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Bußgeldtabelle zum Reißverschlussverfahren
TBNR. | Verstoß | Sanktion |
---|---|---|
101036 | Einordnen im Reißverschlussverfahren nicht ermöglicht und so andere behindert | 20 EUR |
FAQ: Reißverschlussverfahren
Hierbei handelt es sich um einen Ablauf im fließenden Straßenverkehr, bei dem sich Verkehrsteilnehmer von einer Fahrspur, die endet oder auf der ein Hindernis besteht, in die freie Fahrspur einordnen. Dieses Einordnen und Fahren auf der freien Spur geschieht abwechselnd, sodass die Spuren in einem Reißverschlusssystem zu einer zusammengeführt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, gemäß den Verkehrsregeln in § 7 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Reißverschlussverfahren in bestimmten Verkehrssituationen verpflichtend anzuwenden. In der Regel werden diese durch bestimmte Verkehrszeichen angekündigt. Welches Schild auf ein Reißverschlussverfahren hinweisen kann, lesen Sie hier.
Lassen Sie in Reißverschlussverfahren andere Verkehrsteilnehmer nicht reinlassen, kann das ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro zur Folge haben. Handeln Sie vorsätzlich und verhindern das Einfädeln konstant, kann das als Nötigung gelten und eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Video zum Reißverschlussverfahren
Reißverschlussverfahren gemäß StVO: Welche Regelungen gelten?
Schon der Fahrschule spielt die Frage „Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?“ eine durchaus wichtige Rolle. Denn es ist nicht gerade selten, dass Fahrspuren zusammengeführt werden oder eine Baustelle mit einer Einengung der Fahrbahn einhergeht. Doch was ist das Reißverschlussverfahren überhaupt? Wie funktioniert das Reißverschlussverfahren?
Im Prinzip müssen Verkehrsteilnehmer von einer Fahrspur, die endet oder auf der ein Hindernis besteht, in die freie Fahrspur einordnen. Das geschieht im Wechsel mit dem Verkehr auf der freien Spur, sodass wie bei einem Reißverschluss verfahren wird.
Wann das Reißverschlussverfahren überhaupt zur Anwendung kommt, ist in § 7 StVO unter Absatz 4 festgelegt. Hier ist zum Verhalten in diesen Situationen Folgendes definiert:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Fahrer auf der freien Spur sind also dazu verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer von der endenden Spur einfädeln zu lassen. Im gleichen Zug ist aber wichtig zu wissen, dass das Reißverschlussverfahren nicht zu früh begonnen werden soll, sondern erst unmittelbar vor dem Hindernis. In der Regel kündigen Verkehrszeichen an, wenn eine Spur endet bzw. ein Hindernis besteht oder diese eingeengt wird.
Das Einfädeln sollte also nicht bereits ab diesem Hinweis erfolgen, denn das kann zu Staus führen und auch das Unfallrisiko erhöhen. Das Reißverschlussverfahren dient dazu, den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, daher ist das Heranfahren an das Hindernis bzw. bis kurz vors Ende der Spur wichtig.
Reißverschlussverfahren: Wer hat eigentlich Vorfahrt?
Wer hat Vorfahrt beim Einfädeln? Grundsätzlich haben die Verkehrsteilnehmer auf der freien Spur Vorfahrt. § 7 StVO setzt jedoch eine Pflicht zum Reinlassen anderer von der endenden Spur voraus, sodass ein Bestehen auf diese Vorfahrt durchaus auch Konsequenzen in Form eines Verwarngeldes in Höhe von 20 Euro haben kann.
