Unmittelbar nach dem Unfall die Schuldfrage klären?
Auf Deutschlands Straßen kracht es relativ häufig. Im Jahre 2015 registrierte die Polizei insgesamt 2.516.831 Verkehrsunfälle. Die meisten davon enden zum Glück glimpflich – nur leichte Blechschäden und kleinere Blessuren sind die Konsequenz. Doch selbst vergleichsweise harmlose Kollisionen stellen für die Betroffenen eine Ausnahmesituation dar. Der Puls rast, leichte Panik kommt auf, der Adrenalinspiegel steigt.
In derlei Momenten ist rationales Handeln nicht immer einfach, sodass der ein oder andere sich schnell zu einem übereilten Schuldanerkenntnis nach dem Verkehrsunfall hinreißen lässt. Das Problem dabei: Wer einmal die Schuld auf sich nimmt, kann dies nicht ohne weiteres wieder bestreiten. Besonders dann nicht, wenn sie dies schriftlich tun. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Thema und wie die Schuldfrage nach einem Autounfall geklärt werden sollte.
FAQ: Schuldanerkenntnis nach einem Unfall
Nein, denn so einfach wie sich der Unfallhergang auf den ersten Blick gestaltet, ist dieser nicht immer. Daher ist es meist ratsam, die Polizei zu verständigen, damit diese nach einem Unfall die Schuldfrage klärt.
Relevant ist ein solches insbesondere bei der Schadensregulierung, denn die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten aufkommen.
Haben Sie sich zum Beispiel nach einem Auffahrunfall vorschnell zu einem Schuldanerkenntnis verleiten lassen, ist es nur schwer möglich, dieses zu revidieren. Anders gestaltet sich die Angelegenheit allerdings wenn eine Nötigung vorlag.
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Schuldeingeständnis direkt nach Unfall – möglichst vermeiden
Meist scheint jeder an einem Unfall Beteiligter gleich zu wissen, wer an dem Zusammenstoß schuld ist. Nicht immer aber lässt sich das tatsächlich so eindeutig bestimmen. Gerade bei einem Auffahrunfall zum Beispiel kommt es nicht selten vor, dass beide Fahrzeugführer eine Teilschuld tragen – der hintere etwa aufgrund eines Abstandsverstoßes, der vordere wegen einer unbegründeten Gefahrenbremsung.
Auch bei anderen Schadensereignissen kann von Zeit zu Zeit allen Beteiligten eine Mitschuld zugewiesen werden. Direkt nach dem Autounfall ist die Schuldfrage also nicht automatisch so leicht zu klären.
Sie haben bereits ein Schuldbekenntnis nach dem Unfall formuliert?
Haben Sie sich aufgrund der Ausnahmesituation bereits zu einem Schuldeingeständnis nach dem Autounfall hinreißen lassen, wird es im Nachgang schwierig, sollte sich herausstellen, dass auch den anderen eine Teilschuld trifft.
Der Grund: Das geleistete Schuldanerkenntnis lässt eine nachträgliche Aufhebung in aller Regel nicht mehr zu.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihnen der gegnerische Fahrer einen Zettel unter die Nase gehalten hat, den Sie entsprechend unterzeichnet haben. Haben Sie hiermit die alleinige Schuld an dem Schadensereignis zugestanden, steht dieser Fakt zumeist nachweislich fest.
Nach Verkehrsunfall geleistetes Schuldanerkenntnis meist bindend
Wie bereits erwähnt können Sie ein bereits erfolgtes Schuldanerkenntnis nach dem Unfall nicht mehr so einfach zurücknehmen. Der Unfallgegner kann dieses gemeinsam mit der Schadensmeldung an Ihre Haftpflichtversicherung senden. Diese übernimmt dann die Schadensregulierung.
Da Sie bereits die Schuld anerkannt haben, wird sich die Versicherung in diesem Fall nicht mehr automatisch die Mühe machen und von sich aus erneut die Schuldfrage nach dem Autounfall klären. Dies geschieht meist nur dann, wenn Sie einen triftigen Grund anführen können, der das Schuldanerkenntnis nach dem Unfall aufheben könnte (z. B. Bedrohung).
Wenn Sie nachweislich gar keine Schuld an dem Schadensereignis treffen kann, ist eine nachträgliche Aufhebung des erteilten Anerkenntnisses im Einzelfall möglich.