Schmerzensgeld: Dauer bis zur Auszahlung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lang beim Schmerzensgeld die Dauer bis zur Auszahlung ist, richtet sich nach dem Einzelfall.

Wie lange dauert es, bis man das zugesprochene Schmerzensgeld bekommt?

Wie lang beim Schmerzensgeld die Dauer bis zur Auszahlung ist, richtet sich nach dem Einzelfall.
Wie lang beim Schmerzensgeld die Dauer bis zur Auszahlung ist, richtet sich nach dem Einzelfall.

Haben Betroffene aufgrund der Handlung eines Dritten Schmerzen und/oder Verletzungen erlitten, besteht nach §§ 253, 823 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz.

Für immaterielle – körperliche oder schwere psychische – Schäden kann der Geschädigte dann regelmäßig Schmerzensgeld gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung einfordern. Doch wann wird das Schmerzensgeld, wenn es zugesprochen wird, eigentlich an den Betroffenen ausgezahlt?

FAQ: Dauer der Auszahlung beim Schmerzensgeld

Gibt es eine Frist für die Auszahlung des Schmerzensgeldes?

Nein, der Gesetzgeber schreibt keinen konkreten Zeitraum fest, in dem die Auszahlung des Schmerzensgeldes zu erfolgen hat.

Was beeinflusst das Datum der Auszahlung beim Schmerzensgeld?

Eine Übersicht mit relevanten Faktoren finden Sie hier.

Wie lässt sich die Auszahlung beschleunigen?

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Schmerzensgeld vertreten, kann sich dies mitunter positiv auf die Zahlungsbereitschaft auswirken. Sinnvoll kann auch eine außergerichtliche Einigung mithilfe eines Vergleichs sein.

Schmerzensgeld: Dauer bis zur Auszahlung nicht pauschal festlegbar

Grundsätzlich gilt wie bei allen anderen Durchsetzungen zivilrechtlicher Ansprüche auch für das Schmerzensgeld: Die Dauer bis zur Auszahlung und der Umfang des gesamten Verfahrens lassen sich nicht pauschal festlegen. Dies ist maßgeblich an den jeweiligen Einzelfall gebunden.

Unter anderem folgende Faktoren haben Einfluss darauf, wann das Schmerzensgeld letztlich ausgezahlt wird:

  • Kann Schmerzensgeld außergerichtlich durchgesetzt werden oder bedarf es einer Klage zur Durchsetzung?
  • Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt oder kann auch dem Geschädigten eine Teilschuld zugesprochen werden?
  • Sind die Ansprüche des Betroffenen realitätsnah oder überzogen?
  • Bei gerichtlichen Verhandlungen: Wie hoch ist die Auslastung des zuständigen Gerichts und bedarf es ggf. weiterer Gutachten oder Unterlagen?
  • Nach rechtskräftiger bzw. abschließender Entscheidung: Wie sind die Kommunikationsstrukturen bei der Versicherung ausgelegt und wie lang ist die übliche Überweisungsdauer?
  • Wurde eine Einmalzahlung vereinbart oder Ratenzahlung?

Kann eine Einigung etwa außergerichtlich herbeigeführt werden, liegt zwischen Schadensfall und Auszahlung insgesamt vermutlich weniger Zeit, als wenn die Ansprüche erst in einem langwierigen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden müssen.

Es zeigt sich also, dass vor allem die im Individualfall vorliegenden Umstände einen Einfluss auf die Zuteilung vom Schmerzensgeld und die Dauer bis zur Auszahlung haben. Eine pauschale Antwort auf die Frage: „Wie lange dauert es, bis man das Schmerzensgeld bekommt?“ ist mithin nicht möglich.

„Wo bleibt mein Schmerzensgeld?“ Wenn die Dauer der Auszahlung willentlich verzögert wird

Wann Sie das Schmerzensgeld endlich in Händen halten, lässt sich nicht pauschal sagen.
Wann Sie das Schmerzensgeld endlich in Händen halten, lässt sich nicht pauschal sagen.

Vermutlich jedem, der sich schon einmal mit Versicherern nach einem Verkehrsunfall oder Krankheitsfall auseinandersetzen musste, ist bewusst, dass keine Versicherung freimütig Geld weggeben möchte. Doch von Zeit zu Zeit versuchen die Versicherer auch willentlich die Schadensregulierung zu verzögern.

Nichtanerkennung von Gutachten und Neubegutachtung, Herunterrechnen von Ansprüchen wegen angeblicher Teilschuld, langsame Bearbeitungszeiten: Viele Maßnahmen können am Ende dazu führen, dass beim Schmerzensgeld die Dauer der Auszahlung maßgeblich verzögert wird.

Aber: Die Regulierungsverzögerung kann Versicherungen mittlerweile auch teuer zu stehen kommen. Sind derartige Vorgänge nachweisbar, kann sich dies sogar auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken. In der Rechtsprechung werden dann oftmals die Rechte des Geschädigten gestärkt und ihm ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen, als ohne diese Verzögerungstaktik.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Geschädigte sich für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen an einen Anwalt wenden. Dieser kennt die Winkelzüge der Versicherer und kann bei der Regulierung maßgeblich unterstützen. Und: Wenn Sie als Geschädigter eines Unfalls oder anderen Schadensereignisses keine Teilschuld tragen, müssen Sie den Anwalt nicht einmal bezahlen. Die Anwaltskosten sind bei berechtigten Ansprüchen ebenfalls der gegnerischen Versicherung aufzuerlegen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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