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Auch eine Gehirnerschütterung kann Schmerzensgeld begründen!
Sofern einer Person bei einem Schadensereignis durch einen Dritten Schäden und/oder Schmerzen zugefügt werden, kann diese gegenüber ihrem Schädiger oder dessen Versicherung Schmerzensgeld beanspruchen. Die Grundlage für den Schmerzensgeldanspruch bei Erleiden immaterieller Schäden ergibt sich aus § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Dabei kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei Gehirnerschütterung entstehen. Doch wonach richtet sich in entsprechenden Fällen die Höhe der Entschädigungssumme? Wie viel Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung möglich ist, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung
Führte das Fremdeinwirken eines Dritten dazu, dass Sie eine Gehirnerschütterung erlitten haben, besteht in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Welche Faktoren bei der Schmerzensgeldberechnung bei einer Gehirnerschütterung mitunter von Bedeutung sind, erfahren Sie hier.
Diese Tabelle gibt Aufschluss über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Gehirnerschütterung.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung?
Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich sind keine festen Geldbeträge für einzelne Verletzungsbilder als Entschädigung vorgesehen. Ausschlaggebend für die Schmerzensgeldberechnung ist stets der jeweilige Einzelfall.
Dabei finden zahlreiche Fragestellungen bei der Festsetzung eines den Umständen entsprechend angemessenen Schmerzensgeldes genauere Betrachtung:
- Hat der Schadensverursacher schuldhaft gehandelt (bei Verkehrsunfällen hingegen besteht die sogenannte Gefährdungshaftung)?
- Hat der Geschädigte mit zu dem entstandenen Schaden beigetragen (Mitschuld)?
- Wie umfangreich sind die erlittenen Schäden?
- Sind Spätschäden entstanden oder noch zu befürchten?
- Wie lange dauerte eine ggf. vorliegende Arbeitsunfähigkeit an?
- Wie alt ist der Geschädigte?
- Wie sind die Einkommensverhältnisse von Schadensverursacher und Anspruchsteller?
Zur Orientierung greifen Versicherer, Anwälte und Gerichte regelmäßig auf umfangreiche Schmerzensgeldkataloge zurück. In diesen sind bereits ergangene Urteile festgehalten, in deren Rahmen für einzelne Verletzungsbilder Schmerzensgelder festgesetzt wurden. Diese können eine erste Einschätzung ermöglichen.
Schmerzensgeldtabelle: Welcher Anspruch entsteht bei einer Gehirnerschütterung?
Wie viel Schmerzensgeld wegen einer Gehirnerschütterung im Einzelfall verlangt werden kann, beantworten auch entsprechende Urteilssammlungen nicht eindeutig. Sie ermöglichen lediglich den Vergleich mit anderen ähnlichen Verletzungsbildern und den zugesprochenen Summen. So kann eine erste Einschätzung abgeben werden.
Da jedoch auch die Umstände des Einzelfalls einer genaueren Betrachtung bedürfen, kann der Blick in eine Schmerzensgeldtabelle lediglich einen ersten Orientierungspunkt schaffen. In der folgenden Übersicht finden Sie einige Beispiele für die in vergangenen Fällen zugesprochene Höhe von Schmerzensgeld wegen erlittener Gehirnerschütterung.
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
leichte Gehirnerschütterung | ca. 128 € | AG Köln/1980 (264 C 30/80) |
Gehirnerschütterung und Schockschaden | ca. 512 € | OLG Köln/1978 (7 U 94/77) |
Gehirnerschütterung, Schädelprellung inklusive neurologischer Ausfallerscheinungen, verzerrte Zicht, HWS-Syndrom, multiple Prellungen | 2.000 € | AG Bad Segeberg/2013 (17 C 219/12) |
Schwere Gehirnerschütterung, Nervverletzung & anhaltender Kopfschmerz, HWS-Syndrom, multiple Prellungen | ca. 5.624 € | OLG Hamm/1984 (13 U 297/83) |