Inhaltsverzeichnis
Wie alt dürfen Reifen sein?
Damit ein Fahrzeug zu einem Fortbewegungsmittel wird, braucht es vor allem eines: Reifen. Dieses sind direkt Wind und Wetter ausgesetzt. Auch die dauerhafte Reibung bewirkt zunehmende Abnutzung. Dabei leidet nicht nur die Profiltiefe. Auch die Gummimischung selbst kann bei älteren Reifen porös werden. Das kann sich ebenfalls auf die Fahrsicherheit negativ auswirken.
Gerade das Reifenalter aber wird, von vielen Führerscheininhabern unterschätzt. Reifen mit richtigem Alter gewährleisten einen besseren Schutz, indem sie Aquaplaning verhindern, den Bremsweg kurz halten und die Haftung auf dem Asphalt durch ein passendes Profil sichern.
Doch woran ist erkennbar, dass ein Autoreifen das Zeitliche gesegnet hat und besser gegen ein neues Modell ausgewechselt werden sollte? Wie alt darf ein Reifen eigentlich sein? Hat ein Autoreifen eine Altersgrenze? Und: Wie können Sie das Reifenalter bestimmen? Mehr zum Thema Reifenalter finden Sie in unserem Ratgeber.
FAQ: Reifenalter
Nein, das gibt es in Deutschland nicht. Sie sollten diese jedoch regelmäßig auf Schäden prüfen. Empfohlen wird der Wechsel der Reifen alle sechs, spätestens jedoch alle zehn Jahre. Welche Gebrauchsspuren entstehen und welche Folgen sie haben können, erklären wir hier.
Das Reifenalter können Sie an der sogenannten DOT-Nummer ablesen. Was die vierstellige Nummer bedeutet, erfahren Sie hier.
Nein, auch Winterreifen haben in Deutschland keine gesetzlich vorgegebene Altersgrenze. Am wichtigsten ist, dass bei winterlichen Verhältnissen, bei denen in Deutschland Winterreifenpflicht besteht, die geeignete Winterreifen aufgezogen sind. Die Profiltiefe bei Winterreifen sollte idealerweise nicht unter 4 mm liegen (gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch auch hier eine Mindestprofiltiefe von lediglich 1,6 mm).
So können Sie beim Autoreifen das Alter bestimmen
Wer sich erstmals ernsthaft mit den Reifen seines Fahrzeugs beschäftigt und das Reifenalter feststellen möchte, der stößt häufig schon zu Beginn an seine Grenzen. Wie kann das Alter der Autoreifen bestimmt werden?
Viele Informationen befinden sich häufig auf dem Reifen selbst. Dazu gehören auch Angaben, mit deren Hilfe Sie das Alter der Reifen bestimmen können. Das Reifenalter verrät die DOT-Nummer (DOT = Departement of Transportation). Sie befindet sich auf der Reifenflanke.
Bei der DOT-Nummer handelt es sich um eine vierstellige Zahlenkombination, die das Herstellungsdatum wiedergibt.
Eine mögliche DOT-Nummer wäre beispielsweise 4115. Was bedeutet diese Zahl nun aber eigentlich?
- Die ersten beiden Ziffern geben die Produktionswoche des Reifens an.
- Die letzten beiden Ziffern geben das Produktionsjahr des Reifens an.
Das bedeutet, dass der Reifen im Oktober 2015 hergestellt wurde.
Haben Reifen eine Altersobergrenze?
Wie alt ein Reifen sein darf, ist in der StVO nicht vorgeschrieben. Fest steht aber, dass die Zeit an Pneu und Gummi nicht spurlos vorübergeht.
Gerade bei Reifen, die das maximale Reifenalter ausgeschöpft haben, kann es durch starke Gebrauchsspuren zu Schwierigkeiten beim Fahren kommen. Probleme mit Autoreifen, die an ihrer Altersgrenze stehen, können sein:
- Der starke Abrieb der Laufflächen kann beim Bremsen und Anfahren zu erhöhten Schwierigkeiten führen. Dadurch, dass die „Sohlen“ der Reifen sich glätten, verlieren sie mehr und mehr die Haftung auf dem Boden. Schlimmstenfalls bricht das Auto dadurch aus einer Kurve aus. Außerdem kann Aquaplaning nicht mehr wirksam entgegengewirkt werden.
- Bei einem Kfz kann fortgeschrittenes Alter der Reifen zu Rissen in Pneu und Reifengummi führen. Dadurch können Reifendruck und Fahrstabilität sinken. Mit niedrigem Reifendruck steigt auch die Gefahr von einer Reifenpanne.
- Bei einem vorangeschrittenen Reifenalter war ein Reifen bereits jahrelang verschiedenen Witterungsbelastungen ausgesetzt. Umwelteinflüsse wie Schnee, Regen, Trockenheit und Hitze belasten das Gummi des Reifens und können es brüchig machen. Auch das kann erhebliche Folgen auf den Reifendruck haben.
Zur Orientierung: Häufig wird ein Reifenalter von maximal sechs Jahren empfohlen. Hiernach sollten Sie Ihre Reifen ggf. austauschen.
Spätestens alle zehn Jahre sollten die alten gegen neue Reifen ausgetauscht werden. Fahren Sie mit abgefahrenen oder defekten Reifen, können folgende Bußgelder auf Sie zukommen:
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
336000 | Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. | 5 | |
336006 | Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. | 25 | |
336500 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren. | 50 | |
336100 | Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 25 | |
336606 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 60 | 1 |
336607 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 75 | 1 |
336608 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 90 | 1 |
336612 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. | 90 | 1 |
336613 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 112,50 | 1 |
336614 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. | 135 | 1 |
336618 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 75 | 1 |
336619 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 90 | 1 |
336620 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 110 | 1 |
336624 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 112,50 | 1 |
336625 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 135 | 1 |
336626 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 165 | 1 |
336106 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl es unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war. | 15 |
Die Lagerung der Reifen
Auch bei falscher Lagerung der Reifen können Schäden entstehen. Wenn beispielsweise das Auto das ganze Jahr über steht, drückt das Gewicht des Wagens die Reifen platt und kann sie abnutzen. Am besten eignet es sich sowohl für Sommer- als auch Winterreifen, sie in einem dunklen, trockenen Raum zu lagern, in den kein Sonnenlicht kommt. So können können auch bei einem schon höheren Alter die Autoreifen noch durchaus gut sein.
Wie alt dürfen Winterreifen werden?
Auch für Winterreifen gibt es keine gesetzlich bestimmten Höchstangaben beim Reifenalter. Es gilt jedoch: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern muss sowohl bei Sommer- als auch bei Winterreifen eingehalten werden. Experten empfehlen bei Winterreifen jedoch eine Profiltiefe von 4 Millimetern, denn: Nur so kann eine optimale Straßenhaftung auch bei Schnee und Eisglätte gewährleistet werden. Neben dem Alter der Reifen sollten Sie also auch die Profiltiefe im Blick behalten.
Haben Allwetterreifen eine Altershöchstgrenze?
Allwetterreifen erfreuen sich bei vielen Verkehrsteilnehmern großer Beliebtheit. Bei vorangeschrittenem Alter der Reifen zeigen sich auch bei Allwetterreifen Abnutzungserscheinigungen, die gefährlich werden können. Denn: Während Sommerreifen und Winterreifen für spezielle Jahreszeiten konzipiert und besonders ausgerüstet sind, stellen Allwetterreifen immer eine Kompromisslösung dar. So sind die Abnutzungserscheinungen sowohl im Winter als auch im Sommer vergleichsweise höher, als sie es bei Sommer- oder Winterreifen wären.