Wann können Sie nach einem Motorradunfall Schmerzensgeld fordern?
Motorradfahrer sind unter den motorisierten Verkehrsteilnehmern die Verletzungsanfälligsten. Das fehlende Schutzgerüst einer Karosserie fehlt im Falle einer Kollision oder eines Sturzes. Nur Schutzkleidung und Motorradhelm können den Biker in Maßen vor schwersten Schäden schützen.
Kommt es zu einem Motorradunfall, können Betroffene immer dann neben Schadensersatz auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, wenn es durch das Einwirken Dritter zu körperlichen Schäden und Schmerzen kam. Wie viel Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall gezahlt werden kann und wonach sich die Höhe richtet, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht grundsätzlich immer dann, wenn jemand durch das Einwirken Dritter Schmerzen erleidet. Dies kann auch bei einem Motorradunfall der Fall sein.
Konkrete Angaben sind aufgrund der individuellen Bemessung nicht möglich. Als Orientierung kann allerdings diese Schmerzensgeldtabelle dienen.
Ja. In Deutschland gilt für Motorradfahrer eine gesetzlichen Helmpflicht. Wer gegen diese verstößt, muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld rechnen. Dies mindert üblicherweise auch den Anspruch auf Entschädigung.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird das Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall festgelegt?
Nach § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben geschädigte Personen nach einem Unfall immer dann einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch immaterieller Schäden, wenn diese durch das Zutun eines anderen verursacht wurden. Übersieht ein Pkw-Fahrer beim Abbiegen einen Biker und kommt es zum Unfall mit Personenschaden, so kann der betroffene Motorradfahrer regelmäßig Schmerzensgeld gegenüber dem Schuldiger bzw. dessen Versicherung einfordern.
Bei der Ermittlung des im Einzelfall angemessenen Anspruchs auf Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall sind unterschiedlichste Faktoren zu betrachten, u. a.:
- Welche körperlichen Schäden sind entstanden?
- Sind Langzeitfolgen zu erwarten oder bereits abzusehen?
- Beruhte der Unfall auf schuldhaftem Verhalten?
- Wie lange bestand/besteht voraussichtlich Arbeitsunfähigkeit?
- Ist eine Berufsunfähigkeit die Folge?
Anhand dieser und weiterer Fragen kann am Ende eingeschätzt werden, wie prägend die Schmerzen und Verletzungen für den Betroffenen sind und wie hoch eine angemessene Entschädigung ausfallen sollte. Will ein Betroffener mithin Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall einfordern, bedarf es somit stets einer Einzelfallbetrachtung.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall?
Grundsätzlich lassen sich Unfallfolgen nie eins zu eins aufrechnen. Es gibt keine festen Schmerzensgeldsätze für einen gebrochenen Knöchel oder Kopfverletzungen. Das Gesamtbild ist entscheidend. Damit Gerichte, Versicherer und Co. jedoch eine gewisse Orientierung hinsichtlich der Höhe möglicher Ansprüche haben, gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen.
In diesen sind Urteile aufgeführt, bei denen einzelne Verletzungsbilder betreffend unterschiedlichste Schmerzensgeldsummen zugesprochen wurden. Bei einem Vergleich der Darstellungen kann eine Abschätzung auch für den Einzelfall erfolgen. Im Folgenden finden Sie einige Beispielurteile, bei denen den Geschädigten Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall zugewiesen wurde:
Verletzungen | Summe | Urteil |
---|---|---|
Schulterprellung und Hämatombildung nach Sturz | 800 € | LG Detmold (9 O 86/15) |
Anfallleiden 20 Jahre nach einer Kopfschädigung durch einen Motorradunfall | ca. 35.000 € | LG Kaiserslautern (2 O 233/02) |
Rippenserienfraktur, Schlüsselbeinfraktur, Ellenbogenfraktur, Beckenringsprengung, Hodencontusion mit erektiler Dysfunktion und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr | 50.000 € | OLG Hamm (I-13 U 156/11)) |
lebensgefährliche Galle- und Leberschäden nach Kollision | 200.000 € | OLG Bamberg (5 U 218/05) |