Darüber hinaus kann das vorsätzliche Missachten der Anordnung zum Reißverschlussverfahren auch eine Strafe nach sich ziehen. Und zwar dann, wenn die Verweigerung des Einfädelns vorsätzlich geschieht und als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt wird. In diesem Fall können folgenden Sanktionen drohen:
- Geldstrafe oder
- Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (§ 240 des Strafgesetzbuchs (StGB))
- Drei Punkte in Flensburg
- Fahrverbot (zwischen einem und drei Monate)
- Entzug der Fahrerlaubnis
Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr sollten aber auch wissen, kommt es bei einem Reißverschlussverfahren zu einem Unfall und haben Sie das Einfädeln nicht ermöglicht, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden.
Beim Einfädeln in den fließenden Verkehr ist natürlich darauf zu achten, dass andere nicht gefährdet werden und ausreichend Platz vorhanden ist. Es gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel. Auch Fahrer auf der endenden Spur dürfen das Einfädeln nicht erzwingen. Tun sie dies dennoch, kann ihnen bei einem Unfall der Großteil der Schuld oder gar die alleinige Schuld auferlegt werden (siehe OLG Frankfurt, 08.12.2003, Az.: 16 U 173/03 oder OLG München, 21.04.22017, Az.: 10 U 4565/16).
Welche Verkehrszeichen sind beim Reißverschlussverfahren wichtig?
Ein Hindernis wie eine Baustelle und die damit eventuell verbundene Einengung der Fahrbahn sowie die Zusammenführung von Fahrspuren werden durch Verkehrszeichen angezeigt. In der Regel handelt es sich hierbei um die Richtzeichen 531 bis 535. Diese Hinweistafeln informieren darüber, welche Fahrspur endet und auf welche einzufädeln ist.
Diese Tafeln können darüber hinaus auch mit dem Zusatzzeichen 1005-30 gemeinsam aufgestellt sein. Hierbei handelt es sich um ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift „Reißverschluss erst in 200 Metern“. Fahrer wissen dann, wann Sie mit dem Einfädeln begonnen beginnen können bzw. wann sie mit diesem von der anderen Spur rechnen müssen.
Darüber hinaus können auch Verkehrszeichen, die auf Baustellen und Hindernisse auf der Fahrbahn hinweisen, ein Reißverschlussverfahren verlangen. Sobald ein Verkehrszeichen ein solches Hindernis oder die Sperrung der Spur anzeigt und ein Weiterfahren nicht möglich ist, kommen die Regelungen aus Absatz 4 des § 7 StVO zur Anwendung.
Wo gilt das Reißverschlussverfahren und wo nicht?
Der Reißverschluss auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße ist beispielsweise nur dann möglich, wenn tatsächlich ein Ende oder eine Einengung der Fahrbahn bzw. ein Hindernis auf einer Spur vorhanden ist. Auch bei einer Zusammenführung von Autobahnen an einem Autobahnkreuz kann das Reißverschlussverfahren zu Anwendung kommen, wenn erst Spuren und dann die Autobahnen zusammengelegt werden.
Handelt es sich allerdings um den Beschleunigungsstreifen, ist das Reißverschlussverfahren nicht zulässig und auch nicht vorgeschrieben. Auf diesem Streifen müssen Fahrer so beschleunigen, dass sie sich in den fließenden Verkehr gefahrlos einordnen können. Besteht dazu keine Möglichkeit, müssen sie dem Verkehr auf der Fahrspur immer Vorrang gewähren und gegebenenfalls anhalten. Sie dürfen nicht auf einem eventuell vorhandenen Stand- bzw. Seitenstreifen weiterfahren, um sich doch noch einzuordnen.
Fahrer auf den Fahrspuren lassen Auffahrende, soweit dies möglich ist, in der Regel jedoch einfädeln. Oftmals wechseln sie von der rechten auf die mittlere oder linkt Spur, damit genügend Platz für die Auffahrenden vorhanden ist. Handelt es sich allerdings um einen LKW, kann sich ein schneller Spurwechsel schwierig gestalten oder sogar verboten sein. Auch hier liegt die erhöhte Sorgfaltspflicht immer bei demjenigen, der auf die Autobahn auffährt.