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Verletzungen an Schädel und Hirn: Ein Trauma kann Schmerzensgeld begründen
Unfälle im Straßenverkehr oder im Haushalt ziehen häufig verschiedenen Arten von Verletzungen nach sich. Eine der häufigsten, wenn sie den Kopf betreffen, ist das Schädelhirntrauma. Ein Schlag oder ein Aufprall auf den Kopf können zu diesem führen und auch schwerwiegende Folgen wie Hirnblutungen haben.
Wurden Geschädigte unverschuldet bei einem Unfall verletzt, beschäftigen sie sich in der Regel zunächst nicht mit der Frage, ob ein Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma eine Möglichkeit ist. Die Genesung steht für die meisten im Vordergrund, sodass das Thema Entschädigung oft gar keines ist. Doch wann kann bei einem Schädelhirntrauma überhaupt Schmerzensgeld verlangt werden? Beim wem ist ein eventuell vorliegender Anspruch geltend zu machen und welche rechtliche Grundlage gibt es diesbezüglich? Der folgende Artikel geht auf diese Fragen näher ein.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma
Infos zum Krankheitsbild bei einem Schädelhirntrauma finden Sie hier.
Haben Sie aufgrund des Fremdeinwirkens eines Dritten ein Schädelhirntrauma erlitten, besteht normalerweise ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wie viel Schmerzensgeld ein Schädelhirntrauma begründen kann, verrät Ihnen diese Tabelle.
Was ist ein Schädelhirntrauma?
Bei einem Schädelhirntrauma, auch SHT genannt, handelt es sich eigentlich um einen Oberbegriff für Verletzungen des Schädels, bei denen das Gehirn ebenfalls betroffen ist. Meist ist eine Gewalteinwirkung von außen wie ein Schlag oder ein Aufprall auf eine harte Oberfläche die Ursache für eine solche Verletzung. Die Folgen können durchaus lebensbedrohlich sein, zum Beispiel dann, wenn das Gehirn durch Blutungen oder Quetschungen so geschädigt wird, dass lebenswichtige Funktionen nicht mehr ausgeführt oder kontrolliert werden können.
Je nach Schwere der Verletzung wird zwischen verschiedenen Graden unterschieden. So kann es sich bei einem Trauma ersten Grades um eine leichte Gehirnerschütterung und bei einem Trauma zweiten Grades bereits um schwerere Hirnschäden handeln. Doch wann ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma gerechtfertigt?
An wen sind Ansprüche zu richten?
Ein Schädelhirntrauma kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität und den Alltag der Betroffenen haben. Von Orientierungsstörungen über Beeinträchtigung beim Hör- und Sehvermögen bis hin zur Erwerbsunfähigkeit oder einer Pflegebedürftigkeit kann eine Vielzahl von Einschränkungen eintreten. Ein Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma 1. oder 2. Grades soll erlittene Schäden ausgleichen und auch eine Genugtuungsfunktion übernehmen.
Da es sich um einen Anspruch aus dem Zivilrecht handelt, muss dieser beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht werden. Dies können Geschädigte mit oder ohne Hilfe eines Anwalts tun. Ist eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich, ist der Beistand durch einen Anwalt empfehlenswert.
Schädelhirntrauma 1. oder 2. Grades: Welches Schmerzensgeld ist möglich?
Die Höhe von einem Schmerzensgeld für ein Schädelhirntrauma ist immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. So spielen oftmals die Schwere der Verletzung, die Dauer des Heilungsprozesses oder auch eventuelle Folgeschäden eine entscheidende Rolle bei der Bemessung einer Summe. Bei einem SHT 1. Grades kann das Schmerzensgeld demnach anders ausfallen als für ein Trauma 2. Grades.
Nachfolgend findet sich eine gängige Schmerzensgeldtabelle:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Schädelhirntrauma 1. Grades, posttraumatische epileptische Anfälle | 38.346,89 EUR | OLG Berlin, 23.04.2001 (12 U 971/00) |
Schädelhirntrauma mit Hirninfarkt und Wesensveränderung | 23.000,00 EUR | OLG Dresden, 26.07.2002 (11 U 556/02) |
Schädelhirntrauma, Gehirnerschütterung, Bewusstlosigkeit, Zahnverlust | 8.180,67 EUR | OLG Karlsruhe, 19.12.1990 (1 U 219/90) |
Gehirnerschütterung, HWS-Syndrom | 4.090,34 EUR | OLG Hamm, 21.04.1994 (27 U 228/93) |