Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit
Bußgeldtabelle: Schrittgeschwindigkeit
Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit mit PKW oder Motorrad
Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit mit dem LKW
Weitere Tatbestände
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
142109 | Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein. | 15 | |
109660 | Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war. | 70 | 1 |
109661 | - mit Gefährdung | 85 | 1 |
109662 | - mit Unfallfolge | 105 | 1 |
FAQ: Schrittgeschwindigkeit
Die Gerichte in Deutschland sind sich nicht wirklich einig darüber, wie schnell Schrittgeschwindigkeit genau ist. Allgemein dienen Werte zwischen 7 und 15 km/h als Maßstab. Infos zu unterschiedlichen Urteilen zum Thema Schritttempo finden Sie hier.
Wo Sie gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter anderem nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, lesen Sie hier.
Ignorieren Sie die Vorschriften zur Schrittgeschwindigkeit, kommen die üblichen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Sie zu. Wie diese aussehen können, verrät Ihnen diese Tabelle.
Video: Wissenswertes zur Schrittgeschwindigkeit
Was ist überhaupt die Schrittgeschwindigkeit?
Es gibt Vorschriften im Verkehrsrecht, die sind eindeutig. Wenn Tempo 100 erlaubt ist, dann ist klar, dass diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden sollte. Dann gibt es aber wiederum Regelungen im Straßenverkehr, die alles andere als eindeutig sind. Könnten Sie mit Sicherheit sagen, ab welchem Tempo die Schrittgeschwindigkeit überschritten wird? Falls die Antwort nein ist, geht es Ihnen wie den meisten anderen Verkehrsteilnehmern. Denn eine genaue Definition von Schrittgeschwindigkeit gibt es nämlich gar nicht. Doch was ist zu tun, wenn zum Beispiel ein Verkehrsschild zur Schrittgeschwindigkeit auffordert?
Das steht in der StVO zum Thema Schrittgeschwindigkeit
Fest steht: Die Frage „Wie hoch ist die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit?“ kann nicht exakt beantwortet werden, denn der Begriff wird nicht einheitlich verwendet. 5, 10, 15 oder sogar 20 km/h? Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang sehr unterschiedliche Ansichten. Wer zunächst in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach Schrittgeschwindigkeit sucht, der wird in Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 fündig: Im Abschnitt zum verkehrsberuhigten Bereich steht:
Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Im Volksmund heißt jener Bereich, der als verkehrsberuhigt gilt, auch Spielstraße. Die Schrittgeschwindigkeit auf einer Spielstraße muss unbedingt eingehalten werden, denn Kinder sollen hier ungezwungen toben dürfen, ohne einem Unfallrisiko ausgesetzt zu sein.
Darüber hinaus ist in § 20 Abs. 4 StVO die Geschwindigkeit angegeben, die für an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen vorbeifahrende Fahrzeuge vorgeschrieben ist:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen […] halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit […] vorbeigefahren werden […]. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
Auch im Zusammenhang mit besonderen Verkehrslagen, zum Beispiel bei der Bildung einer Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2), fällt der Begriff Schrittgeschwindigkeit in der StVO.
Wussten Sie übrigens, dass laut § 21a StVO bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit der Sicherheitsgurt nicht angelegt werden muss? Dies ist ein hinreichender Hinweis darauf, dass die normale Schrittgeschwindigkeit unter 20 km/h liegen sollte.
Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Das sagen die Gerichte
Aber was entspricht denn nun tatsächlich der Schrittgeschwindigkeit? Dass der Mensch zu Fuß im Durchschnitt nicht mehr als zehn Kilometer pro Stunde zurücklegen kann, liegt auf der Hand. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Freizeit-Joggers liegt zwischen 10 und 14 km/h. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die übliche Fußgängergeschwindigkeit weniger als 10 km/h betragen müsste. Bei der Bestimmung der Schrittgeschwindigkeit ist grundsätzlich von einem gesunden Erwachsenen, der sich auf ebener Strecke bewegt, auszugehen. Allerdings: So ganz genau nimmt es die rechtsprechende Gewalt beim Thema Schrittgeschwindigkeit nicht. Ein Auto darf, je nach Ansicht des jeweiligen Gerichtes, auch mal schneller als ein Fußgänger unterwegs sein.
- 2005 entschied das Amtsgericht Leipzig, dass die Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich 15 km/h betrage – unter anderem mit der Begründung, dass geringere Geschwindigkeiten mittels Tacho kaum zuverlässig messbar seien. Da die Schrittgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer – also auch für Fahrradfahrer – gelte, müsse auch berücksichtigt werden, dass Radfahrer unter Umständen zu schwanken anfangen würden, wenn sie zu langsam werden. Das Gericht stellte zusammenfassend fest: Unter Schrittgeschwindigkeit versteht man eine Geschwindigkeit, die deutlich unter 20 km/h liegt.
- Zu einem ganz anderen Urteil kam unter anderem 2018 das Oberlandesgericht Karlsruhe. Nach Ansicht der Richter lasse Schrittgeschwindigkeit keine höhere Geschwindigkeit als 7 km/h zu.
- Den Mittelweg wählte 2017 das Oberlandesgericht Naumburg: Ein Tempo von 10 km/h sei als Schrittgeschwindigkeit gerade noch so akzeptabel. In der der Begründung steht dazu Folgendes:
Mit dem […] Tempo von 15 km/h wäre etwa ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4 % der 35.999 Läufer, die das Ziel erreicht haben, gelandet. Eine solche Geschwindigkeit lässt sich nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit definieren.
