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Lange Arbeitstage für Berufskraftfahrer
Für die Arbeit als Berufskraftfahrer gilt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Gesetze zu beachten, die einerseits einen gewissen Arbeitsschutz gewährleisten und andererseits für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen. Dabei können die verschiedenen Begriffe und Bezeichnungen unter Umständen schnell zu Verwirrung und Fehlinterpretationen führen. So müssen zum Beispiel die Lenk-, Arbeits- und Schichtzeit beim Lkw-Fahrer separat betrachtet werden
Doch welche Tätigkeiten und Zeiten umfasst eine Schicht? Schreibt der Gesetzgeber eine Begrenzung der Schichtzeit für Berufskraftfahrer vor? Welche Auswirkungen hat es, wenn ein zweiter Fahrer mit an Bord ist? Und welche Sanktionen drohen, wenn ein Lkw-Fahrer seine Schichtzeit überschritten hat? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldtabelle zur Schichtzeit von Lkw-Fahrern
Tatbestand | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld für das Unternehmen |
---|---|---|
Verstoß gegen die tägliche Ruhezeit | ||
… bis zu einer Stunde | 30 Euro | |
… bis zu 3 Stunden je Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
… mehr als 3 Stunden je Stunde | 60 Euro | 180 Euro |
Bußgeldrechner zu dem Lenk-und Ruhezeiten
FAQ: Schichtzeit für Lkw-Fahrer
Die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende wird als Schicht bezeichnet. Was diese für Lkw-Fahrer beinhaltet, erfahren Sie hier.
Mit Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten kann die Schichtzeit maximal 15 Stunden betragen. Möglich ist dies durch die Reduzierung der täglichen Ruhezeit auf mindestens 9 Stunden.
In diesem Fall sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von mindestens 30 Euro vor. Was dabei im Einzelnen droht, verrät diese Bußgeldtabelle.
Definition des Begriffs „Schicht“
Als Schicht wird grundsätzlich die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende bezeichnet. Sie beginnt also üblicherweise mit dem Erscheinen am Arbeitsplatz und endet mit dem Verlassen des Büros, der Werkstatt oder der Fabrik. Bei Berufskraftfahrern kann sich diese vermeintlich einfache und eindeutige Definition allerdings etwas schwierig gestalten. So beinhaltet die Schichtzeit der Lkw-Fahrer unter anderem folgende Bestandteile:
- Arbeitszeit
- Lenkzeit
- Bereitschaftszeit
- Fahrtunterbrechung
- Ruhepausen
Die Schichtzeit entspricht demnach also nicht nur der Lenkzeit, sondern umfasst auch alle anderen Tätigkeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Be- und Entladen, die Prüfung von Ladung und Papieren, Stopps zum Tanken, das Warten im Stau sowie Pausen, die kürzer als eine Stunde sind.
Vorschriften zur Schichtzeit von Lkw-Fahrern
Um sicherzustellen, dass trotz dieser zahlreichen Aufgaben und der reinen Fahrtzeit der Arbeitsschutz nicht zu kurz kommt, schreibt der Gesetzgeber konkrete Pausen und Ruhezeiten vor. So ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eine reguläre tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, sodass eine Schicht maximal 13 Stunden andauern kann.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit auf mindestens 9 Stunden zu reduzieren. Dies kann dazu führen, dass Lkw-Fahrer eine 15 Stunden andauernde Schichtzeit absolvieren. Eine solche Reduzierung ist aber nur drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten erlaubt. Ein Ausgleich muss dafür nicht erfolgen.
Auch wenn eine 15-stündige Schicht zulässig ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Kraftfahrer auch so lange arbeiten darf. Denn in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es ist laut Gesetz also eigentlich nicht erlaubt, mehr als 10 Stunden zu arbeiten. Die lange Schichtzeit für Lkw-Fahrer kommt zustande, weil auch Pausen und Bereitschaftszeiten dabei berücksichtigt werden.
Beachten Sie zudem, dass während der Arbeitszeit auch die tägliche Lenkzeit zu erfolgen hat. Diese beträgt regulär maximal 9 bzw. durch eine Erhöhung, die zweimal in der Woche möglich ist, maximal 10 Stunden.
Schichtzeit bei Doppelbesatzung im Lkw: Gelten Besonderheiten?
Gibt es eine 2-Fahrer-Besatzung im Lkw, kann die Schichtzeit länger ausfallen. Denn gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Art. 8 Abs. 5 reicht es aus, wenn die Fahrer innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden gemeinsam ihre Tagesruhezeit nehmen. Diese muss dann mindestens 9 Stunden am Stück betragen. Wichtig ist dabei, dass das Fahrzeug steht.
Durch die optimale Ausnutzung der erlaubten Lenkzeiten ist es möglich, dass der Lkw für 20 Stunden ohne Unterbrechung unterwegs ist. Die Lenkzeitunterbrechung verbringt der jeweilige Fahrer dann auf dem Beifahrersitz oder in der Kabine.
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es ist in keinster Weise Gerechtferigt , das der LKW Fahrer 15 Std. Schichten machen muss, laut der UVV. ist das nicht zulässig.