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Ein Beckenbruch führt zu erheblichen Einschränkungen
Unfälle, Stürze oder auch Tritte können die verschiedensten Verletzungen hervorrufen. Über Hämatome und Platzwunden bis hin zu Knochenbrüchen oder Gehirnverletzungen kann alles dabei sein – so auch ein Beckenbruch (in fachlichen Kreisen Beckenfraktur bzw. Beckenringbruch genannt). Ist ein Ausgleich in Form von einem Schmerzensgeld bei einem Beckenbruch eine Option, wenn Geschädigte in den Unfall oder Sturz unverschuldet hineingezogen wurden?
Diese Art einer Verletzung hat in der Regel erhebliche Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit zur Folge. Das Becken stellt die Verbindung zwischen Oberkörper und den unteren Extremitäten dar. Ohne eine intakte Struktur kann ein Mensch gar nicht oder nur eingeschränkt laufen, serade stehen oder sich bücken. Viele Bewegungen, die im Alltag notwendig sind, können nicht mehr ausgeführt werden. Das Geschädigte für die Verletzungen oder deren Folgen einen Ausgleich haben möchten, ist dann doch verständlich. Der folgende Ratgeber betrachtet näher, wann Schmerzensgeld für eine Beckenringfraktur eingefordert werden kann, bei wem dies zu tun ist und wie hoch eine solche Entschädigung ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Beckenbruch
Ja. Hat das Fremdeinwirken einer anderen Person dazu geführt, dass Sie einen Beckenbruch erlitten haben, steht Ihnen dafür in der Regel Schmerzensgeld zu.
Wie viel Schmerzensgeld bei einem gebrochenen Becken in etwa zu erwarten ist, können Sie in dieser Tabelle ablesen.
Um den Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen, müssen Sie sich mit dem Schädiger bzw. seiner Versicherung in Verbindung setzen.
Beckenringfraktur: Ist Schmerzensgeld gerechtfertigt?
Das Becken ist im menschlichen Körper eine der wichtigsten Schnittstellen und für die Bewegungsfähigkeit besonders wichtig. Kommt es in diesem Bereich zu einem Bruch, können nicht nur die Schmerzen erheblich sein, sondern auch die Beeinträchtigungen, die mit diesem einhergehen.
Ein Schmerzensgeld für einen Beckenbruch oder etwaige andere Verletzungen soll einen Ausgleich für die erlittenen Schäden erzeugen und eine Genugtuung darstellen. Dies jedoch nur dann, wenn ein sogenannter immaterieller Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. Rechtlich ist der Anspruch auf diese Art der Entschädigung im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 253 zu finden. Dieser besagt Folgendes:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Beckenbruch: Schmerzensgeld richtig geltend machen
Beim Schmerzensgeld für einen Beckenbruch handelt es sich um eine Forderung, welche im Zivilrecht verankert ist. Diese müssen Geschädigte selbst einfordern müssen. Das können sie sowohl mit als auch ohne die Unterstützung eines Anwalts tun. Geltend zu machen ist ein solcher Anspruch dann beim Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung.
Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?
Verschiedene Faktoren beeinflussen üblicherweise die Höhe eines Schmerzensgeldes. Sowohl die jeweiligen Umstände, die Verletzung an sich als auch die Folgen dieser oder der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit können entscheidende Rollen spielen, wenn es um die Bemessung von einem Schmerzensgeld für einen Beckenbruch oder anderen Verletzungen geht.
Pauschal kann eine Summe jedoch nicht bestimmt werden, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Einen guten Überblick zu möglichen Beträgen kann eine Schmerzensgeldtabelle bieten. Hier sind Urteile zusammengefasst, die sich mit dem Thema „Schmerzensgeld für einen Beckenbruch“ befassen. Diese Informationen dienen jedoch lediglich der Orientierung und sind rechtlich nicht maßgeblich.
Die nachstehende Schmerzensgeldtabelle beinhaltet einige Entscheidungen bezüglich einer Beckenfraktur:
Verletzung | Summe | Gericht, Datum, Kennzeichen |
---|---|---|
Beckenbruch, Beckenringbruch, Schlüsselbein- und Rippenfrakturen | ca. 40.000 EUR | LG München, 23.01.2002, Az.: 9 O 14070/00 |
Beckenbruch und Beinbruch | ca. 50.000 EUR | OLG Köln, 11.07.2001, Az.: 11 U 177/00 |
Hüftbruch, Oberschenkelbruch, Unterschenkelbruch | ca. 60.000 EUR | LG Kleve, 20.05.2005, Az.: 1 O 522/03 |
Beckenringfraktur, Halswirbelbuch, Rippenserienfraktur, Milzruptur | ca. 185.000 EUR | LG München, 23.08.2004, Az.: 17 O 1089/03 |