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Gibt es für eine Platzwunde am Kopf Schmerzensgeld?
Die Frage nach Schmerzensgeld für eine Kopfplatzwunde steht nach einem Unfall oder einer anderen Art von Gewalteinwirkung für die meisten Beteiligen zunächst im Hintergrund. Zuerst gilt es die Verletzungen zu versorgen und das Geschehen festzuhalten.
Ein Unfall kann ein breites Feld an Verletzungen hervorrufen. Von einfachen Hämatomen über Platzwunden oder ein Schleudertrauma bis hin zu Brüchen ist alles möglich. Schmerzen und Einschränkungen im Alltag sind dann keine Seltenheit. Doch begründet das bereits einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Ist eine Platzwunde am Kopf ein hinreichender Grund, um Schmerzensgeld zu beantragen?
Der folgende Ratgeber beschäftigt sich mit diesen Fragen und beleuchtet, was Geschädigte beachten müssen, wenn sie für eine Kopfplatzwunde Schmerzensgeld geltend machen möchten.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde
Wurde Ihnen die Platzwunde von einer anderen Person zugefügt, besteht in der Regel ein Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld.
Wie viel Schmerzensgeld bei einer Platzwunde am Kopf in etwa möglich ist, verrät Ihnen diese Tabelle.
Bei einer Kopfplatzwunde muss normalerweise der Schädiger bzw. seine Versicherung das Schmerzensgeld zahlen.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde, Verletzungen im Gesicht oder allen anderen Arten von Verletzungen, kann in der Regel dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches erfüllt sind.
Besonders wichtig ist hier § 253 BGB. In diesem wird definiert, dass Verletzungen des Körpers, der Gesundheit sowie der persönlichen Freiheit, die durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt werden, mit einem Schadenersatz in Form von Geld zu entschädigen sind. Das Schmerzensgeld stellt einen solchen Schadenersatz dar.
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Ein solcher Schaden wird auch als immaterieller Schaden bezeichnet. Dieser kann daher auch bei einer Platzwunde am Kopf vorliegen und Schmerzensgeld begründen. Hierdurch soll ein Ausgleich für die entstandenen Schäden erfolgen und gleichzeitig auch eine Genugtuungsfunktion erfüllt werden.
So kann ein Schmerzensgeld eine Platzwunde an der Augenbraue ebenso ausgleichen wie einen Jochbeinbruch oder multiple Prellungen.
An wen muss der Anspruch gerichtet werden?
Möchten Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde geltend machen, müssen sie diesen an den Schädiger oder dessen Versicherung richten. Dies kann sowohl mit also auch ohne Unterstützung eines Anwalts geschehen. Sind sich Betroffene jedoch unsicher, ob ein Anspruch besteht oder wie genau sie diesen durchsetzen können, ist eine Konsultation mit einem Anwalt durchaus zu empfehlen. Dieser kann entsprechend beraten und Geschädigte auch vor Gericht vertreten, falls eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist.
Wie hoch kann ein Schmerzensgeld für eine Kopfplatzwunde ausfallen?
Haben sich Betroffene entschieden, einen Anspruch geltend zu machen, steht dann die Frage nach der Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Platzwunde im Gesicht oder am Kopf im Vordergrund. Dabei sollten Geschädigte beachten, dass es auch einem Anwalt nicht möglich ist, eine pauschale Aussage zu treffen.
Einen Überblick über mögliche Summen kann eine Schmerzensgeldtabelle geben. Sowohl Platzwunde als auch Hämatom und Knochenbruch sind hier in einer Vielzahl an Urteilen vorhanden.
Nachfolgend ist ein Auszug aus Schmerzensgeldtabellen aufgeführt, der beispielhaft einige dieser Urteile zu Schmerzensgeld bei einer Kopfplatzwunde darstellt:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Kopfplatzwunde mit Gehirnerschütterung | 2.500 EUR | LG Itzehoe, 1983, 7 O 238/81 |
Kopfplatzwunde mit Schürfwunden, Prellungen, Hämatomen | 1.000 EUR | AG Korbach, 1995, 3 C 202/94 |
Platzwunde an Augenbraue, Gesichtsverletzung, gebrochene Schneidezähne | 1.000 EUR | AG Bochum, 1985, 55 C 419/85 |
Schädelprellung, retrograde Amnesie und Platzwunde am Kinn | 1.200 EUR | OLG Celle, 2001, 14 U 143/00 |