Schmerzensgeld: Auch eine Prellung kann ein solches begründen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bagatellverletzung: Schmerzensgeld bei einer Prellung?

Schmerzensgeld für eine Prellung am Knie kann eine Option sein.
Schmerzensgeld für eine Prellung am Knie kann eine Option sein.

Ein Verkehrsunfall kann verschiedene Verletzungen verursachen. Hämatome und Prellungen sind dabei wohl die harmlosesten. Doch auch diese können starke Schmerzen verursachen, den Alltag beeinträchtigen und so weitere Folgen nach sich ziehen. Ein Schmerzensgeld für die Prellung oder das Hämatom erscheint vielen dann als angemessene Entschädigung.

Kleinere Verletzungen, wie etwa Schürfwunden, Prellungen oder auch einige Platzwunden, werden in den meisten Fällen von der Rechtsprechung als sogenannte Bagatellverletzungen angesehen, die kein Schmerzensgeld begründen. Bei einer Prellung stellt sich dann dennoch oft die Frage, ob es in einem solchen Fall Schmerzensgeld gibt.

Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Prellungen besteht und wie hoch dieses ausfallen kann, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Prellung

Ist Schmerzensgeld bei einer Prellung möglich?

Ja, eine Prellung kann Schmerzensgeld begründen, wenn es durch das Fremdeinwirken eines Dritten dazu kam.

In welcher Höhe bewegt sich bei einer Prellung das Schmerzensgeld?

Infos über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Prellung erhalten Sie in dieser Tabelle.

Kann ich auch ohne Anwalt mein Schmerzensgeld bei einer Prellung geltend machen?

Diese Möglichkeit besteht zwar, allerdings sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld mithilfe eines Anwalts geltend machen.

Prellung: Wann ist Schmerzensgeld eine Option?

Schmerzensgeld: Ein Hämatom kann einen Anspruch begründen.
Schmerzensgeld: Ein Hämatom kann einen Anspruch begründen.

en die Folge sein, sodass Betroffene in Ihrer Lebensqualität oftmals beeinträchtigt sind.

Hinzu können weitere Symptome kommen, wenn es sich beispielsweise um eine Schädelprellung handelt. Das Sehvermögen kann in einem solchen Fall gestört sein oder eine Bewusstlosigkeit kann auftreten.

In Deutschland wird ein Anspruch auf Schmerzensgeld durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 253 BGB. Denn dieser besagt Folgendes:

„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung ist also, dass die Verletzung durch andere verursacht wurde. Bei einem Verkehrsunfall ist in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung der erste Ansprechpartner, wenn es um ein Schmerzensgeld für eine Prellung geht.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei Prellungen?

Im Allgemeinen richtet sich ein Schmerzensgeld nach der Schwere der Verletzung. So wird oftmals ein Anspruch bei einem kleinen blauen Fleck, auch Hämatom genannt, wegen Geringfügigkeit abgelehnt. Bei einer Prellung kann dies jedoch schon anders aussehen. Die durch die Verletzung oftmals entstehenden Schmerzen und damit einhergehende Beeinträchtigungen im Alltag können einen Anspruch begründen.

Anspruch auf Schmerzensgeld: Durch eine Körperverletzung verursachte Prellungen können diesen legitimieren.
Anspruch auf Schmerzensgeld: Durch eine Körperverletzung verursachte Prellungen können diesen legitimieren.

Auch multiple Prellungen können das Schmerzensgeld und dessen Höhe beeinflussen. So ist die Bestimmung eines Schmerzensgeldes immer eine Einzelfallentscheidung.

Hämatom, Schulterprellung, Schädelprellung: Schmerzensgeld richtig geltend machen

Betroffene haben mehrere Möglichkeiten einen etwaigen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Prellung geltend zu machen. Sie können sich zum einen außergerichtlich mit dem Schädiger oder dessen Versicherung einigen. Zum anderen steht, wenn keine Einigung möglich ist, der Weg über das Gericht offen.

Bei beiden Varianten können sich die Beteiligten oder der zuständige Richter an einer Schmerzensgeldtabelle orientieren, um eine angemessene Höhe für ein Schmerzensgeld bei einer Prellung zu finden. Eine solche Tabelle enthält Urteile inklusive der gewährten Entschädigungen, die in der Vergangenheit für vergleichbare Verletzungen gezahlt wurden. So können sich Betroffene eine Übersicht verschaffen, wie hoch bei einem Hämatom oder einer Rippenprellung das Schmerzensgeld ausfallen könnte.

Die folgende Tabelle kann der Orientierung diesen, wenn es um ein Schmerzensgeld für eine Prellung geht:

Ent­schä­di­gungSummeGericht, Akten­zeichen, Jahr
Schmerzens­geld für eine Schä­del­prel­lungetwa 3.500 €(Branden­burgisches OLG 12 O 91/06, 16.11.2006)
Schmerzens­geld bei einer Thorax­prel­lungetwa 1.500 €(LG Biele­feld 2 O 294/09, 4.2.2010,)
Schmerzens­geld für ein Prel­lung am Knieetwa 600 €(AG Mann­heim 9 C 437/07, 30.11.2007)
Schmerzens­geld für eine Schul­ter­prel­lungetwa 1.000 €(AG Viersen, 3 C 317/98, 10.12.1998)

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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