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Bänderrisse schränken im Alltag ein
Ob Unfall oder Sportverletzung, bei einem Bänderriss handelt es sich um eine größere Verletzung, die nicht ohne ärztliche Behandlung bleiben sollte. In der Regel steht die Genesung bei Betroffenen an erster Stelle, doch auch Fragen nach einer Entschädigung beschäftigen viele – zum Beispiel dann, wenn sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt waren.
Allerdings ist den meisten oft nicht klar, wie sie Ansprüche richtig durchsetzen können, an wen diese zu richten sind oder wie hoch bei einem Bänderriss Schmerzensgeld ausfallen kann. Muss unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden oder kann jeder Geschädigte seinen Anspruch auch ohne rechtliche Unterstützung anbringen? Der folgende Ratgeber beantwortet diese sowie weitere Fragen zum Thema „Schmerzensgeld bei einem Bänderriss“ und geht näher auf die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich ein.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss
Hat eine andere Person Ihnen den Bänderriss zugefügt, haben Sie aufgrund dessen normalerweise einen Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld.
Ihre Chancen stehen in der Regel besser, wenn Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche mithilfe eines Anwalts durchsetzen. Grundsätzlich können Sie dies aber auch alleine tun.
Diese Tabelle gibt Aufschluss über die etwaige Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Bänderriss.
Wann kann Schmerzensgeld bei einem Bänderriss eingefordert werden?
Sogenannte Gelenkbänder und Sehnen sind im menschlichen Körper üblicherweise dafür verantwortlich, dass die Gelenke richtig bewegt werden können. Bänder befinden sich beispielsweise um das Kniegelenk herum, jedoch auch an den Sprunggelenken, Ellenbogen und Fingern. Nach einem Unfall oder einem Sturz kann nur ein Arzt feststellen, ob tatsächlich ein Bänderriss vorliegt.
Reißt ein solches Band, entsteht eine Instabilität und das Gelenk kann nicht mehr richtig genutzt werden. Die Beweglichkeit ist deutlich verringert und das Gewebe um das Gelenk herum angeschwollen. Zudem handelt es sich auch um eine recht schmerzhafte Angelegenheit. Das betroffene Gelenk muss dann in der Regel stabilisiert werden, entweder mit einer Schiene oder durch eine Operation.
Wurde die Verletzung durch andere Personen verursacht, können Betroffene gemäß den Bestimmungen in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schmerzensgeld bei einem Bänderriss verlangen. Liegt ein immaterieller Schaden an Körper, Psyche oder der persönlichen Freiheit vor, kann das die Zahlung einer Entschädigung begründen.
Ein Schmerzensgeld stellt dann solch einen Schadensersatz dar. Diesen zivilrechtlichen Anspruch müssen Geschädigte selbst geltend machen. Das kann mit oder ohne anwaltliche Hilfe geschehen. Ist eine Einigung nicht möglich, kann der Rat eines Anwalts jedoch empfehlenswert sein. Werden Streitwerte über 5.000 Euro vor Gericht verhandelt, ist ein Anwalt Pflicht.
Schmerzensgeld: Wie sieht es mit der Höhe aus?
Zu bestimmen wie viel Schmerzensgeld bei einem Bänderriss möglich ist, kann nicht pauschal für ale Fälle festgelegt werden. Dies ist für jeden Betroffenen eine Einzelfallentscheidung, was von mehreren Faktoren beeinflusst wird. So spielen zum Beispiel die Umstände, die zur Verletzung führten, deren Schwere und auch die jeweiligen Folgen für dieBemessung der Höhe in der Regel eine wichtige Rolle. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie des Heilungsprozesses können herangezogen werden, um ein angemessenes Schmerzensgeld für einen Bänderriss zu ermitteln.
Nachstehend findet sich ein Beispiel für eine solche Schmerzensgeldtabelle mit Urteilen zum Thema „Schmerzensgeld bei einem Bänderriss“:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Bänderriss Sprunggelenk, Sprungbeinfraktur | 20.000 EUR | Darmstadt, 2013, Vergleich |
Abriss von 2 Bändern des oberen Sprunggelenks | 12.500 EUR | OLG Celle, 09.11.2000, Az.: 14 U 246/98 |
Trümmerbruch des Sprunggelenks/Wadenbeinbruch und Bänderriss | 3.000 EUR | LG Bochum, 02.04.2004, Az.: 5 O 66/03 |
Bänderriss am Daumen, Thoraxprellung | 2.000 EUR | AG Soest, 14.09.2011, Az.: 13 C 202/11 |