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Eine Schmerzensgeldberechnung wird von vielen Faktoren beeinflusst
Ist der erste Schock nach einem Unfall oder einer Körperverletzung verarbeitet, geht es neben dem Heilungsprozess oft auch um ein angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe eines solchen oder auch erst einmal die Frage, ob überhaupt ein Anspruch besteht, ist für viele Laien schwer zu klären.
Neben körperlichen Verletzungen, die aus Unfällen oder Körperverletzungen resultieren, können auch seelische Belastungen, die etwa durch Mobbing oder eine öffentliche Bloßstellung hervorgerufen wurden, einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Welche Schmerzensgeld-Höhe im Einzelfall realistisch ist, lässt sich jedoch oft nur schwer beurteilen.
Was wichtig ist, um Schmerzensgeld berechnen zu können, muss immer individuell entschieden werden. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit Fragen wie, „Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich?“ oder „Wie wird Schmerzensgeld eigentlich berechnet?“ und geht näher darauf ein, welche Faktoren das Schmerzensgeld und dessen Höhe beeinflussen können.
FAQ: Höhe des Schmerzensgeldes
Ist Ihnen durch das Fremdeinwirken eines Dritten ein körperlicher Schaden entstanden, kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
In der Regel bestimmt ein Richter im Zuge eines entsprechenden Verfahrens, wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt. Die Höhe ist dabei jedoch nicht pauschal bestimmbar.
Schmerzensgeldtabellen enthalten vergangene Urteile, in denen Summen bei ähnlichen Verletzungen festgesetzt wurden. Sie fungieren als Orientierung und sollen bei der Schmerzensgeldberechnung helfen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nie pauschal bestimmbar
Verkehrsunfälle oder Körperverletzungen durch andere Personnen zählen zu den häufigsten Gründen, warum Schmerzensgeld gefordert wird. Doch auch andere Ursachen, wie zum Beispiel ärztliche Behandlungsfehler oder Mobbing, können für einen Anspruch auf Schmerzensgeld mitunter ausreichen.
Solche Schäden liegen immer dann vor, wenn eine Verletzung:
- des Körpers,
- der Gesundheit,
- der Freiheit
- oder der sexuellen Selbstbestimmung geschehen ist.
In diesen Fällen können Geschädigte Schadensersatz in Form von Geld verlangen. Das Schmerzensgeld ist ein solcher Schadensersatz. Hierbei spielen nicht nur körperliche Verletzungen eine Rolle, sondern auch psychische Traumata wie Depressionen, Neurosen (Angststörungen) oder auch Störungen, die durch Schock ausgelöst werden.
Es sollen durch die Zahlungen daher nicht nur erlittene Schäden ausgeglichen werden, sondern auch eine gewisse Art an Genugtuung stattfinden. Da Verletzungen nie gleich sind und auch seelische Traumata sich bei jedem Geschädigten anders auswirken, kann ein Schmerzensgeld, beziehungsweise dessen Höhe, nie pauschal festgelegt werden.
Darüber hinaus ist es auch wichtig zu beachten, dass Schmerzensgeldbeträge Teil des Zivilrechts sind, wenn sie nicht parallel im Strafverfahren verhandelt werden. Die Taten an sich sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) zu beurteilt, wohingegen der Anspruch auch eine Entschädigung auch außergerichtlich oder in einem Zivilprozess entschieden werden kann.
Das Schmerzensgeld und dessen Höhe unterliegen also verschiedenen Bedingungen und Einflüssen, sodass Betroffenen die Frage „Wieviel Schmerzensgeld steht mit zu?“, wie gesagt, nicht pauschal beantwortet werden kann. Opfer müssen daher Schmerzensgeld individuell beantragen.
Wie berechnet man Schmerzensgeld nun?
Da ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dessen Höhe vom individuellen Fall und den Gegebenheiten abhängig sind, gibt es keinen Schnmerzensgeldrechner. Durch die im § 253 BGB festgelegte Billigkeit in Bezug auf die Schmerzensgeldhöhe besteht ein gewisser Spielraum, den Richter oder außergerichtliche Verhandlungsparteien anwenden können.
Diese Tabellen sind Urteilssammlungen mit vorherigen Entscheidungen über Entschädigungen bei bestimmten Verletzungs- oder Traumatamustern. Diese stellt für das Schmerzensgeld jedoch keinen Rechner dar, da es sich auch hier um individuelle Urteile handelt, die als Orientierungshilfe dienen sollen.
Die Entscheidungen zum Schadenersatz oder zum Schmerzensgeld in einer Tabelle haben rein informativen Charakter und für alle weiteren Einzelfälle keine rechtlich bindende Wirkung.
