Ist Schubsen eine Körperverletzung?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bei einem Wortgefecht kann es schnell dazu kommen, dass eine Person geschubst wird. Wenn der Geschädigte dann bei der Polizei Anzeige erstattet, stellt sich die Frage „Ist Schubsen Körperverletzung laut Strafrecht?“.

Geht man beim Schubsen von einer Körperverletzung aus, muss diese entsprechend bestraft werden. Wie Körperverletzung definiert wird und ob das Schubsen in diese Kategorie fällt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Schubsen als Körperverletzung

Stellt das Schubsen eine Körperverletzung dar?

Trägt das Opfer körperliche Verletzungen davon, kann aus dem Schubsen eine Körperverletzung resultieren.

Wie wird Schubsen bestraft?

Das Strafmaß richtet sich danach, welche körperlichen Schäden das Schubsen beim Opfer angerichtet hat. Eine Freiheits- oder Geldstrafe ist denkbar.

Schubsen als Körperverletzung?

Schubsen kann eine Körperverletzung darstellen. Je nach Schwere der Tat kann es zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommen.
Schubsen kann eine Körperverletzung darstellen. Je nach Schwere der Tat kann es zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommen.

Eine Körperverletzung wird in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) definiert durch eine Handlung, die „eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Es stellt sich die Frage, ob dieser Tatbestand durch das Schubsen einer Person gegeben sein kann. Im Strafrecht wird dieses Thema diskutiert, die Auffassungensind recht unterschiedlich und sollen im Folgenden zusammengefasst werden:

  1. Schubsen ist Körperverletzung, da eine Körperliche Misshandlung vorliegt.
  2. Schubsen kann eine fahrlässige oder schwere Körperverletzung sein, die daraus resultierenden Folgen sind entscheidend.
  3. Schubsen ist keine Körperverletzung, wenn keine Schäden erkennbar sind (Prellungen, Platzwunden etc).
  4. Schubsen erfüllt den Tatbestand der Beleidigung, da die Ehre der geschubsten Person bewusst herabgesetzt wird.
  5. Schubsen ist als Nötigung auszulegen und zu bestrafen.

Es gibt also eine Vielzahl an Möglichkeiten den Tatbestand des Schubsens auszulegen. In der Rechtsprechung lassen sich Urteile finden, in denen im Fall von Schubsen auf Körperverletzung entschieden wurde. Allerdings wurden auch schon Verfahren eingestellt.

Anzeige wegen Schubsen – welche Strafe droht?

Eine Anzeige wegen Schubsen kann bei der Polizei erstattet werden.
Eine Anzeige wegen Schubsen kann bei der Polizei erstattet werden.

Grundsätzlich kann der Geschädigte, wenn er geschubst wurde eine Anzeige erstatten. Im Verfahren muss dann geklärt werden, welche Folgen das Schubsen hatte. Handelt es sich um bleibende Schäden oder fällt ein Opfer durch den Schubser so unglücklich, dass es schwere Kopfverletzungen erleidet und verstirbt, muss über fahrlässige Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge geurteilt werden.

Das Strafmaß wird dann in der Regel auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen. In minder schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich. Erleidet der Geschädigte hingegen nur leichte Prellungen oder sind möglicherweise keine Schädigungen feststellbar, kann eine Geldstrafe gegen die Täter verhängt werden.

Ist das Opfer durch das Schubsen nicht zu Fall gekommen und weist auch sonst keine körperlichen Schädigungen auf, kann das Verfahren auch eingestellt werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (82 Bewertungen, Durchschnitt: 3,72 von 5)
Loading ratings...Loading...