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Eine ausgerenkte Schulter verursacht oft Probleme
Die Schulter ist für die Bewegung der Arme und des Oberkörpers eines der wichtigsten Gelenke. Kommt es hier zu Verletzungen, bedeutet dies oft Beeinträchtigungen im Alltag. Als Schulterluxation wird die Ausrenkung des Schultergelenks bezeichnet.
Haben andere Personen die Verletzung fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, stellt sich oft die Frage, ob ein Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation gerechtfertigt ist. Der nachfolgende Artikel betrachtet, wann ein Schmerzensgeld für eine Schulterverletzung eingefordert werden kann, bei wem dies geschehen muss und wie hoch ein solcher Schadensersatz ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation
Trägt eine dritte Person die Schuld daran, dass Sie eine Schulterluxation erlitten haben, können Sie im Regelfall Schmerzensgeld beanspruchen.
Diese Aufgabe fällt dem Schädiger bzw. seiner Versicherung zu. Bei Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an einen Anwalt wenden.
In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation ungefähr bewegt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Schmerzensgeld: Verletzungen der Schulter als Grund?
Unfälle, Stürze oder auch Bewegungen beim Sport können eine solche Verletzung hervorrufen. Auch die Ausrenkung der Schulter kann erhebliche Schmerzen und somit Beeinträchtigungen in der Beweglichkeit bedeuten. Das Gelenk wird hier aus der Gelenkpfanne gehebelt. Oftmals sind Hämatome und Schwellungen des umliegenden Gewebes nicht selten. Die Verletzung an sich bedarf in der Regel einer ärztlichen Behandlung. Ein Schmerzensgeld nach einer Schulterluxation kann daher eine angemessene Entschädigung für erlittene Schmerzen darstellen. Ein solcher Schadensersatz soll zudem auch eine Genugtuungsfunktion erfüllen.
Rechtlich ist der Anspruch auf Schmerzensgeld in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Bei wem sind etwaige Ansprüche anzumelden?
In der Regel handelt es sich bei einem Schmerzensgeld um einen zivilrechtlichen Anspruch. Dieser muss von den Geschädigten selbst beim Verursacher bzw. dessen Versicherung eingefordert werden. Ob dies mit oder ohne Unterstützung eines Anwalts geschieht, ist den Betroffenen überlassen.
Weigern sich Schädiger oder Versicherung zu zahlen, kann die Unterstützung eines Anwalts durchaus noch zu einer außergerichtlichen Einigung führen. Ist dies nicht möglich, können Geschädigte bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro den Anspruch vor Gericht ohne Anwalt geltend machen. Liegt der Wert höher, ist eine anwaltliche Vertretung notwendig.
Im Zweifel kann ein Anwalt auch dabei behilflich sein, eine angemessene Summe beim Schmerzensgeld für eine Schulterluxation zu ermitteln. Schmerzensgeldtabellen können beispielsweise einen Überblick zu möglichen Summen bieten.
Wie viel Schmerzensgeld kann es geben?
Eine pauschale Festlegung von einem Schmerzensgeld für eine Schulterluxation ist nie möglich, da die Höhe immer durch den jeweiligen Einzelfall bestimmt wird. So beeinflussen oftmals die Schwere der Verletzung, die genauen Umstände, die zu dieser führten, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder auch etwaige Folgeschäden, wie viel am Ende ausgezahlt wird.
Nachfolgend findet sich ein Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle, der einen Überblick zu Urteilen zum Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation bietet:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Schulterluxation links mit knöchernen, mehrfragmentären Ausriss der Supraspinatussehne | 16.884,03 EUR | LG Mönchengladbach, 31. 08. 2011 · Az. 11 O 252/08 |
Schulterverletzung; Schulterluxation und Armlähmung | 7.500 EUR | OLG Frankfurt am Main, 2012 – Az. 3 U 213/10 |
Schulterluxation, leichte Rotationsein- schränkung | 4.000 EUR | OLG Schleswig 01.03.2012 – Az. 7 U 95/11 |