Inhaltsverzeichnis
Geht man beim Schubsen von einer Körperverletzung aus, muss diese entsprechend bestraft werden. Wie Körperverletzung definiert wird und ob das Schubsen in diese Kategorie fällt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Schubsen als Körperverletzung
Trägt das Opfer körperliche Verletzungen davon, kann aus dem Schubsen eine Körperverletzung resultieren.
Das Strafmaß richtet sich danach, welche körperlichen Schäden das Schubsen beim Opfer angerichtet hat. Eine Freiheits- oder Geldstrafe ist denkbar.
Schubsen als Körperverletzung?
Eine Körperverletzung wird in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) definiert durch eine Handlung, die „eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Es stellt sich die Frage, ob dieser Tatbestand durch das Schubsen einer Person gegeben sein kann. Im Strafrecht wird dieses Thema diskutiert, die Auffassungensind recht unterschiedlich und sollen im Folgenden zusammengefasst werden:
- Schubsen ist Körperverletzung, da eine Körperliche Misshandlung vorliegt.
- Schubsen kann eine fahrlässige oder schwere Körperverletzung sein, die daraus resultierenden Folgen sind entscheidend.
- Schubsen ist keine Körperverletzung, wenn keine Schäden erkennbar sind (Prellungen, Platzwunden etc).
- Schubsen erfüllt den Tatbestand der Beleidigung, da die Ehre der geschubsten Person bewusst herabgesetzt wird.
- Schubsen ist als Nötigung auszulegen und zu bestrafen.
Es gibt also eine Vielzahl an Möglichkeiten den Tatbestand des Schubsens auszulegen. In der Rechtsprechung lassen sich Urteile finden, in denen im Fall von Schubsen auf Körperverletzung entschieden wurde. Allerdings wurden auch schon Verfahren eingestellt.
Anzeige wegen Schubsen – welche Strafe droht?
Grundsätzlich kann der Geschädigte, wenn er geschubst wurde eine Anzeige erstatten. Im Verfahren muss dann geklärt werden, welche Folgen das Schubsen hatte. Handelt es sich um bleibende Schäden oder fällt ein Opfer durch den Schubser so unglücklich, dass es schwere Kopfverletzungen erleidet und verstirbt, muss über fahrlässige Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge geurteilt werden.
Das Strafmaß wird dann in der Regel auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen. In minder schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich. Erleidet der Geschädigte hingegen nur leichte Prellungen oder sind möglicherweise keine Schädigungen feststellbar, kann eine Geldstrafe gegen die Täter verhängt werden.
Hallo,
Ich hatte einen Streit mit einer Person, die auf meinem Privatparkplatz parkte.
Ich schubste ihn auf eine Schulter. Es kam zu keinen Verletzungen. Drohte mich mit Anzeige.
Was kann ich erwarten, wenn das passiert?
Ich hoffe, dass mein Deutsch verständlich ist.
Mfg Andi
Ein Arbeitskollege hat mich geschubst Da ist mein Ellbogen Kaputt gegangen Da ist mein Ellbogen Kaputt gegangen Und meine Schulter ist auch verletzt Komplizierter Schlüsselbeinbruch
Es würde mir eine Strafanzeigen wegen körperlich misshandelt