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Weitere Ratgeber zum Schmerzensgeld bei Prellungen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:
Bagatellverletzung: Schmerzensgeld bei einer Prellung?
Ein Verkehrsunfall kann verschiedene Verletzungen verursachen. Hämatome und Prellungen sind dabei wohl die harmlosesten. Doch auch diese können starke Schmerzen verursachen, den Alltag beeinträchtigen und so weitere Folgen nach sich ziehen. Ein Schmerzensgeld für die Prellung oder das Hämatom erscheint vielen dann als angemessene Entschädigung.
Kleinere Verletzungen, wie etwa Schürfwunden, Prellungen oder auch einige Platzwunden, werden in den meisten Fällen von der Rechtsprechung als sogenannte Bagatellverletzungen angesehen, die kein Schmerzensgeld begründen. Bei einer Prellung stellt sich dann dennoch oft die Frage, ob es in einem solchen Fall Schmerzensgeld gibt.
Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Prellungen besteht und wie hoch dieses ausfallen kann, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Prellung
Ja, eine Prellung kann Schmerzensgeld begründen, wenn es durch das Fremdeinwirken eines Dritten dazu kam.
Infos über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Prellung erhalten Sie in dieser Tabelle.
Diese Möglichkeit besteht zwar, allerdings sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld mithilfe eines Anwalts geltend machen.
Prellung: Wann ist Schmerzensgeld eine Option?
en die Folge sein, sodass Betroffene in Ihrer Lebensqualität oftmals beeinträchtigt sind.
Hinzu können weitere Symptome kommen, wenn es sich beispielsweise um eine Schädelprellung handelt. Das Sehvermögen kann in einem solchen Fall gestört sein oder eine Bewusstlosigkeit kann auftreten.
In Deutschland wird ein Anspruch auf Schmerzensgeld durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 253 BGB. Denn dieser besagt Folgendes:
„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei Prellungen?
Im Allgemeinen richtet sich ein Schmerzensgeld nach der Schwere der Verletzung. So wird oftmals ein Anspruch bei einem kleinen blauen Fleck, auch Hämatom genannt, wegen Geringfügigkeit abgelehnt. Bei einer Prellung kann dies jedoch schon anders aussehen. Die durch die Verletzung oftmals entstehenden Schmerzen und damit einhergehende Beeinträchtigungen im Alltag können einen Anspruch begründen.
Auch multiple Prellungen können das Schmerzensgeld und dessen Höhe beeinflussen. So ist die Bestimmung eines Schmerzensgeldes immer eine Einzelfallentscheidung.
Hämatom, Schulterprellung, Schädelprellung: Schmerzensgeld richtig geltend machen
Betroffene haben mehrere Möglichkeiten einen etwaigen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung geltend zu machen. Sie können sich zum einen außergerichtlich mit dem Schädiger oder dessen Versicherung einigen. Zum anderen steht, wenn keine Einigung möglich ist, der Weg über das Gericht offen.
Die folgende Tabelle kann der Orientierung diesen, wenn es um ein Schmerzensgeld für eine Prellung geht:
Entschädigung | Summe | Gericht, Aktenzeichen, Jahr |
---|---|---|
Schmerzensgeld für eine Schädelprellung | etwa 3.500 € | (Brandenburgisches OLG 12 O 91/06, 16.11.2006) |
Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung | etwa 1.500 € | (LG Bielefeld 2 O 294/09, 4.2.2010,) |
Schmerzensgeld für ein Prellung am Knie | etwa 600 € | (AG Mannheim 9 C 437/07, 30.11.2007) |
Schmerzensgeld für eine Schulterprellung | etwa 1.000 € | (AG Viersen, 3 C 317/98, 10.12.1998) |