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Die Schweiz: ein beliebtes Urlaubs- und Durchfahrland
Nahezu 1,5 Millionen Deutsche machen jährlich in der Schweiz Urlaub. Zählt man die Personen dazu, die mit dem Schweizer Verkehrsrecht in Berührung kommen, weil sie durch die Schweiz fahren um nach Italien oder noch weiter gen Süden zu gelangen, ist die Zahl nochmal um einiges größer. Generell unterscheidet sich der Bußgelkatalog im Ausland mal mehr mal weniger vom deutschen Pendant. Das gilt auch für das Land der Eidgenossen.
Dabei gilt die Schweiz als teuerstes Urlaubsland der Deutschen. Nicht nur – aber auch – der Schweizer Bußgeldkatalog der Schweiz hat seinen Anteil daran.
FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz
Was auf Sie zukommen kann, wenn Sie gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz verstoßen, erfahren Sie hier.
Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie die Schweizer Vorschriften zum Parken und Halten ignorieren.
Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz in Deutschland ist seit 01.05.2024 möglich. Probleme können sich auch für Sie ergeben, wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen möchten und den entsprechenden Bußgeldbescheid missachtet haben.
Bußgeldkatalog Schweiz: Geschwindigkeitsüberschreitung
Zunächst einmal: Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Schweiz auf der Autobahn beläuft sich auf 120 km/h, außerorts auf 80 km/h und innerorts auf 50 km/h. Gerade die Autobahn in der Schweiz ist immer wieder Ort von unzulässigen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Überschreitung | Innerorts | Außerorts (inkl. Autostraßen) | Autobahn |
---|---|---|---|
ca. 1-5 km/h | 40 Schweizer Franken | 40 Schweizer Franken | 20 Schweizer Franken |
ca. 6-10 km/h | 120 Schweizer Franken | 100 Schweizer Franken | 60 Schweizer Franken |
ca. 11-15 km/h | 250 Schweizer Franken | 160 Schweizer Franken | 120 Schweizer Franken |
ca. 16-20 km/h | Anzeige | 240 Schweizer Franken | 180 Schweizer Franken |
ca. 21-25 km/h | Anzeige | Anzeige | 260 Schweizer Franken |
Über 25 km/h | Anzeige | Anzeige | Anzeige |
Eine der größten Umgewöhnungen der deutschen Urlauber, sobald sie Grenze überqueren: In der Schweiz auf der Autobahn die Geschwindigkeit drosseln. In der Schweiz auf der Autobahn gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Wer dagegen verstößt, wird auch in der Schweiz geblitzt. Die Kosten belaufen sich laut Bußgeldkatalog der Schweiz von 20 Franken bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 5 km/h bis zu 260 Franken. Auch eine Anzeige (ab einer Überschreitung von 25 km/h) kann es geben.
Toleranzabzug in der Schweiz
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz gibt es keine einheitliche Toleranz sondern erfolgt je nach Messgerät. Wer bei einer stationären Radarmessung in der Kurve mit über 100 km/h geblitzt wurde, dem wird in der Schweiz eine Toleranz (in der Schweiz „Sicherheitsmarge genannt“) von bis zu 14 km/h abgezogen werden.
In der Regel können Fahrer, die in der Schweiz geblitzt wurden, jedoch mit 3 bis 7 km/h Toleranz rechnen (je nach Laser- oder Radarmessung). Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz bleibt dennoch kostenintensiv.
Maßnahmen gegen Raser – „Via Sicura“
Wie in auch in Deutschland wurde sich in der Schweiz immer wieder mit Maßnahmen beschäftigt, die die Zahl der Verkehrstoten senken soll. 2012 wurde die „Via Sicura“ verabschiedet. Der damit in Kraft getretene sogenannte „Raser-Artikel“ bedeutete beispielsweise für Fahrer, die auf einer Autobahn der Schweiz mit 200 km/h oder schneller unterwegs sind, als Raser geltengelten straße. Das führt zwingend zu einer bedingten einjährigen Haftstrafe und zwei Jahren Führerscheinentzug. Gleiches gilt bei 70 km/h in Tempo-30-Zonen, 100 km/h innerorts und 140 km/h außerorts.
In der Schweiz kostet ein Rotlichtverstoß ebenfalls viel
Das Bußgeld dafür, eine rote Ampel in der Schweiz zu missachten oder eine andere Art des Rotlichtverstoßes zu begehen, kann sich auf 250 Schweizer Franken belaufen – sofern dabei keine Gefährdung vorlag.
