Kfz-Schadensregulierung nach einem Unfall
Kommt das vorausfahrende Auto ruckartig an einer Ampel zum Stehen und Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen, fahren Sie hinten auf. In Falle eines Auffahrunfalls ist die Haftpflichtversicherung die wichtigste Anlaufstelle, um den Schaden am Fahrzeug im Sinne der Schadensregulierung erstattet zu bekommen. Denn selbst kleinere Lackschäden oder Beulen am Kraftfahrzeug können schnell hunderte Euro kosten.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema Schadensregulierung und wann die Versicherung bei einem Autounfall zahlt. Wie genau erfolgt nach einem Verkehrsunfall die Schadensregulierung? Müssen Sie bei der Polizei Ihren Kfz-Unfall melden, um entschädigt zu werden? Was tun Sie, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Weitere Infos zur Schadensregulierung:
FAQ: Schadensregulierung
Unter diesem Begriff wird die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall bezeichnet. Dabei geht es in erster Linie um die Zahlung des Schadensersatzes durch den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.
Neben den Reparaturkosten können noch weitere Ansprüche bestehen. So steht Ihnen ggf. Schmerzensgeld zu oder Sie erhalten Gutachterkosten oder die Ausgaben für Heilmittel erstattet.
Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen können, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Den Unfall bei der Versicherung melden
Im Falle eines Unfalls sollte generell die Polizei verständigt werden. Sind Personen verletzt, ist es sogar Pflicht, die Polizei zu rufen. Handelt es sich bei Ihrem Mangel am Auto nur um kleinere Kratzer oder Beulen, können Sie allerdings die Versicherungsdaten mit dem Unfallbeteiligten austauschen.
Denken Sie daran neben den Daten zur Kfz-Versicherung nach einem Autounfall auch Name, Anschrift und Kennzeichennummer zu notieren. Ebenfalls sind Ort, Uhrzeit und der Unfallhergang dabei von großer Wichtigkeit. Die Polizei vereinfacht diesen Prozess ungemein, da diese einen Unfallbericht erstellt, den Sie den Versicherungsbeamten zukommen lassen können. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings selbst um ein Kfz-Gutachten kümmern.
Wie erfolgt die Schadensregulierung?
Aber wie genau müssen Sie nach einem Unfall vorgehen, um die Autoreparatur von der Versicherung bezahlt zu bekommen? Nachdem der Unfallhergang von der Polizei aufgenommen wurde, müssen Sie den Schaden schnellstmöglich melden.
Sie können den Unfallbericht schriftlich verschicken oder auch telefonisch den genauen Kfz-Schaden melden. Die Schadensregulierung wird anschließend weitergeführt. Dabei wird genau geprüft, welcher Autofahrer Schuld am Unfall ist und inwiefern der Schadensersatz von Ihren oder dem Unfallbeteiligten gezahlt werden muss.
Befindet sich Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum in der Werkstatt und Sie benötigen dieses dringend für alltägliche Situationen, wie den Arbeitsweg oder um die Kinder in die Kita zu bringen, dann können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Im Falle eines Totalschadens können Sie oftmals sogar einen Mietwagen nach einem Unfall beantragen.
Die Versicherung zahlt nach Unfall nicht? Das können Sie tun!
In bestimmten Fällen kann es durchaus auch vorkommen, dass sich nach einem Autounfall die Versicherungen weigern, für eine Schadensregulierung des Geschädigten aufzukommen. Zunächst sollten Sie versuchen, eine Beschwerde einzulegen und die Versicherungsangestellten auffordern, dass diese schnellstmöglich für eine Schadensregulierung des Kfz sorgt.
Prüfen Sie dementsprechend noch einmal genau nach, ob in Ihrer Haftpflichtversicherung eine Schadensregulierung nach einem Unfall geltend gemacht werden kann und inwiefern Sie entschädigt werden. Sollte dies schriftlich festgehalten worden sein und Sie haben zudem den Autounfall bei der Haftpflichtversicherung auch unverzüglich gemeldet, haben Sie alles richtig gemacht.
Unfall ohne Versicherung abwickeln – Geht das?
Viele Unfallbeteiligte wollen den Crash nicht als Versicherungsschaden melden, da sich dieser sonst auf den Schadenfreiheitsbetrag auswirkt. Auch kann es passieren, dass Autofahrer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und jährlich höhere Summen zahlen müssen.
In der Regel ist es allerdings nicht zu empfehlen, einen Unfall ohne Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Oftmals wird der Defekt des Autos von den betroffenen Personen falsch eingeschätzt und der Geschädigte bleibt auf den Kosten der Reparatur sitzen. Lassen Sie sich in jedem Fall aber alles unterschreiben, was Sie mündlich geregelt haben.
Ich wusste nicht, dass man neben Fotos und der Aufnahme der Details auch für das KFZ-Gutachten selbst zuständig ist, wenn die Polizei den Unfall nicht aufgenommen und den Bericht verfasst hat. Wird dies in einem privaten KFZ Sachverständigenbüro geregelt und dann von der Versicherung anerkannt? Meine Schwiegermutter hatte gerade heute einen kleinen Auffahrunfall, bei dem lediglich ein paar Kratzer entstanden sind.
Hallo Luise,
die Versicherung kann das Gutachten, das Sie selbst in Auftrag gegeben haben, anerkennen oder zusätzlich eines anfertigen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Die Gutachterkosten könnten im Vergleich zu einem kleinen Schaden recht hoch ausfallen.
– Die Redaktion
Meine Freundin hat vor 2 Tagen einen Autounfall gehabt und hat mit dem anderen Fahrer zugestimmt, den Unfall ohne Versicherung abwickeln zu lassen. Alles, was sie mündlich besprochen haben, haben sie nicht unter geschrieben. Da kein Kfz-Sachverständige direkt nach dem Unfall die Schaden beurteilt hat, muss jetzt meine Freundin eine Höhe Summe zahlen, um das Auto zu reparieren, und alles ohne Versicherung. Hätte sie diesen Artikel früher gelesen..