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Gibt es für eine Prellung am Knie Schmerzensgeld?
Die Frage nach einem Schmerzensgeld für eine Knieprellung stellt sich den meisten Betroffenen erst dann, wenn sie realisieren, dass ihnen durch anderen ein Schaden zugefügt wurde. Eine Knieprellung kann durch verschiedene Ursachen entstehen, so zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall, einen Sturz auf das Gelenk oder einen Schlag auf das Knie.
Doch wann besteht bei einer solchen Verletzung überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Ist die Prellung vom Knie eine ausreichende Schädigung, um Schadensersatz geltend machen zu können? Betroffene wissen oftmals nicht, wie sie sich in einer solchen Situation richtig verhalten und ihre Ansprüche durchsetzen können.
Eine Knieprellung schränkt die Beweglichkeit des Beins oftmals stark ein und mindert so meist auch die Fähigkeit, bestimmte Aufgaben ausführen zu können. Um bei einer Knieprellung Schmerzensgeld verlangen zu können, müssen Patienten einige Vorgaben und Vorgehensweisen beachten. Im folgenden Ratgeber informieren wir darüber, wann ein Anspruch besteht und wie dieser anzumelden ist.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung
Entstand die Knieprellung aufgrund des Fremdeinwirkens eines Dritten, kann Ihnen dafür Schmerzensgeld zustehen.
Diese Tabelle verrät Ihnen, in welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ca. bewegt. Es handelt sich bei den Summen jedoch nur um Orientierungswerte.
Die Versicherung des Schädigers ist für die Zahlung des Schmerzensgeldes zuständig, wenn Sie eine Knieprellung erlitten haben.
Wann gibt es bei einer Knieprellung Schmerzensgeld?
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Schmerzensgeld bei einer Knieprellung kann unter anderem also dann ein Thema sein, wenn die Verletzung durch andere verursacht wurde. Das ist beispielsweise bei einem unverschuldeten Unfall der Fall.
Schmerzensgeld bei einer Knieprellung oder anderen Verletzungen muss dann beim Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung angemeldet werden. Dies können Betroffene außergerichtlich mit oder ohne Unterstützung eines Anwalts tun.
Wie hoch kann ein Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ausfallen?
Die Höhe von einem Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ist immer vom jeweiligen Einzelfall und dessen Umständen abhängig. Hier spielen zum Beispiel die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und auch etwaige Folgeschäden eine Rolle.
Um einen Überblick über bereits gezahlte Summen bei ähnlichen Verletzungen zu erhalten, bietet es sich an, Schmerzensgeldtabellen zu nutzen. In diesen sind Urteile aufgeführt, die als Orientierung durchaus hilfreich sein können. Auch Anwälte und Richter ziehen die Tabellen bei Entscheidungen heran und nutzen diese, um ein angemessenes Schmerzensgeld für eine Knieprellung zu erzielen.
Nachfolgend sind einige Urteile aus Schmerzensgeldtabellen in Bezug auf Schmerzensgeld für eine Prellung am Knie aufgeführt:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Knie- und Schulterprellung | etwa 1.000 EUR | AG Kassel/2000 (Az. 423 C 3497/99) |
Knieprellung, Beschwerden über längeren Zeitraum | 1.500 EUR | AG Essen/2008 (Az. 29 C 161/08) |
Prellungen am Knie, Brustwirbelsäule, Ellbogen | 2.000 EUR | LG Duisburg/2013 (Az. 12 O 71/12) |
Habe eine Knieprällung mit offener Schürfwunde und einer posttraumatischer Narbenbildung mit einer zusätzlichen Op und habe seit dieser Zeit Dauerschmerzen im Knie. und das seit 1 Jahr und 4 Monaten kann ich die versicherungsakte geöffnet lassen wegen Spätschäden