Ein Schmerzensgeld und dessen Höhe zu berechnen, kann mitunter ein komplizierter Prozess sein. Alle beteiligten Parteien, also neben dem auch Anwälte, Geschädigte oder Schädiger können diesen Tabellen nutzen, um Ansprüche einordnen zu können.
Die gängigste Schmerzensgeldtabelle in Deutschland stellt die Beck‘sche Tabelle dar, die durch den Rechtsanwalt Andreas Slizyk erstellt wird. Darüber hinaus gehören auch die vom ADAC herausgegebene Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm sowie die Tabelle des Oberlandesgerichts Celle zu den meist genutzten.
Ein Schädiger soll zwar einen Ausgleich für die durch ihn verursachten Schäden erbringen, jedoch selbst nicht wirtschaftlich geschädigt werden. Wird ihm jedoch ein besonders schweres Vergehen vorgeworfen, kann dieser Grundsatz in den Hintergrund treten.
Schmerzensgeld: Wie hoch kann es in Deutschland sein?
Wie beschrieben, findet die Berechnung vom Schmerzensgeld, also dessen Höhe, in Deutschland meist unter der Berücksichtigung mehrere Faktoren und der Zuhilfenahme von Schmerzensgeldtabellen (auch Schmerzensgeldkatalog genannt) statt.
Neben den erlittenen Verletzungen ist bei der Berechnung zudem auch wichtig, ob und wie lange eine Arbeitsunfähigkeit vorlag, ob es zu Verdienstausfällen gekommen ist und welche Folgeschäden eventuell vorliegen.
So kann eine komplizierte Operation mit anschließender Rehabilitation ein weitaus höheres Schmerzensgeld rechtfertigen als zum Beispiel eine ambulante Behandlung. Auch Beeinträchtigungen in der Lebensführung, wie beispielsweise die Unfähigkeit den eigenen Haushalt zu führen oder Hobbys nachzukommen, können beim Schmerzensgeld dessen Höhe beeinflussen.
Des Weiteren spielt der Grad der Verschuldung beziehungsweise ob eine Mitschuld des Geschädigten vorliegt, eine Rolle, wenn es darum geht für ein Schmerzensgeld die Höhe zu berechnen.
Gibt es Schmerzensgeld pro Tag? Wie wird die Entschädigung ausgezahlt?
Ein Schmerzensgeld, egal welcher Höhe, kann auf zwei verschiedenen Wegen ausgezahlt werden. Zum einen ist eine Einmalzahlung in einer Gesamtsumme möglich, zum anderen kann eine Rentenzahlung veranlasst werden.
In der Regel wird die erste Variante entschieden. Rentenzahlungen hingegen sind oft nur bei bestimmten Folgeschäden eine Option.
Diese wird dann üblicherweise monatlich ausgezahlt, eine tägliche Überweisung ist hier eher unüblich und nur sehr selten zu finden. Auch wird die Höhe der Entschädigung nicht pro Tag berechnet, sondern aufgrund der erlittenen Schäden und Beeinträchtigungen.
Bei der Auszahlung an den Geschädigten, spielt es keine Rolle, ob er Schmerzensgeld aufgrund von einem Unfall oder einer Körperverletzung erhält. Für die Höhe ist nur die Schwere der Verletzung wichtig,
Sehr geehrter Damen und Herren
Guten Tag ich wollten bitte fragen wo kann ich was machen bei Anwalt oder wo? Meine Sohn 3-jährige war in seine Waldkindergarten letzte Montag 8.4.2024 und hat Unfall passiert
erlitt einen Schlag auf den Kopf. Niemand rief mich an, um ihn abzuholen. Als ich ihn abholte, reagierte er nicht. Er war seltsam. Nach drei Stunden gingen wir in die Notaufnahme. Der Arzt dachte, er hätte eine Gehirnerschütterung. Er war ruhig aber sonst klagte er über Schmerzen im Kopf, woher kam auch Blut, das aus seiner Nase lief. Der Urin brennt an seinen Beinen, wo er Entzündungen und Fieber bekommt hab von jedes Mahl Foto
Hab gemacht. Ganz schlecht Betreuung schade. Herzliche Grüße Bojana
Bei einer Staroperation am Auge(neue Kunststoff linse wurde eingesetzt),Diese trübt sich jetzt nach ca 10Jahren ein und die Sehleistung iat um 50% verloren gegangen.Wie hoch ist das Schmerzensgeld
Hallo Helmut,
die Höhe des Schmerzensgeldes wird je nach Einzelfall entschieden. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel ein Gericht. Wir können Ihnen daher keine Auskunft geben.
– Die Redaktion