Schmerzensgeld einklagen: Muss es immer vor Gericht gehen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Klage auf Schmerzensgeld: Müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen oder gibt es auch außergerichtlich Chancen?

Können Sie Schmerzensgeldansprüche nur gerichtlich durchsetzen?

Klage auf Schmerzensgeld: Müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen oder gibt es auch außergerichtlich Chancen?
Klage auf Schmerzensgeld: Müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen oder gibt es auch außergerichtlich Chancen?

Haben Sie Verletzungen oder Schmerzen nach einem Autounfall, einer Körperverletzung oder einem anderen Schadensereignis davongetragen, können Sie regelmäßig einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. In der Regel haften entweder der Schadensverursacher oder aber der Halter des Unfallwagens für den Schadensersatz – bzw. die jeweilige Haftpflichtversicherung.

Doch müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen oder können Sie auch außergerichtlich an die Entschädigung gelangen?

FAQ: Schmerzensgeld einklagen

Wann lässt sich Schmerzensgeld einklagen?

Dies ist möglich, wenn ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt.

Wer muss bei einer Klage auf Schmerzensgeld die Anwaltskosten tragen?

Über dieses Thema informieren wir Sie hier.

Gibt es eine Alternative zur Klage auf Schmerzensgeld?

Ja, grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich mit der gegnerischen Versicherung außergerichtlich zu einigen. Um sicherzustellen, dass die Entschädigung angemessen ist, können Sie dabei die Dienste eines Anwalts für Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.

Klage auf Schmerzensgeld nicht zwangsläufig notwendig!

Das Schmerzensgeld einklagen müssen Sie meist nur, wenn die Versicherung sich querstellt.
Das Schmerzensgeld einklagen müssen Sie meist nur, wenn die Versicherung sich querstellt.

Grundsätzlich müssen Gerichte nicht über die Zuweisung von Schmerzensgeld nach einem Unfall entscheiden. Geschädigte sollten zunächst den Kontakt zu dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung suchen und hier den Anspruch auf Schmerzensgeld darlegen.

Hiernach befasst sich der Versicherer mit der Forderung.

Aber: Versicherungen sind oftmals dazu geneigt, die eigenen Verluste so gering wie möglich zu halten und weigern sich häufig, die Ansprüche dergestalt anzunehmen. Sie versuchen regelmäßig, den Anspruchsteller herunterzuhandeln.

Um hier keine voreiligen Zugeständnisse zu machen, sind Geschädigte gut beraten, sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden, der sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld unterstützt.

Lehnt die Versicherung des Schadensverursachers die Leistung von Schmerzensgeld ab, bleibt in der Regel nur der Weg, über eine zivilrechtliche Klage das Schmerzensgeld einzufordern. Das Einklagen kann dann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Schmerzensgeld einklagen: Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Eine pauschale Aussage darüber, wie viel Zeit eine Klage auf Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, lässt sich nicht treffen. Ausschlaggebend ist stets der vorliegende Einzelfall.

Je komplexer die erlittenen Schäden und je komplizierter die Klärung der Schuldfrage, desto länger kann das Verfahren dauern.

Wollen Sie das Schmerzensgeld einklagen, sollten Sie gerade auch im Kampf mit den Versicherern über ausreichend „Sitzfleisch“ verfügen. Am besten sollten Sie sich bei einer Klage auf Schmerzensgeld von einem versierten Anwalt vertreten lassen. Dieser kennt die Taktiken der Versicherer und kann Ihnen mit gebührender Kaltschnäuzigkeit begegnen.

Wie teuer ist eine Klage auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld immer einklagen? Das muss nicht sein.
Schmerzensgeld immer einklagen? Das muss nicht sein.

Was viele Geschädigte nicht wissen: Sie haben das gesetzliche Anrecht darauf, einen Anwalt für Zivilrecht zur Schadensregulierung hinzuzuziehen.

Die Anwaltskosten sowie die Kosten für das gerichtliche Verfahren muss dann in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers nach dem Unfall tragen.

Wenn Sie als Verletzter also Schmerzensgeld einklagen, erhalten Sie den anwaltlichen Beistand gewissermaßen häufig kostenfrei.

Anders hingegen verhielte es sich, wenn Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld einklagen, der nach rechtlicher Grundlage gar nicht gegeben ist.

In diesem Fall müssen die für einen beauftragten Anwalt und das Gericht entstehenden Kosten nach dem Unfall oftmals selbst getragen werden.

Verzichten Sie deshalb nicht auf den Rat eines Anwalts, bevor Sie das Schmerzensgeld einklagen wollen. Dieser kann Ihnen nicht nur bei einer realistischen Bemessung der Schmerzensgeldhöhe helfen, sondern auch bei der Bewertung, ob ein Anspruch tatsächlich berechtigt ist.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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