Schmerzensgeld beantragen – Das ist hierbei wichtig

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Schmerzensgeld beantragen müssen Opfer selbst.

Schmerzensgeld: Wo und wie beantragen?

Schmerzensgeld beantragen müssen Opfer selbst.
Schmerzensgeld beantragen müssen Opfer selbst.

Nach einem traumatischen Erlebnis wie einem Unfall oder einem tätlichen Angriff beschäftigen sich die wenigsten Opfer mit dem Thema, wie sie Schmerzensgeld beantragen können. Die Versorgung der Verletzungen und das Verarbeiten des Geschehenen stehen eindeutig im Vordergrund.

Der Gedanke an eine Entschädigung kommt den meisten erst wesentliche später, wenn überhaupt. Wie sie dann vorgehen müssen, um Schmerzens­geld zu fordern, ist dann jedoch wieder ein unbekannter Aspekt. Nach einem Unfall mit Personenschaden oder einer Körperverletzung sind: „Wie bekomme ich Schmerzensgeld“, oder „Wie beantrage ich Schmerzensgeld“, daher keine seltenen Fragen.

Der folgende Ratgeber befasst sich mit den Schritten, die bei einem Schmerzensgeldantrag wichtig sind, was dabei beachtet werden sollte und auf welche rechtliche Grundlage sich Geschädigte stützen können.

FAQ: Schmerzensgeld beantragen

Wann kann ich Schmerzensgeld beantragen?

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, können Sie diesen bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Wie sieht ein Antrag auf Schmerzensgeld aus?

Zur Orientierung stellen wir dieses Muster bereit.

Benötige ich einen Anwalt, um Schmerzensgeld zu beantragen?

Nein, grundsätzlich können Sie Schmerzensgeld auch ohne Anwalt erhalten. Allerdings können sich die Dienste eines fachkundigen Juristen lohnen, um beispielsweise eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

„Ich will Schmerzensgeld“: Wie eine solche Forderung durchzusetzen ist!

Bevor sich Geschädigte damit beschäftigen, wie sie Schmerzensgeld beantragen können, steht oft die Frage im Raum, was Schmerzensgeld genau ist und wann diese gezahlt werden muss. Der Gesetzgeber hat bezüglich dieser Fragen in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine eindeutige Definition geschaffen.

Verursacht jemand einen Unfall mit Personenschaden (z. B. Schleudertrauma) oder begeht eine Körperverletzung, entsteht ein sogenannter immaterieller Schaden, der ausgeglichen werden muss. Der betreffenden Paragraph im BGB besagt dazu Folgendes:

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. (§ 253 BGB)

Nach einem Unfall kann ein Antrag auf Schmerzensgeld gestellt werden.
Nach einem Unfall kann ein Antrag auf Schmerzensgeld gestellt werden.

Ein Schmerzensgeld ist demnach eine Entschädigung für erlittene immaterielle Schäden und soll eine gewisse Genugtuung herstellen.

Hiermit sollen zum einen Schmerzen, sowohl vergangene als auch bestehende und zukünftige, die zum Beispiel durch den Aufahrunfall oder die Tat entstanden sind, ausgeglichen werden.

Zum anderen sollen auch psychische Einbußen der Lebensqualität, zum Beispiel durch Ängste oder Sorgen um die Zukunft, im Schmerzensgeld Berücksichtigung finden. Auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität, die durch Arztbesuche, Behandlungen und den Heilungsprozess an sich entstanden ist, soll so zumindest partiell einen Ausgleich finden.

Um die gesetzlich vorgesehene Entschädigung zu erhalten, muss ein Schmerzensgeld beantragt werden. Für die Berechnung der Höhe sind die erlittenen Schmerzen, die Schwere der Verletzungen, Folgeschäden sowie das Maß an Einbußen der Lebensqualität entscheidende Punkte.

Rechtliche Grundlagen für einen Antrag auf Schmerzensgeld

Neben dem zuvor benannten Paragraphen sind, um Schmerzensgeld beantragen zu können, weitere gesetzliche Vorgaben von Bedeutung. Dabei spielt es für die Gewährung von Schmerzensgeld eine Rolle, wie Geschädigte zu ihren Verletzungen gekommen sind. Körperliche oder seelische Schäden können durch eine Vielzahl von Ursachen herbeigeführt werden.

