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Ein Ellenbogenbruch schränkt im Alltag ein
Ein unverschuldeter Sturz vom Fahrrad kann es schon gewesen sein – der Ellenbogen ist verletzt und das Bewegen des Arms fast unmöglich. Auch bei anderen Unfällen oder Stürzen auf den Arm ist ein Bruch des Ellenbogens nicht selten. Wurde die Verletzung dann auch durch andere hervorgerufen, ist die Frage nach einer Entschädigung verständlich. Doch wann ist Schmerzensgeld für eine Ellenbogenfraktur überhaupt möglich?
Betroffene beschäftigen siche eher weniger mit den rechtlichen Grundlagen eines eventuellen Anspruchs und möchten eher erfahren, wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur sein kann. Beides kann jedoch von Bedeutung sein, wenn es darum geht, ob überhaupt ein Anspruch besteht und wie dieser durchgesetzt werden kann. Der folgende Ratgeber geht näher auf das Thema „Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur“ ein.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur
Haben Sie aufgrund der Fremdeinwirkung einer anderen Person eine Ellenbogenfraktur erlitten, kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
Dazu müssen Sie sich an die Versicherung des Schädigers wenden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei unter die Arme greifen.
In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur bewegen kann, zeigt Ihnen diese Tabelle.
Wann ist Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur gerechtfertigt?
Der Bruch des Ellenbogens zieht in der Regel Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit und somit auch bei bestimmten Tätigkeiten im Alltag oder im Beruf nach sich. Ein Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für erlittene Schäden sowie für diese Einschränkungen in der Lebensqualität darstellen und eine Genugtuungsfunktion erfüllen.
Rechtlich ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 253 geregelt. Dieser besagt, dass ein sogenannter immaterieller Schaden an Körper, Psyche oder der persönlichen Freiheit eine Entschädigung in Form von Geld begründen kann.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Ein Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur ist also dann möglich, wenn ein solcher Schaden vorliegt und dieser durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde.
Schmerzensgeld für einen Ellenbogenbruch richtig geltend machen
Möchten Geschädigte Schmerzensgeld für eine Ellenbogenfraktur einfordern, müssen sie dies beim Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung tun. Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, ist dies kein Fall der von Amts wegen verfolgt wird.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur?
Um sich einen Überblick über mögliche Summen für ein Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur zu verschaffen, können Geschädigte eine Schmerzensgeldtabelle heranziehen. Hier sind Urteile zusammengefasst, die bei der Orientierung helfen. Diese Informationen sind jedoch rechtlich nicht bindend. Eine pauschale Aussage bezüglich der Höhe vom Schmerzensgeld ist daher nicht möglich, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.
Faktoren wie die Schwere der Verletzung, die genauen Umstände, die dazu führten, oder auch die Dauer des Heilungsprozesses, eventuelle Folgeschäden sowie der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit spielen bei der Bemessung der Höhe meist eine wichtige Rolle.
Nachfolgend findet sich ein Beispiel für eine Schmerzensgeldtabelle, die Urteile zum Schmerzensgeld bei einer Ellenbogenfraktur beinhaltet:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Ellenbogenfraktur, Knieverletzung, Bänderverletzung, Schulterluxation; Gehirnerschütterung | 35.790,43 EUR | LG Hildesheim, 08.11.1994, (3 O 318/94) |
Ellenbogenfraktur, Rippenfrakturen, Querfortsatzabriss; Zwerchfellarterienanriss; Lungenquetschung; Kopfplatzwunde | 30.677,51 EUR | LG Potsdam, 11.01.2000 (12 O 261/99) |
Oberarmfraktur, Ellenbogenfraktur, Nervverletzung | ca. 15.000 EUR | OLG München, 16.02.2012 (1 U 1030/11) |
Ellenbogentrümmerfraktur und Unterarmfraktur | ca. 9.000 EUR | LG Münster, 24.02.2011 (12 O 381/08) |
Ellenbogenluxationfraktur rechts | 766,94 EUR | AG Bochum, 30.09.1993 (65 C 393/93) |