Fahrradunfälle führen zu teils gravierenden Verletzungen
Gemäß § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können sich im Zuge eines Schadensereignisses auch Ansprüche auf Schmerzensgeld ergeben. Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Ausgleich, den Verletzte für einen immateriellen Schaden gegenüber dem Schadensverursacher verlangen können.
Gerade Fahrradfahrer sind dabei häufig von teils umfangreichen Verletzungsbildern betroffen, wenn es im Straßenverkehr zu einem Zusammenstoß kommt. Bei einem Sturz oder einem Unfall sind sie relativ schutzlos den Krafteinflüssen ausgesetzt. Doch wann können Betroffene nach einem Fahrradunfall Schmerzensgeld einfordern?
FAQ: Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Pauschale Summen lassen sich in der Regel nicht beziffern, da immer auch die individuellen Umstände bei der Bemessung berücksichtigt werden. Zur Orientierung haben wir diese Bußgeldtabelle zusammengestellt.
Ja, kommt es durch den Fahrradunfall zu einer Kopfverletzung, dass das Fehlen eines Helm unter Umständen als Mitschuld gewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall?
§ 253 BGB bestimmt, dass ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich immer dann entsteht, wenn dem Betroffenen bei einem Schadensereignis wie einem Verkehrsunfall durch einen Dritten Schmerz und/oder körperliches Leid zugefügt wird. Dies kann auch dann begründet sein, wenn ein Radler etwa aufgrund des Fehlverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer plötzlich abbremsen muss und stürzt.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien:
- Wie schwer sind die erlittenen Verletzungen?
- Wurde der Verkehrsunfall schuldhaft verursacht?
- Wie lange ist der Geschädigte aufgrund seiner Verletzungen eingeschränkt (auch beruflich)?
- Wie alt ist der Verletzte?
- Wie steht es um die wirtschaftlichen Verhältnisse von Opfer und Schuldiger?
Diese und weitere Aspekte können bei der Bemessung von der Höhe von Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall herangezogen werden, um am Ende eine angemessene Ausgleichssumme zu ermitteln.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall mit Pkw & Co.?
Die Schmerzensgeldhöhe lässt sich grundsätzlich nicht allgemeingültig festlegen. Es gibt keine festen Werte für gebrochene Finger, Arme, Prellungen, ausgeschlagene Zähne usf. In jedem Einzelfall bedarf es der genauen Prüfung der jeweiligen Umstände und Schäden, denn grundsätzlich gleicht kein Fall dem anderen.
Allerdings kann das Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall auch insgesamt schon einmal höher ausfallen, weil die Verletzungsbilder zum Teil recht umfangreich sind. Gerichte, Krankenkassen, Anwälte und Geschädigte können auf unterschiedliche Schmerzensgeldtabellen zurückgreifen, um eine bessere Orientierung zu erhalten. In derlei Übersichten finden sich Urteile aus der Vergangenheit, in denen ähnliche Schädigungen verhandelt wurden.
Welche Summen haben Gerichte in der Vergangenheit nach einem Fahrradunfall an Schmerzensgeld zugesprochen? Unsere Tabelle nennt einzelne Beispiele, die einer besseren Orientierung dienen können:
Verletzungen | Summe | Urteil |
---|---|---|
Schürfwunden am Knie nach Sturz | kein Anspruch | AG Wiesloch (3 C 222/84) |
Multiple Knochenbrüche mit Spätfolgen wegen zu geringem Seitenabstand beim Überholen | 5.000 € | OLG Hamm (6 U 105/03) |
Trümmerfraktur des Unterschenkels, Daumenfraktur nach Pedalbruch | 7.500 € | OLG Oldenburg (8 U 301/04) |
Schädelhirmtrauma nach Zusammenstoß mit unangeleintem Hund, mit Dauerschäden | 75.000 € | OLG Hamm (27 U 6/01) |