Schmerzensgeld beim Bänderriss: Wann besteht ein Anspruch?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schmerzensgeld für einen Bänderriss kann es gemäß § 253 BGB geben.

Bänderrisse schränken im Alltag ein

Schmerzensgeld für einen Bänderriss kann es gemäß § 253 BGB geben.
Schmerzensgeld für einen Bänderriss kann es gemäß § 253 BGB geben.

Ob Unfall oder Sportverletzung, bei einem Bänderriss handelt es sich um eine größere Verletzung, die nicht ohne ärztliche Behandlung bleiben sollte. In der Regel steht die Genesung bei Betroffenen an erster Stelle, doch auch Fragen nach einer Entschädigung beschäftigen viele – zum Beispiel dann, wenn sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt waren.

Allerdings ist den meisten oft nicht klar, wie sie Ansprüche richtig durchsetzen können, an wen diese zu richten sind oder wie hoch bei einem Bänderriss Schmerzensgeld ausfallen kann. Muss unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden oder kann jeder Geschädigte seinen Anspruch auch ohne rechtliche Unterstützung anbringen? Der folgende Ratgeber beantwortet diese sowie weitere Fragen zum Thema „Schmerzensgeld bei einem Bänderriss“ und geht näher auf die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich ein.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss

Wann kann mir Schmerzensgeld bei einem Bänderriss zustehen?

Hat eine andere Person Ihnen den Bänderriss zugefügt, haben Sie aufgrund dessen normalerweise einen Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld.

Brauche ich einen Anwalt, um bei einem Bänderriss Schmerzensgeld zu bekommen?

Ihre Chancen stehen in der Regel besser, wenn Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche mithilfe eines Anwalts durchsetzen. Grundsätzlich können Sie dies aber auch alleine tun.

Wie hoch ist das Sch‌merzensgeld bei einem Bänderriss?

Diese Tabelle gibt Aufschluss über die etwaige Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Bänderriss.

Wann kann Schmerzensgeld bei einem Bänderriss eingefordert werden?

Sogenannte Gelenkbänder und Sehnen sind im menschlichen Körper üblicherweise dafür verantwortlich, dass die Gelenke richtig bewegt werden können. Bänder befinden sich beispielsweise um das Kniegelenk herum, jedoch auch an den Sprunggelenken, Ellenbogen und Fingern. Nach einem Unfall oder einem Sturz kann nur ein Arzt feststellen, ob tatsächlich ein Bänderriss vorliegt.

Bei einem Bänderriss kann das Schmerzensgeld auch vor Gericht entschieden werden.
Bei einem Bänderriss kann das Schmerzensgeld auch vor Gericht entschieden werden.

Reißt ein solches Band, entsteht eine Instabilität und das Gelenk kann nicht mehr richtig genutzt werden. Die Beweglichkeit ist deutlich verringert und das Gewebe um das Gelenk herum angeschwollen. Zudem handelt es sich auch um eine recht schmerzhafte Angelegenheit. Das betroffene Gelenk muss dann in der Regel stabilisiert werden, entweder mit einer Schiene oder durch eine Operation.

Wurde die Verletzung durch andere Personen verursacht, können Betroffene gemäß den Bestimmungen in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schmerzensgeld bei einem Bänderriss verlangen. Liegt ein immaterieller Schaden an Körper, Psyche oder der persönlichen Freiheit vor, kann das die Zahlung einer Entschädigung begründen.

Ein Schmerzensgeld stellt dann solch einen Schadensersatz dar. Diesen zivilrechtlichen Anspruch müssen Geschädigte selbst geltend machen. Das kann mit oder ohne anwaltliche Hilfe geschehen. Ist eine Einigung nicht möglich, kann der Rat eines Anwalts jedoch empfehlenswert sein. Werden Streitwerte über 5.000 Euro vor Gericht verhandelt, ist ein Anwalt Pflicht.

Schmerzensgeld: Wie sieht es mit der Höhe aus?

Zu bestimmen wie viel Schmerzensgeld bei einem Bänderriss möglich ist, kann nicht pauschal für ale Fälle festgelegt werden. Dies ist für jeden Betroffenen eine Einzelfallentscheidung, was von mehreren Faktoren beeinflusst wird. So spielen zum Beispiel die Umstände, die zur Verletzung führten, deren Schwere und auch die jeweiligen Folgen für dieBemessung der Höhe in der Regel eine wichtige Rolle. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie des Heilungsprozesses können herangezogen werden, um ein angemessenes Schmerzensgeld für einen Bänderriss zu ermitteln.

Eine Orientierung zu bereits bewilligten Beträge bieten Schmerzensgeldtabellen. Hier sind Urteile zum Schmerzensgeld bei einem Bänderriss zusammengefasst. Diese Informationen dienen jedoch, wie gesagt, nur der Orientierung. Rechtlich sind sie nicht bindend. Sowohl Anwälte als auch Richter verwenden die Angaben, um Ansprüche geltend zu machen oder eine Entscheidung zu angemessenen Summen zu treffen.

Nachstehend findet sich ein Beispiel für eine solche Schmerzensgeldtabelle mit Urteilen zum Thema „Schmerzensgeld bei einem Bänderriss“:

VerletzungSummeGericht, Jahr, Akten­zeichen
Bänderriss Sprung­gelenk, Sprung­bein­fraktur20.000 EURDarm­stadt, 2013, Vergleich
Abriss von 2 Bändern des obe­ren Sprung­gelenks12.500 EUROLG Celle, 09.11.2000, Az.: 14 U 246/98
Trümmerbruch des Sprung­gelenks/Waden­bein­bruch und Bänder­riss3.000 EURLG Bochum, 02.04.2004, Az.: 5 O 66/03
Bänderriss am Dau­men, Thorax­prellung2.000 EURAG Soest, 14.09.2011, Az.: 13 C 202/11

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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