In der Regel handelt es sich meist um Verletzungen, die aus einem Verkehrsunfall oder einer Körperverletzung resultieren. Um in diesen Fällen Schmerzensgeld geltend machen zu können, gibt es verschiedene Wege. Entweder wenden sich Betroffene direkt an den Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung oder lassen den gesamten Vorgang über einen Anwalt abwickeln.

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, wird ein solcher Sachverhalt vor einem Zivilgericht verhandelt. Die Taten an sich werden, wenn es sich im Straftaten handelt, nach dem Strafgesetzbuch verhandelt und geahndet.

Das Schmerzensgeld einfordern, können Betroffene vor einem Zivilgericht.
Das Schmerzensgeld einfordern, können Betroffene vor einem Zivilgericht.

Eine Verurteilung bedeutet jedoch nicht, dass ein Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Um ein Schmerzensgeld zu beantragen, müssen sich Geschädigte also an ein Zivilgericht wenden. Es besteht teilweise auch die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche parallel mit dem Strafverfahren verhandeln zu lassen. Ein solches Adhäsionsverfahren findet dann vor dem Strafgericht statt.

Verfügen Opfer über eine private Unfallversicherung, in der Schmerzensgeld abgedeckt ist, muss eine Klage hier nicht erfolgen. Die Versicherung übernimmt dann diese Zahlungen und stellt ihrerseits Ansprüche an den Schädiger.

Bei einem Verkehrsunfall ist zudem zu beachten, dass bereits die Teilnahme am Verkehr ein sogenanntes allgemeines Lebensrisiko darstellt und hier mit Verletzungen zu rechnen ist. Allerdings wird nach § 11 Straßenverkehrsgesetz (StVG) auch ein Schadensersatzanspruch ausdrücklich festgelegt.

Die Möglichkeit, Schmerzensgeld beantragen zu können, ist also gesetzlich zugesichert. Und zwar dann, wenn die Schäden fahrlässig oder vorsätzlich durch den Schädiger verursacht wurden.

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, müssen Opfer das Schmerzensgeld selbst einfordern und die nötigen Schritte initiieren. Wird das Anliegen dann vor Gericht verhandelt, ist die Unterstützung eines Anwalts ratsam. Geschädigte sollten sich daher anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten, falls die Ansprüche gerechtfertigt sind, werden dem Schädiger auferlegt.

Wie bekommt man Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld fordern und beantragen müssen Geschädigte, wie erwähnt, selbst. Oft sind sich Betroffene jedoch unsicher, wie sie einen solchen Antrag stellen können und vor allem wo dies möglich ist.

Wie zuvor erläutert, ist ein Zivilgericht für Entscheidungen zum Schmerzensgeld zuständig. Hier greift die Zivilprozessordnung (ZPO), welche eine Klage vorsieht, die einen Antrag auf Schmerzensgeld enthalten muss.

Im Antrag selbst muss das einzufordernde Schmerzensgeld festgelegt sein, sodass hier ein Entscheidungsrahmen für das Gericht vorliegt. Allerdings sind Urteile zu den Höhen von Schmerzensgeld immer Einzelfallentscheidungen, sodass hier letztendlich die Summe im Ermessen des Gerichts liegt.

Wie bekommt man Schmerzensgeld? Ein Antrag ist notwendig.
Wie bekommt man Schmerzensgeld? Ein Antrag ist notwendig.

Darüber hinaus gibt es in diesem besonderen Fall auch die Option, einen unbezifferten Klageantrag zu stellen. In einem solchen Antrag sind dann jedoch jegliche Berechnungs- und Schätzungs­grundlagen darzustellen.

Wichtig ist es, im Antrag dennoch einen ungefähren Wert zu benennen, um so die Vorstellungen des Antragstellers widerzuspiegeln. Hier können Betroffene eine Geldspanne angeben oder einen Wert benennen, unter dem das Schmerzensgeld nicht liegen sollte.

Sind sich Geschädigte nicht sicher, wie viel Schmerzensgeld sie beantragen sollen, ist gerade hier die anwaltliche Unterstützung wichtig. Um einen Überblick zu möglichen Summen zu erhalten, können Antragsteller sowie deren Anwälte Schmerzensgeldtabellen nutzen.

Besonders wichtig ist eine Angabe eines Wertes, wenn es um etwaige Rechtsmittel geht. Denn sind kein Wert oder keine Spannen benannt, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes völlig im Ermessen des Gerichtes. Rechtsmittel sind dann nach einer Entscheidung nicht mehr zulässig.

