Rote Ampel überfahren – lohnt der Einspruch?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ich habe ein Rotlicht überfahren – wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Wenn es nicht mehr nur „dunkelorange“ war

Ich habe ein Rotlicht überfahren - wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ich habe ein Rotlicht überfahren – wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Schon Fahranfängern wird hierzulande eingebläut: Wer über eine rote Ampel fährt, der muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Denn das Missachten einer Lichtzeichenanlage birgt vor allem im dichten Verkehr ein hohes Gefahrenpotential. Doch nicht immer liegt eine Schuld beim Verkehrsteilnehmer.

Erwarten Sie Sanktionen, weil Sie eine rote Ampel überfahren haben, ist ein Einspruch mitunter sinnvoll. Wann kann es sich also lohnen, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen? Und wie kann solch ein Schreiben aussehen?

FAQ: Einspruch gegen den Rotlichtverstoß

Welche Gründe können den Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß rechtfertigen?

Eine Auswahl an Gründen, die Sie im Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß aufführen können, finden Sie hier.

Wie könnte der Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß aussehen?

Hier stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster für einen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß zur Verfügung.

Können auch Fahrradfahrer Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einlegen?

Auch als Radfahrer haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben. Da Fahrradfahrer jedoch häufig auf frischer Tat von den zuständigen Beamten erwischt werden, wenn sie einen Rotlichtverstoß begehen, könnte sich das Ganze etwas schwierig gestalten.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Erklärung im Video

Video: Das müssen Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wissen!
Video: Das müssen Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wissen!

War es ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Fuhren Sie bei Rot über die Ampel, wurden geblitzt und erwägen Einspruch, dann spielt der genaue Vorfall eine Rolle. Denn: Rotlichtverstoß ist nicht gleich Rotlichtverstoß. Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolgschancen haben könnte, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung über die Einspruchsmöglichkeiten erhalten Sie beispielsweise durch den Bußgeldcheck **.

Gemeinhin wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß stand die betroffene Lichtanlage kürzer als eine Sekunde auf Rot; bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß hingegen länger als eine Sekunde. Haben Sie nun eine rote Ampel überfahren und erwägen Einspruch, spielt natürlich auch die Länge der Rotphase eine Rolle: Während ein einfacher Rotlichtverstoß wohl noch eher entschuldbar ist, muss schon gut begründet werden können, warum ein qualifizierter Rotlichtverstoß begangen wurde.

Haben Sie hingegen „nur“ eine gelbe Ampel überfahren, dann kann hierfür ein relativ geringes Verwarngeld von etwa zehn bis fünfzehn Euro anfallen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Video:

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Allgemeine Informationen zum Einspruchsverfahren

Ein Einspruch gegen die Rotlichtverstoß-Sanktionen muss fristgerecht erfolgen
Ein Einspruch gegen die Rotlichtverstoß-Sanktionen muss fristgerecht erfolgen

Im Regelfall haben Sie nach der Zustellung vierzehn Tage Zeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen – ob rote Ampel oder Geschwindigkeitsübertretung, ist hierfür irrelevant. Die anfallenden Kosten für den Einspruch sind vom Beschuldigten zu tragen, sollte zu dessen Ungunsten entschieden werden.

Verstreicht die zweiwöchige Frist, gilt dies als „stille Anerkennung“ Ihrerseits und Sanktionen werden rechtskräftig. Hören Sie hingegen drei Monate nichts von der Sache, dann gilt diese als verjährt und darf im Regelfall nicht mehr verfolgt werden.

Haben Sie die genannte Frist unverschuldet versäumt, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Grundsätzlich können Sie auch gegen einzelne Sanktionen vorgehen! So wäre es etwa denkbar, nur gegen das Bußgeld für ein Rote-Ampel-Überfahren Einspruch einzulegen.

Welche Gründe für einen Einspruch sind denkbar?

Wurde nun eine rote Ampel überfahren, kann ein Einspruch durch verschiedene Umstände begründet sein. Denkbar wären etwa:

  • die Gelbphase war zu kurz, hierfür bedarf es jedoch im Regelfall ein Gutachten
  • das Gerät hat nachweislich falsch gemessen
  • Ihr Nummernschild ist nicht eindeutig auf dem Bußgeldbescheid erkennbar
  • Sie wurden zwar von dem Ampelblitzer erfasst, haben aber noch rechtzeitig zurückgesetzt
  • der Blitzer hat falsch ausgelöst, obwohl Sie die Linie nicht überfahren haben

Bitte bedenken Sie, dass Sie einen Einspruch mit guten Argumenten belegen und hinreichend darstellen sollten. Zudem sind die oben genannten Fälle kein absoluter Garant dafür, dass wirklich zu Ihren Gunsten entschieden wird. Ob sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt oder nicht, ist stark vom Einzelfall und auch der zuständigen Behörde abhängig und kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden.

Möchten Sie Ihre Möglichkeiten für einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß prüfen? Dann nutzen Sie den kostenlosen Bußgeldcheck **.

Mir droht ein Fahrverbot! Kann ich dies umwandeln?

Möchten Sie nach Ihrem Rotlichtverstoß einen Einspruch verfassen, sollten Sie gut argumentieren
Möchten Sie nach Ihrem Rotlichtverstoß einen Einspruch verfassen, sollten Sie gut argumentieren

Wer eine rote Ampel überfahren hat und Einspruch erheben möchte, der tut dies nicht selten, um einem angeordneten Fahrverbot zu entgehen. Denn wer im Alltag auf die Benutzung seines Wagens angewiesen ist, für den ist ein solches Verbot natürlich überaus lästig.

Häufig glauben Betroffene, durch ein höheres Bußgeld der temporären Abgabe Ihres Führerscheines entgehen zu können. Die Praxis, ein Fahrverbot umzuwandeln, ist zwar möglich; ob sich dies jedoch durchsetzen lässt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grundlegend kann eine solche Umwandlung dann erwirkt werden, wenn die Sanktion für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Nicht jedes Fahrverbot kann einfach umgangen werden, indem drauf gezahlt wird. Bei Rauschfahrten unter Alkohol oder anderen Drogen ist eine solche Umwandlung zumeist ausgeschlossen.

Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß: Muster-Vorlage

Haben Sie eine rote Ampel überfahren und überlegen, Einspruch zu erheben, dann können Sie sich an dem untenstehenden Muster orientieren. Bitte denken Sie daran, die Vorlage anzupassen!

Ihr Name

Ihre Adresse


Name der zuständigen Behörde

Adresse der zuständigen Behörde


Aktenzeichen…………………………………………

Vorwurf…………………………………………

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde durch den oben genannten Bescheid zur Last gelegt, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben. Hiermit möchte ich gegen diesen Bescheid vom xx.xx.xxxx einen Einspruch einlegen. Als Begründung habe ich Folgendes hervorzubringen:

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Deshalb bitte ich Sie, die Sache neu zu evaluieren und den entsprechenden Bescheid gegen mich aufzuheben. Ich danke für Ihre Mühen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Ihre Unterschrift

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Sie wollen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einlegen? Die Vorlage können Sie mit einem Klick auf den jeweiligen Link kostenlos herunterladen. Bitte übernehmen Sie Vorlagen grundsätzlich nicht ungeprüft!

Muster: Einspruch gegen Rotlichtverstoß (.doc)
Muster: Einspruch gegen Rotlichtverstoß (.pdf)

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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