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Gibt es Schmerzensgeld, wenn das Sprunggelenk kaputt ist?
Ein Knochenbruch ist in der Regel eine schmerzhafte Angelegenheit, und der Heilungsprozess kann sich durchaus als langwierig erweisen. Besonders ein Bruch des Sprunggelenks bedeutet für viele eine beträchtliche Einschränkung im Alltag. Wurde die Verletzung ohne eigenes Verschulden verursacht, stellen sich einige Betroffene die Frage, ob Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur geltend gemacht werden kann.
Oft ist nicht bekannt, wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie beziehungsweise wo ein solcher angemeldet werden kann. Muss das mit einem Anwalt geschehen oder kann jeder den Anspruch geltend machen? Der folgende Ratgeber befasst sich mit dem Thema „Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Sprunggelenkt verletzt ist“. Er beleuchtet näher, wann ein solcher Anspruch vorliegt und wie hoch ein Schmerzensgeld ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur
Leiden Sie z. B. aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls an einer Sprunggelenksfraktur, können Sie in der Regel Schmerzensgeld dafür verlangen.
Der Schädiger bzw. dessen Versicherung kümmert sich im Normalfall um die Zahlung des Schmerzensgeldes bei einer Sprunggelenksfraktur.
Hier erfahren Sie, wie viel Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ungefähr möglich ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
In Deutschland sind Ansprüche in Bezug auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadenersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In § 253 BGB wird ein immaterieller Schaden als Grundlage für einen solchen Anspruch vorausgesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um einen sogenannten Vermögensschaden, sondern um Verletzungen am Körper, der Psyche oder der Freiheit.
Der benannte Paragraph beschreibt einen immateriellen Schaden wie folgt:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Wurden Verletzungen durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, sind diese demnach durch einen Schadensersatz auszugleichen. Ein Schmerzensgeld erfüllt in diesem Zusammenhang eine sogenannte Genugtuungsfunktion und soll einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen darstellen.
So kann ein Schmerzensgeld für eine Sprunggelenksfraktur gefordert werden, wenn diese durch andere verursacht wurde und einen immateriellen Schaden darstellt. Dies kann sowohl bei einem Unfall der Fall sein als auch bei Verletzungen, die durch andere fahrlässige oder vorsätzlich Handlungen entstanden sind. Bei einer Körperverletzung, beispielsweise bei einer Schlägerei, ist eine Sprunggelenksverletzung nicht selten. Schmerzensgeld kann hier unter Umständen durchaus begründet sein.
Wo ist Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur anzumelden?
Das Sprunggelenk zählt mit zu den am meisten beanspruchten knöchernen Körperteilen im Bewegungsapparat des Menschen. Prellungen, Auskugelungen oder Brüche des Gelenks haben in der Regel zur Folge, dass das Gehen oder Stehen kaum mehr möglich und sehr schmerzhaft ist. Viele fragen sich nach einem Verkehrsunfall oder einem Vorfall, der zur Verletzung führte, an wen sie ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld hier richten müssen.
Üblicherweise ist Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur oder anderen Verletzungen beim Verursacher oder dessen Versicherung geltend zu machen. Dies kann sowohl mit Unterstützung eines Anwalts als auch ohne diese geschehen. Es steht Geschädigten frei, wie sie ihre Ansprüche anbringen möchten.
Sind sich Betroffene nicht sicher, wie sie ihren Anspruch formulieren oder in welcher Höhe sie diesen anbringen können, ist die Beratung eines Anwalts jedoch durchaus empfehlenswert. Dieser kann Geschädigte entsprechend beraten und unter Umstände diese auch vor Gericht vertreten, wenn ein Schmerzensgeld für eine Sprunggelenksfraktur nicht außergerichtlich verhandelt werden kann.
Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn sich Verursacher oder Versicherungen weigern, ein Schmerzensgeld zu zahlen oder eine unangemessen erscheinende Summe bieten. Ein Anwalt kann hier die wichtigen Schritte für Betroffene übernehmen und ein Schmerzensgeld eventuell erfolgreicher durchsetzen, als es ohne Unterstützung möglich wäre.
Wie hoch kann Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ausfallen?
Die Höhe von einem Schmerzensgeld, egal ob Sprunggelenksfraktur oder eine andere Verletzung, ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine Entscheidung diesbezüglich richtet sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und dessen Umständen. Eine pauschale Aussage kann also nicht getroffen werden.
Geschädigte können sich hier nicht an einer einheitlichen Regelung orientieren, sondern müssen immer die jeweiligen Umstände ihres Falls vorbringen. Bei der Bemessung von einem Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur spielen Faktoren wie die Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung sowie auch eventuelle Folgeschäden eine Rolle.
Darüber hinaus sind auch die genauen Umstände des Unfalls oder Vorfalls wichtig. Hier ist es meist wichtig festzustellen, ob es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt. Zudem werden die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie die daraus resultierenden Verdienstausfälle herangezogen. Oftmals wird ein Mitverschulden des Verletzten ebenso geprüft wie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verursachers.
Schmerzensgeldtabelle für Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur
Nachfolgend finden sich Urteile zum Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur. Wie erwähnt, sollten Geschädigte diese nur zur informativen Zwecken nutzen und für die Bemessung der Höhe immer ihren individuellen Fall zugrunde legen.
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Luxationsfraktur des rechten oberen Sprunggelenks | 24.000 EUR | OLG Celle, 21.02.2006, 14 U 233/04 |
Ablösung eines Teils des Sprunggelenks | 12.782,30 EUR | OLG Celle, 09.11.2000, 14 U 246/98 |
Sprunggelenksfraktur | 12.782 EUR | OLG Celle, 1983, 3 U 43/83 |
schwere Sprunggelenksfraktur | 8.000 EUR | OLG Hamm, 2014, 9 U 149/13 |
Sprunggelenksverrenkungsfraktur | 4.349,45 EUR | OLG Stuttgart , 06.05.2009, 3 U 239/07 |
bimalleoläre Sprunggelenksluxationsfraktur | 3.385 EUR | OLG Hamm, 2005, 13 U 11/05 |
Syndesmoseriss dann ob wieviel schmerzensgeld