Was muss in einem Antrag auf Schmerzensgeld enthalten sein?

Wenn Betroffene Schmerzensgeld beantragen, muss ein solcher Antrag so detailliert wie möglich erstellt werden. Insbesondere wenn es sich um einen unbezifferten Klageantrag handelt, müssen alle Fakten, die eine Entscheidung beeinflussen können, benannt sein.

Die Verletzungen des Betroffenen sind im Schreiben detailliert auszuführen und durch Arztberichte als Folge des Unfalls oder der Körperverletzung zu identifizieren. Auch Folgeschäden, notwendige Operationen und der gesamte Heilungsverlauf sind hier von Bedeutung. Darüber hinaus sind die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und ein etwaiger Verdienstausfall klar darzustellen.

Schmerzensgeld geltend machen, können Betroffene direkt beim Verursacher oder dessen Versicherung sowie vor Gericht.
Schmerzensgeld geltend machen, können Betroffene direkt beim Verursacher oder dessen Versicherung sowie vor Gericht.

Im Antrag muss die Schuld des Verursachers deutlich werden. Eine Mitschuld des Geschädigten kann hier die Höhe oder gar den Anspruch auf ein Schmerzensgeld wesentlich beeinflussen. Eine solche Mitschuld ist im Antrag ebenfalls zu benennen und kann nicht auf den Verursacher übertragen werden.

Auf Grundlage dieser Angaben fällt das Gericht seine Entscheidung in Bezug auf die Höhe der Entschädigung. Schmerzensgeld zu beantragen, kann sich daher auch zu einem längeren Prozess entwickeln.

Als Hilfestellung für das Verfassen eines Antrags können Betroffene zahlreiche Muster nutzen. Empfehlenswert ist es dann, ein fertiges Schreiben durch den Anwalt prüfen zu lassen und so sicherzustellen, dass das Schmerzensgeld auch richtig beantragen wird. Ratsam ist es hier, das Schreiben gleich durch den Anwalt verfassen zu lassen.

Im Folgenden finden Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld als Muster:

Kläger
Name und Anschrift des Kläger/Geschädigten

Zuständiges Gericht
Anschrift des zuständigen Gerichts

Ort, Datum

Schmerzensgeld: Antrag als unbezifferter Leistungsantrag

Im Auftrag des Geschädigten erheben wir in seinem Namen Klage mit diesem Schreiben. Wir beantragen die/den Beklagten, [Name des Verursachers], zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes an den Geschädigten [Name des Klägers] zu verurteilen. Die Mithaftungsquote von […] Prozent wird berücksichtigt.

In Bezug auf die Höhe, möchten wir einen Betrag von mindestens […] EUR feststellen, legen jedoch den zu zahlenden Gesamtbetrag in das Ermessen des Gerichts. Darüber hinaus erachten wir eine Zinszahlung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem [Datum] ebenfalls für angemessen.

Für die, durch den Schädiger verursachten Verletzungen, fordern wir daher folgendes Schmerzensgeld:

Betrag von mindestens […] EUR.

Die Spanne sollte

einen Betrag zwischen […] und […] EUR umfassen.

Diese Werte ergeben sich aus verschiedenen berücksichtigten Punkten, zu denen [alle Gründe für den Antrag beschreiben] zu zählen sind. Darüber hinaus legen wir unserem Antrag folgende Entscheidungen zugrunde [Gericht, Ort, Datum, Aktenzeichen].

Begründung für diesen Antrag:

[erlittene Verletzungen des Geschädigten][Nachweis des Behandlungsverlaufs, Krankenhausaufenthalte, Operationen usw.][Nachweis über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit][Nachweis über den Zeitraum und die Höhe der geminderten Erwerbsfähigkeit][Darlegung des Verschuldens des Beklagten/Schädigers][Darlegung des eventuellen Mitverschuldens des Klägers/Geschädigten]

Mit freundlichen Grüßen

[Geschädigter oder dessen Anwalt]
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Jetzt das Muster für einen Antrag auf Schmerzensgeld herunterladen! Der Musterantrag steht hier kostenlos zur Verfügung. Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um die Datei herunterzuladen.

Muster Antrag Schmerzensgeld (.doc)

Muster Antrag Schmerzesngeld (.pdf)

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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