Ist der Besitz von einem Schlagring gemäß Waffengesetz legal in Deutschland?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 8. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schlagring: Wie die Rechtslage aussieht

Immer wieder wird in den Medien über Gewalttaten berichtet. Dabei kommen häufig nicht nur die Fäuste, sondern auch andere Waffen, die größtenteils in Deutschland verboten sind, zum Einsatz. Die Angst, selbst Opfer eines gewaltsamen Übergriffs zu werden, steigt bei vielen Menschen.

Auf der Suche nach einem Mittel zur Selbstverteidigung stoßen viele Betroffene auf den sogenannten Schlagring. Ist der Besitz einer solchen Waffe in Deutschland überhaupt zulässig? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Sie erfahren außerdem, wie hoch die Strafe ausfällt, wenn Sie einen Schlagring illegal besitzen oder diesen verwenden, um anderen Menschen dadurch Schaden zuzufügen.

FAQ: Schlagring

Darf ich einen Schlagring besitzen?

Sowohl der Besitz als auch der Gebrauch von einem Schlagring sind in Deutschland verboten.

Ist ein Schlagring eine Waffe?

Ja. Gemäß Waffengesetz ist der Schlagring eine Waffe, mit welcher erheblicher Schaden angerichtet werden kann.

Welche Strafe droht, wenn ich einen Schlagring benutze?

Verletzen Sie eine andere Person mit einem Schlagring, handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert.

Schlagring: Waffe per Definition?

Besitz und Gebrauch von einem Schlagring sind per Gesetz verboten.
Besitz und Gebrauch von einem Schlagring sind per Gesetz verboten.

Der Schlagring ist eine Schlagwaffe, welche im Nahkampf eingesetzt werden kann. Sie besteht aus einem Griff, durch welchen die Finger der Faust gesteckt werden können. Es gibt auch Modelle, welche mit Stacheln oder Klingen ausgestattet sind. Diese sind dann den sogenannten „Hiebwaffen“ zuzuordnen.

In jedem Fall wird ein Schlagring zur Verstärkung der Faust genutzt, sodass sich der Schaden durch einen Faustschlag erheblich erhöht. Zur Herstellung dieser Waffen werden meist Materialien wie Metall, Plexiglas oder Horn genutzt.

Wichtig: Von einem Schlagring geht eine große Gefahr aus. Durch die gesteigerte Schlagkraft können schwerwiegende Verletzungen entstehen, wenn jemand mit dieser Waffe auf sein Opfer einprügelt.

Ist der Gebrauch von einem Schlagring in Deutschland verboten?

Doch ist der Besitz bzw. Gebrauch von einem Schlagring nun erlaubt? Um diese Frage zu beantworten, ist ein Blick in das Waffengesetz (WaffG) vonnöten. § 2 Absatz 3 definiert:

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG gibt eindeutig an, dass Schlagringe zu den verbotenen Waffen gehören. Somit sind Besitz und Gebrauch von selbigen in Deutschland illegal.

Wichtig: Auch der Kauf von einem Schlagring ist per Gesetz verboten. Es ist also auch illegal, diesen zu erwerben, um ihn beispielsweise in einer Vitrine zur Schau zu stellen oder in anderer Funktion zu nutzen.

Schlagring genutzt: Welche Strafe droht?

Der Gebrauch von einem Schlagring kann schnell in eine Freiheitsstrafe münden.
Der Gebrauch von einem Schlagring kann schnell in eine Freiheitsstrafe münden.

Befindet sich ein Schlagring in Ihrem Besitz, droht eine Strafe, wenn die Polizei Sie dabei erwischt. Es handelt sich dabei nicht nur um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Kann Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Minder schwere Fälle werden mit einer Geldstrafe sanktioniert.

Wird ein Schlagring genutzt, um einen anderen Menschen zu verletzen, stellt dies den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar, da ein Schlagring eine Waffe darstellt. In diesem Fall kommt keine Geldstrafe mehr in Frage.

§ 224 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) sieht bei gefährlicher Körperverletzung durch einen Schlagring oder sonstige Waffen, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Kurios: Augen auf beim Tassenkauf! In Berlin saß ein Mann auf der Anklagebank, welcher eine Tasse besaß, deren Griff wie ein Schlagring aussah. Polizeibeamte hielten dieses Kunstwerk aus Keramik bei einer Hausdurchsuchung fälschlicherweise für einen echten Schlagring. Die Moral von der Geschicht: Mit Waffen spaßt man nicht!

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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