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Richtig hören zu können, ist im Alltag wichtig
„Tinnitus“, das Wort haben viele bestimmt schon einmal gehört. Doch was sich dahinter verbirgt oder wie dieses Phänomen entsteht, ist oft nicht so ganz klar. Können diese störenden Ohrengeräusche durch einen Unfall oder Schlag ausgelöst werden und besteht in einem solchen Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld für einen Tinnitus?
Laute Musik, ein plötzliches Geräusch sowie auch Nervenschäden nach einem Unfall können die Störung der Hörfunktion, die als Tinnitus bekannt ist, auslösen. Betroffene erleben dann oft Töne im Ohr, die ohne äußere Quellen zu entstehen scheinen. Das kann sich unter anderem als Brummton, Pfeifton, Zischen, Rauschen, Knacken oder Klopfen äußern.
Der folgende Ratgeber betrachtet näher, wann Geschädigte bei einem Tinnitus Schmerzensgeld verlangen können, an wen diese Ansprüche zu richten sind und wie hoch ein solcher Schadensersatz ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Tinnitus
Trifft eine dritte Person die Schuld daran, dass Sie an einem Tinnitus leiden, ergibt sich darauf in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Um Schmerzensgeld zu bekommen, müssen Sie sich entweder direkt an den Schädiger oder an seine Versicherung wenden. Ein Anwalt kann Sie bei diesem Vorhaben unterstützen.
Diese Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Schmerzensgeld bei einem Tinnitus ungefähr möglich ist.
Schmerzensgeld für einen Tinnitus nach einem Verkehrsunfall?
Nicht nur ein Nervenschaden nach einem Unfall oder ein Knalltrauma können einen Tinnitus auslösen. Auch Behandlungsfehler wie zum Beispiel bei einer Mittelohrentzündung sind meist mit dieser Hörstörung verbunden. Ein dauerhafter Tinnitus kann den Alltag und die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen. Die Geräusche werden oftmals als sehr störend und belastend empfunden. Wurde der Schaden von anderen verursacht, fragen sich viele, ob ihnen eine Entschädigung zusteht.
Die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld findet sich in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Fügen Personen anderen fahrlässig oder vorsätzlich Schäden an Körper, Psyche oder der persönlichen Freiheit zu, kann das einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Geld begründen.
Das Schmerzensgeld, auch beim Tinnitus, soll einen Ausgleich für diese erlittenen Schmerzen darstellen sowie auch eine sogenannte Genugtuungsfunktion erfüllen. Hierbei handelt es sich um einen Forderung aus dem zivilrechtlichen Bereich. Geschädigte müssen diesen selbst beim Verursacher bzw. dessen Versicherung einfordern.
Schmerzensgeld bei Tinnitus: Welche Beträge kann ein Antrag bringen?
Pauschal kann die Höhe vom Schmerzensgeld auch beim Tinnitus nicht bestimmt werden. Diese ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig und wird beispielsweise durch Faktoren wie die Schwere des Schadens oder die Dauer der Arbeitsunfähigkeit beeinflusst.
Weitere Punkte, die die Höhe der Entschädigung mitbestimmen können, sind beispielsweise die Umstände, die zum Tinnitus führten und ob Geschädigte zum Teil verantwortlich sind oder die Schäden ausschließlich durch andere verursacht wurden.
Schmerzensgeldtabellen können dabei helfen, einen Überblick über mögliche Summen zu erlangen. Hier sind Urteile zum Thema „Schmerzensgeld und Tinnitus“ zusammengefasst und können zur Orientierung verwendet werden. Die aufgeführten Informationen sind jedoch rechtlich nicht bindend. Nachfolgend findet sich ein Beispiel für eine Schmerzensgeldtabelle bei Tinnitus:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Mittelschwerer Tinnitus nebst Prellungen | 12.000 EUR | OLG Naumburg, 2013, 1 U 97/12 |
Tinnitus, Hörminderung von ca. 70%, verbliebene Ohrgeräusche, Schlafstörungen | 10.000 EUR | OLG Stuttgart 4.2.1993, 14 U 51/92 |
HWS-Distorsion mit Tinnitusleiden | 7.500 EUR | OLG Bremen, 24.07.2001, 3 U 101(00) |
Hörschädigung durch Arztfehler, Schwerhörigkeit, Tinnitus | 5.000 EUR | OLG Düsseldorf, 2.11.2000, 8 U 125/99 |