Sie hielten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses.
10
eher nicht
Sie hielten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses und behinderten dadurch andere.
15
eher nicht
Sie parkten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses.
15
eher nicht
Sie parkten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.
25
eher nicht
Sie parkten länger als eine Stunde näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses.
25
eher nicht
Sie parkten länger als eine Stunde näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.
35
eher nicht
Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
15
eher nicht
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
10
eher nicht
Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
5
eher nicht
Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.
10
eher nicht
Sie bogen mit Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen nach rechts ab.
15
eher nicht
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung.
35
eher nicht
Sie missachteten das “Halt” anordnende besondere Lichtzeichen “weißer waagerechter Lichtbalken” für eine Straßenbahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall.
Sie missachteten das “Halt” anordnende besondere Lichtzeichen “weißer waagerechter Lichtbalken” für eine Straßenbahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
360
eher nicht
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten.
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten dadurch den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten dadurch den Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten dadurch den Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
Was kann passieren, wenn eine rote Ampel übersehen wurde?
Manchen Autofahrer durchfährt ein gehöriger Schreck, wenn im vermeintlich normalen Verkehrsfluss auf einmal zwei Blitzer aufleuchten. Denn immer wieder wird betont, dass das Überfahren einer roten Ampel kein Kavaliersdelikt sei; zudem sind Rotlichtverstöße mit hohen Geldbußen, Punkten und auch Fahrverboten belegt.
Wenn ich nun eine rote Ampel übersehen habe und geblitzt wurde, sollte ich dann einen Einspruch einlegen oder zähneknirschend die Sanktionen entrichten? Gibt es Situationen, in denen das Überfahren einer roten Ampel weniger streng bewertet wird?
FAQ: Rote Ampel übersehen
Womit muss ich rechnen, wenn ich eine rote Ampel übersehen habe?
Haben Sie eine rote Ampel übersehen, richten sich die Sanktionen danach, wie lange diese bereits auf Rot stand. Aufschluss darüber gibt diese Tabelle.
Ich habe eine rote Ampel übersehen und bin noch in der Probezeit. Was passiert jetzt?
Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie in der Probezeit noch mit weiteren Maßnahmen rechnen, wenn Sie einen Rotlichtverstoß begehen. Dies wird als A-Verstoß angesehen, der eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich zieht.
Kann ich Einspruch einlegen, wenn ich eine rote Ampel übersehen habe?
Hier sei zuvorderst erwähnt, dass sich der Erfolg oder Misserfolg eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid nicht mit Sicherheit voraussagen lässt. Bestimmte Umstände können eine Entscheidung zugunsten des Beschuldigten zwar begünstigen; letzten Endes hängt es jedoch auch von der bearbeitenden Stelle ab.
Haben Sie die rote Ampel nicht gesehen, weil Sie z. B. überklebt war, kann ein Einspruch eventuell glücken.
Haben Sie eine rote Ampel übersehen, dann können die persönlichen Umstände mitunter abmildern wirken. Das OLG Koblenz entschied z. B. in einem Fall, dass der Rotlichtverstoß eines Essensauslieferers kein grober Verkehrsverstoß sei, da das Überfahren der roten Ampel auf Ablenkung durch Suchen einer Adresse beruhte – und nicht etwa auf Gleichgültigkeit oder Nachlässigkeit (Az.: 1 Ss 96/94).
Dies soll nun nicht bedeuten, dass jedweder Umstand als Entschuldigung herangezogen werden kann. Vielmehr müssen sich Betroffene bewusst sein, dass am Ende stets der Einzelfall entscheidet! Eine reale Chance auf Erfolg des Einspruches könnte etwa dann bestehen, wenn die Grün- bzw. Gelbphase der Ampel zu kurz angesetzt war oder die Blitzer falsch ausgelöst haben. Hierfür wird dann zumeist ein Gutachten benötigt, welches die Fehlfunktionen belegt.
Weiterhin wäre es denkbar, dass Sie die rote Ampel übersehen haben, weil diese durch etwas verdeckt wurde – unbeschnittene Bäume etwa. Sind Sie zwar in den Schutzbereich eingefahren, aber kamen rechtzeitig zu einem Halt und setzten zurück, kann dies unter Umständen ebenfalls einen Einspruch begründen.
Haben Sie hingegen eine rote Ampel übersehen, weil Sie unkonzentriert oder abgelenkt waren, dann findet dies im Regelfall keine Berücksichtigung – gleichwohl Sie nicht mit Vorsatz gehandelt haben mögen. Denn Verkehrsteilnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, umsichtig und vorsichtig zu fahren.
Wie sieht es mit einem Umgehungsfall aus?
Im Zusammenhang mit einer roten Ampel könnte dann von einer Sanktion abgesehen werden, wenn Sie eine rote Ampel nicht übersehen, sondern umfahren haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn über ein angrenzendes Grundstück – eine Tankstelle, ein Parkplatz oder dergleichen – ausgewichen wird, um hinter der roten Ampel weiter zu fahren. Hier ist es wichtig, dass Verkehrsteilnehmer zuvor nicht in den Schutzbereich der Ampel eingefahren sind! Ist dem so, würde die Sache mit großer Wahrscheinlichkeit dennoch als Rotlichtverstoß gewertet werden.
Haben Sie eine Ampel übersehen und erhalten Fahrverbot, kann dies nur selten umgewandelt werden.
Kann ich ein Fahrverbot umwandeln?
Ein Einspruch muss nicht alle Sanktionen betreffen; Sie können auch einzelnen Maßnahmen widersprechen. Viele Verkehrssünder sind besorgt, dass ihrem Fehltritt ein temporäres Fahrverbot folgt. Dementsprechend kommt öfters die Frage auf, ob sich ein Fahrverbot umwandeln lässt – in eine höhere Geldbuße etwa.
Das ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch mit einem rechtlichen Aufwand verbunden und wird nur in wenigen Fällen gewährt. Zudem wird hierfür häufig ein Anwalt benötigt. Betroffene können Fahrverbote nicht einfach in jedem Fall umgehen, indem sie einfach mehr bezahlen. Stattdessen müssten sie eine gute Begründung liefern – z. B., dass es sich um ein einmaliges Augenblicksversagen gehandelt hat.
Auf welches Sanktionsmaß muss ich mich einstellen?
Haben Sie nun eine rote Ampel übersehen, dann müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Die genauen Sanktionen für einen Rotlichtverstoß hängen im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
Wie lange die Ampel schon auf Rot stand und
ob es zu einer Gefährdung und/oder Sachbeschädigung kam.
Hinsichtlich der Dauer einer Rotlichtphase wird in zwei Kategorien unterschieden: Es handelt sich entweder und einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß betrug die Länge der Rotlichtphase weniger als eine Sekunde, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß stand die Lichtzeichenanlage schon länger als eine Sekunde auf Rot.
Bereits ein einfacher Rotlichtverstoß ohne weitere Konsequenzen schlägt in der Regel mit einem Punkt in Flensburg und 90 Euro Bußgeld plus Gebühren zu Buche. Wie bei Gefährdung und/oder Sachbeschädigung entschieden wird, ist fallindividuell zu bemessen. Sie können unseren obenstehenden Rechner nutzen, um Ihre Sanktionen laut Bußgeldkatalog abzuschätzen – alle Angaben sind ohne Gewähr.
Rechtsanwalt Mathias Voigt informiert Verbraucher auf bussgeldkatalog.net zu wichtigen Themen rund um das Verkehrsrecht. Seine Zulassung erhielt er 2013, nachdem er ein Jura-Studium in Rostock sowie sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen erfolgreich absolvierte.
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