Angesichts der unterschiedlichen Urteile wird deutlich: Wer zum Beispiel durch eine verkehrsberuhigte Zone fährt, bewegt sich rechtlich gesehen also immer auch auf unsicherem Parkett. Schneller als 15 km/h sollten sowohl Auto- als auch LKW-, Motorrad- sowie Radfahrer jedoch nicht unterwegs sein. Und generell gilt ja sowieso: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht (nicht nur) ein Bußgeld.
Auch Fahrradfahrer müssen sich an die Schrittgeschwindigkeit halten
Dass Radfahrer nicht von der Schritttempo-Regelung ausgenommen werden und teils mit hohen Bußgeldern zu rechnen haben, zeigt auch eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2015. Die Klägerin war morgens mit dem Fahrrad auf einem gekennzeichneten Radweg unterwegs; als sie an einer Bushaltestelle vorbeifuhr, kollidierte sie mit einem Fahrgast, der gerade aus dem Bus ausstieg. Die Radfahrerin verletzte sich dabei und wollte den Fußgänger auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen. Das Gericht allerdings kam zu dem Urteil: Die Frau auf dem Fahrrad verstieß gegen den Absatz 2 des § 20 StVO und hätte „höchstens mit Schrittgeschwindigkeit rechts an den aussteigenden Fahrgästen und nur unter der Voraussetzung vorbeifahren dürfen, dass die Fahrgäste weder behindert noch gefährdet werden“. Daher befand das Gericht, dass für die Klägerin eine Mithaftung in Höhe von 80 Prozent gerechtfertigt sei.
Verkehrszeichen zur Schrittgeschwindigkeit
Gibt es noch andere Situationen im Straßenverkehr, in denen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf? Und wenn ja, welche?
Fahrzeuge dürfen zusammengefasst hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren:
- Im verkehrsberuhigten Bereich: Das Schild, das hier „Schrittgeschwindigkeit fahren“ signalisiert, wird offiziell auch als Zeichen 325.1 bezeichnet. Auf blauem Hintergrund ist unter anderem ein Ball spielendes Kind zu sehen. Es erlaubt, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen. Außerdem sind Kinderspiele überall erlaubt. Trotzdem darf, wer zu Fuß geht, den Straßenverkehr nicht unnötig behindern.
- Bei der Vorbeifahrt an haltenden Linien- und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht: Dies gilt uneingeschränkt für den gesamten Verkehr – unabhängig von der Fahrtrichtung! Zur Schrittgeschwindigkeit wird also nicht immer explizit durch ein Verkehrszeichen aufgefordert.
- Es liegt auch in der Natur der Sache, dass Radfahrer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen – gesetzt dem Fall, die Bereiche sind für den Radverkehr überhaupt freigegeben.
- Im Zuge der StVO-Novelle wurde zudem eingeführt , dass Lkw-Fahrer innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, wenn sie rechts abbiegen und auf oder neben der Fahrbahn mit Fahrradfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist.
Es gibt zur Schrittgeschwindigkeit auch ein Schild, auf dem wortwörtlich „Schritt fahren“ steht: Es ist das Verkehrszeichen 274, das normalerweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit (zum Beispiel 60 oder 80 km/h) angibt. Das kreisrunde Schild hat eine rote Umrandung vor weißen Hintergrund. Das Tempo (oder eben „Schritt fahren“) ist in schwarzen Ziffern bzw. Buchstaben aufgedruckt. Man findet dieses Schild – teilweise in anderen Varianten – zum Beispiel auf Betriebsgeländen oder Parkplätzen.
Schrittgeschwindigkeit und andere Geschwindigkeitsvorgaben
Nicht nur Schrittgeschwindigkeit ist ein Begriff, der dem deutschen Autofahrer häufig im Straßenverkehr begegnet. Auch die Mindestgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeit sind ein fester Bestandteil im Verkehrsrecht. Folgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, die Begrifflichkeiten auseinanderhalten zu können:
- Mindestgeschwindigkeit: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen immer und zu jeder Zeit mindestens 60 km/h gefahren werden müssen. Der Gesetzgeber wird an dieser Stelle oft missverstanden, denn eigentlich müssen laut § 18 Abs. 1 StVO Fahrzeuge lediglich aufgrund ihrer Beschaffenheit bzw. Bauart in der Lage sein, das Mindesttempo zu erreichen. Alles andere wäre auch unsinnig: Bei dichtem Verkehr oder schlechter Sicht wäre es gefährlich – wenn nicht sogar lebensgefährlich -, konsequent schneller als 60 km/h zu fahren.
- Richtgeschwindigkeit: 130 km/h und nicht schneller – nach dieser Empfehlung sollte man sich auf der Autobahn und autobahnähnlichen Straßen halten, sonst drohen dem Fahrer Strafen. Oder? Ganz so einfach ist es nicht: Klar darf man auch mit 200 km/h über die Autobahn brettern. Allerdings: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet (oder aber auch wesentlich unterschreitet!) muss bei einem Unfall im Zweifelsfall mithaften. Und das bis zu 50 Prozent! 130 km/h sind also mehr als eine bloße Empfehlung – wirklich verpflichtend sind sie aber auch nicht.
- Höchstgeschwindigkeit: Anders als die Richtgeschwindigkeit ist die jeweils vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit absolut verbindlich. Innerhalb von Ortschaften darf grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h gefahren werden; außerhalb von Ortschaften gilt: 100 km/h, und dann ist Schluss. Autobahnen und bestimmte Bundesstraßen bilden da natürlich eine Ausnahme.