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Auf Autobahnen gilt besondere Umsicht
Heutzutage gilt in den meisten Ländern dieser Welt Rechtsverkehr. Das bedeutet: Kraftfahrzeuge, Straßen- und Schienenführungen sind so ausgelegt, dass sich in Fahrtrichtung rechts bewegt wird. Zudem sind Fahrer grundlegend dazu angehalten, sich auf Straßen so weit wie möglich rechts zu halten.
Dementsprechend sind andere Verkehrsteilnehmer stets von links zu überholen – dies ist hierzulande keine Empfehlung, sondern ein Gesetz. Dennoch sind hier auch Ausnahmen für bestimmte Situationen vorgesehen. Rechts zu überholen auf einer Autobahn kann je nach Situation beispielsweise erlaubt sein.
Bußgeldkatalog: Rechts überholen auf der Autobahn
Im Regelfall droht ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld für Rechtsüberholen auf der Autobahn, wenn dies nicht durch einen definierten Sonderfall erlaubt sein sollte. Wenn Sie in besonders fahrlässiger Weise auf einer Autobahn von rechts überholen, ist eine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches denkbar.
Vergehen | Geldbuße | Punkte |
---|---|---|
Sie haben außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unerlaubt von rechts überholt | 100 Euro | 1 |
Sie haben außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unerlaubt von rechts überholt und gefährdeten dadurch andere | 120 Euro | 1 |
Sie haben außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unerlaubt von rechts überholt und es kam dadurch zu einem Unfall | 145 Euro | 1 |
FAQ: Rechts überholen auf der Autobahn
Grundsätzlich ist es ausschließlich erlaubt, links zu überholen – auch auf der Autobahn. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmefälle.
Wann das Rechts-Überholen auf der Autobahn ausnahmsweise gestattet ist, erfahren Sie hier.
Diese Tabelle gibt Aufschluss über die Konsequenzen, die drohen können, wenn Sie auf der Autobahn unerlaubterweise von rechts überholen.
Video: Die wichtigsten Infos zum Rechtsüberholen
Wann darf man auf der Autobahn rechts überholen?
Es mag einige Gründe geben, warum das Rechtsüberholen auf der Autobahn verlockend erscheint: Zum einen verleiten breite Spuren häufig zu einem unvorsichtigerem Fahrverhalten. Viele ärgern sich zudem über „schleichende“ Verkehrsteilnehmer, die den mittleren Streifen blockieren oder notorische Linksfahrer.
Dennoch bleibt es grundlegend untersagt, rechts zu überholen – auch die Autobahn ist von dieser Bestimmung nicht ausgenommen. Dennoch sind hier zwei Ausnahmefälle denkbar. Wann darf ich also auf der Autobahn rechts überholen?
Rechts zu überholen auf einer Autobahn ist laut StVO (Straßenverkehrsordnung) dann erlaubt, wenn der Verkehr verdichtet ist und sich infolgedessen Fahrzeugschlangen gebildet haben. So ist in § 7 Abs. 1 zu lesen:
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
- 1. Fall: Allgemein dichter Verkehr
Steht der komplette Verkehr in einer Fahrbahnrichtung im Stau bzw. kommt es zu einem Stop-and-Go, dann ist ein Überholen von rechts auf der Autobahn erlaubt. Alles andere wäre auch unsinnig, denn schließlich kann in einem stehenden oder stockenden Verkehr im Regelfall nicht ausgewichen werden.
- 2.Fall: Fahrzeugschlange auf dem linken Fahrstreifen
Ähnliches gilt, wenn nur der linke Fahrstreifen dicht ist. Auch dann drohen für das Rechtsüberholen auf der Autobahn kein Bußgeld und kein Punkt. Hier gilt eben die Einschränkung, dass der Verkehr links komplett steht bzw. mit einer Geschwindigkeit von höchstens 60 Stundenkilometern fährt. Zudem schreibt die StVO hier vor, dass „mit geringfügig höherer Geschwindigkeit“ und „mit äußerster Vorsicht“ zu überholen ist. Auch wenn Wagen links stehen, sollten andere Verkehrsteilnehmer an diesen nicht in hohem Tempo vorbeirauschen.
Was gilt für Autobahnauffahrten und -abfahrten?
Konkret heißt es in der Straßenverkehrsordnung in Abs. 7a Nr. 3:
Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Auch hier stellt verlangsamter Verkehr eine Ausnahme dar.
Dies gilt hingegen nicht für Einfädelungsstreifen, auch wenn dies kein Rechts-Überholen auf der Autobahn im klassischen Sinne sein mag. In § 7a Abs. 2 StVO heißt es diesbezüglich:
Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Drängler und rücksichtslose Fahrer können zur Anzeige gebracht werden
Ein unerlaubtes rechts-Überholen auf der Autobahn oder anderswo ist eine unnötige Gefährdung der Sicherheit. Denn schließlich sind Verkehrsteilnehmer ja dazu angehalten, sich möglichst weit rechts zu bewegen. Wenn nun jeder überholen dürfe, wie er wollte, dann würde dies auf kurz oder lang vermutlich ein ziemliches Chaos bewirken.
Dennoch gibt es im Fahralltag immer mal wieder unliebsame Zeitgenossen, die rechts überholen bzw. auf der Autobahn dies durch Drängeln erzwingen wollen. Nicht selten werden die Hintermänner nach dem Einscheren noch gefährlich geschnitten.
Solch ein Verhalten muss und sollte nicht akzeptiert werden. Nötigung ist eine Straftat, auch im Straßenverkehr. Denn wer andere durch ein unerlaubtes Rechtsüberholen bedrängt, der provoziert spontane und unüberlegte Aktionen.
Wenn Sie Autofahrer, die rechts überholen (auf der Autobahn) anzeigen möchten, dann bedenken Sie, dass hierfür im Regelfall kein Beweis vorliegt. Das heißt nicht, dass eine solche Anzeige nie Erfolg haben wird; im Regelfall steht es dann zumeist Aussage gegen Aussage. In solch einem Fall werden die Vorwürfe und auch die Gegenaussagen besonders gründlich beleuchtet und ausgewertet. Eine denkbare Ausnahme könnte zudem dann bestehen, wenn das unerlaubte Überholmanöver durch eine Dashcam aufgezeichnet wurde. Denn diese sollten nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofes als Beweismittel anerkannt werden.
Zudem gilt: Für eine Ordnungswidrigkeit wie z. B. rechts zu überholen auf der Autobahn beträgt die Verfolgungsverjährung im Regelfall drei Monate, gerechnet ab dem Tattag. Liegt die Sache nachweislich länger zurück, dann kann diese im Regelfall nicht mehr rechtlich verfolgt werden.