Mit dem Auto Rumänien erkunden
Rumänien gilt gemeinhin als die Heimat von Dracula. Möchten Sie in Ihrem Urlaub auf den Spuren des grausamen Grafen wandeln und zum Beispiel das Schloss Bran, welches der Beschreibung in Bram Stokers Roman Dracula ähnelt, besichtigen, kann es durchaus Sinn machen, selbst hinter einem Lenkrad Platz zu nehmen. Damit Ihnen allerdings kein Bußgeld das Blut in den Adern gefrieren lässt, sollten Sie sich noch vor dem Reiseantritt über die Verkehrsregeln in Rumänien informieren.
Doch worauf müssen Sie im Verkehr von Rumänien besonders achten? Welcher Grenzwert gilt für den Tatbestand „Alkohol am Steuer“? Wie schnell dürfen Sie auf den Autobahnen in Rumänien fahren? Und kann bei der Missachtung der Verkehrsregeln von Rumänien ein Bußgeldbescheid drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Rumänien
Verkehrsverstoß | Bußgeld Rumänien (in Euro) |
---|---|
Parkverstoß | ab 60 |
Anschnallpflicht missachtet | ab 60 |
Überholverstoß | ab 145 |
Handy am Steuer | ab 125 |
Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h | ab 60 |
Rotlicht missachtet | ab 125 |
Alkohol am Steuer | ab 280 |
FAQ: Verkehrsregeln von Rumänien
Die generelle Tempolimit liegt innerorts bei 50 km/h, außerorts bei 90 km/h, auf Schnellstraßen bei 100 km/h und auf der Autobahn bei 130 km/h.
In Rumänien gilt eine Promillegrenze von 0,0, somit gilt am Steuer ein generelles Alkoholverbot.
Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog bietet diese Bußgeldtabelle.
Urlaub in Rumänien: Richtig vorbereitet!
Wer die Heimat von Graf Dracula mit dem eigenen Kfz oder einem Mietwagen erkunden möchte, sollten diesen Trip umfassend vorbereiten. Neben Unterkünften, Streckenplanung und dem Wissen um die Verkehrsregeln von Rumänien fallen darunter auch die geltenden Einreisebestimmungen. So genügt zum Beispiel für deutsche Staatsbürger bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ein gültiger Personalausweis.
Wer sich in Rumänien hinter das Steuer eines Kfz setzen will, muss gemäß den Verkehrsregeln von Rumänien einen Nachweis seiner Fahrerlaubnis bei sich tragen. Dabei wird der EU-Führerschein in Rumänien in der Regel problemlos akzeptiert, sodass ein internationaler Führerschein überflüssig ist.
Brechen Sie mit dem eigenen Auto nach Rumänien auf, muss darüber hinaus auch die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein mitgeführt werden. Auf die Grüne Karte können Sie hingegen verzichten, da das amtliche Kennzeichen als Beleg einer existierenden Kfz-Haftpflichtversicherung genügt.
Ist das Tempolimit in Rumänien vorgegeben?
Zu den grundlegendsten Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gehören die generellen Tempolimits. Diese greifen grundsätzlich immer, wenn kein Verkehrszeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit definiert. Die Verkehrsregeln von Rumänien unterscheiden dabei verschiedene Streckenabschnitte bzw. Straßenarten.
Welche Vorgabe der Gesetzgeber zur erlaubten Geschwindigkeit in Rumänien definiert, zeigt die nachfolgende Übersicht:
- Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gilt für alle Verkehrsteilnehmer Tempo 50.
- Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist für Pkw eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h vorgesehen.
- Auf Schnellstraßen schreiben die Verkehrsregeln von Rumänien eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h vor.
- Nutzen Sie die Autobahn in Rumänien, liegt das Tempolimit bei maximal 130 km/h.
Weitere grundlegende Verkehrsregeln in Rumänien
Ergänzend zu den Regeln zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit sehen die Verkehrsregeln von Rumänien noch eine Vielzahl an weiteren Vorschriftenvor, welche die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr regulieren. So gilt zum Beispiel auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ganzjährig am Tag eine allgemeine Lichtpflicht. Autofahrer müssen dort also das Abblendlicht einschalten.
Die Promillegrenze in Rumänien liegt bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,0 Promille. Somit gilt für Fahrzeugführer ein generelles Alkoholverbot. Autofahrer sollten daher auf den Konsum von alkoholhaltigen Speisen und Getränken verzichten, da ansonsten im Zuge einer Verkehrskontrolle Sanktionen für den Tatbestand „Alkohol am Steuer“ drohen können.
Kommt es während Ihrer Reise zu einer Panne oder einem Verkehrsunfall, müssen in Rumänien Autofahrer, die ihr Fahrzeug verlassen, eine Warnweste anlegen. Es besteht somit im Gegensatz zu Deutschland eine Tragepflicht.
Zudem schreiben die Verkehrsregeln von Rumänien vor, dass bei einem Unfall mit Personenschaden die Polizei zum Unfallort gerufen werden muss. Liegt ausschließlich ein Sachschaden vor, reicht es hingegen aus, wenn Sie den Unfall innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeistelle melden.
Was droht, wenn Sie in Rumänien gegen die Verkehrsregeln verstoßen?
Die in den Verkehrsregeln von Rumänien definierten Vorschriften gelten grundsätzlich für Urlauber ebenso wie für Einheimische. Werden diese nicht eingehalten, sieht der Bußgeldkatalog für diese Verstöße Sanktionen vor.
Dabei können mögliche Forderungen entweder direkt vor Ort oder sogar mithilfe von einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland in Deutschland geltend gemacht werden. Begleichen Sie die Sanktionen im Zuge einer Verkehrskontrolle, sollten Sie unbedingt darauf bestehen, dass der Verkehrspolizist eine entsprechende Quittung ausstellt. Denn nur so können Sie auch nachweisen, dass das Bußgeld bereits beglichen wurde.
Alternativ dazu kann die zuständige Behörde die Sanktionen auch durch einen Bußgeldbescheid durchsetzen. Durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) ist dies grundsätzlich auch grenzüberschreitend möglich. Dafür muss die Geldsanktion aber mindestens 70 Euro betragen. Bei dieser sogenannten Bagatellgrenze finden allerdings auch anfallende Bearbeitungs- und Mahngebühren Berücksichtigung.
Schreibt der Bußgeldkatalog für die Missachtung der Verkehrsregeln von Rumänien neben dem Bußgeld weitere Sanktionen – wie etwa Punkte oder ein Fahrverbot – vor, wirken sich diese in der Regel nicht auf die deutsche Fahreignung aus. Allerdings besteht bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen prinzipiell die Möglichkeit, dass die Behörden den Führerschein zeitweise entziehen. Die Aushändigung erfolgt dann entweder einen Tag vor der Ausreise oder über die deutschen Behörden.
Gegen einen Bußgeldbescheid und denen damit einhergehenden Sanktionen können Sie grundsätzlich Einspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen müssen und wie hoch die Aussichten auf Erfolg stehen, sollten Sie ggf. mit einem fachlundigen Anwalt für Verkehrsrechte besprechen.