Bußgeldkatalog Schweiz: Parken und Halten
Auszug aus dem Schweizer „Bussenkatalog“:
Parkverstoß | Bußgeld |
---|---|
Überschreiten der Parkzeit bis zwei Stunden | 40 Schweizer Franken |
Überschreiten der Parkzeit zwei bis vier Stunden | 60 Schweizer Franken |
Überschreiten der Parkzeiten vier bis zehn Stunden | 100 Schweizer Franken |
Erneutes Parkieren auf dem gleichen Parkfeld (Blaue Zone, gebührenpflichtiger Parkplatz) oder innerhalb des gleichen Strassenzuges ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 Schweizer Franken |
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe, des Parkzettels oder der Parkkarte für behinderte Personen am Fahrzeug | 40 Schweizer Franken |
Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen | 80 Schweizer Franken |
Parkieren auf auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld | 120 Schweizer Franken |
Was muss beim Parken in der Schweiz alles beachtet werden?
Das Parken in der Schweiz kann zu einer komplizierten Angelegenheit werden. Gebührenfreies Parken gibt es in der gesamten Schweiz so gut wie gar nicht.
- Gelbe Zonen sind private Parkplätze oder Parkplätze für Firmen, die nur von den Firmen oder deren Kunden genutzt werden dürfen.
- Weiße Zonen sind immer gebührenpflichtig.
- Gelbe Markierungen mit Kreuzen weisen ein Parkverbot aus.
- Gelbe Linien am Straßenrand weisen ein Halteverbot aus.
Noch komplizierter wird es bei den blauen Zonen. Hier darf zwischen 8 und 18 Uhr von Montag bis Samstag für eine Stunde gratis geparkt werden. Die Parkscheibe (EU-Parkscheiben gelten ebenfalls) werden dafür auf die nächste halbe Stunde vorgestellt. Von 19 bis 7 Uhr und am Sonntag ist das Parken frei. Ein dauerhaftes Parken ist in der Schweiz jedoch nicht möglich.
Bußgeldkatalog Schweiz: weitere Bußgelder
- Verwendung des Telefons beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung (100 Schweizer Franken)
- Fahren auf dem Standstreifen der Autobahn, in der Schweiz Pannenstreifen genannt (140 Schweizer Franken)
- „Das Mitführen eines nichtgesicherten Kindes“ – Missachtung der Anschnallpflicht oder kein geeigneter Kindersitz für Kind unter 12 und 150 cm Körpergröße (60 Schweizer Franken)
- Fahrradfahren ohne Licht (20 bis 60 Schweizer Franken)
Alkohol am Steuer
In der Schweiz drohen ab 0,5 Promille im Straßenverkehr Sanktionen. Die Verkehrsvorschriften der Schweiz sehen dabei vor, dass bis 0.79 Promille eine Verwarnung und ein Bußgeld verhängt werden. Darüber oder im Zusammenhang mit einem Verkehrsverstoß kann nach dem Bußgeldkatalog der Schweiz zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat bis drei Monaten ausgesprochen werden.
Bußgeldkatalog Schweiz: Einfach nicht zahlen?
Innerhalb der EU gilt das Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen- und bussen. Sie ermöglicht eine grenzübergreifende Verhängung von Bußgeldern. Eine vergleichbare Regelung gibt es nun auch zwischen der Schweiz und Deutschland. Der 2002 in Kraft getretene deutsch-schweizerische Polizeivertrag ist seit dem 01.05.2024 in allen Vorschriften gültig. In ihm ist unter anderem vorgesehen, die Daten auf Ersuchen der Behörden des Nachbarlandes zu übermitteln und Sanktionen ab 70 Euro in Deutschland zu vollstrecken.
Konsequenzen bei Nichtzahlung
Die weniger drastische Variante wäre, bei einer Einreise im Zuge einer Stichprobe erkannt zu werden und das Bußgeld an die Schweiz inklusive diverser Mahngebühren nachzuzahlen. Stand auf dem Bußgeldbescheid oder einer Mahnung, dass eine Umwandlung des Bußgelds in eine Ersatzfreiheitsstrafe drohe, kann bei Wiedereinreise maximal drei Monate währende in Haft drohen.
Verjährung der Verkehrsverstöße
Verkehrsverstöße verjähren in der Schweiz nach Ablauf von drei Jahren und können bei Wiedereinreise dann nicht mehr strafverfolgt werden.
Mit dem LKW in der Schweiz: Pauschale Schwerverkehrsabgabe
Die Pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge – auch bekannt als „Schwerlastabgabe“ – der Schweiz, ist besonders für LKW-Fahrer oder Urlauber mit Wohnmobil oder Wohnwagen wichtig. Ab einem Fahrzeuggewicht von 3,5 Tonnen wird sie erhoben. Je nach Gewicht und Anzahl der Tage wird die Abgabe fällig. Ansonsten droht für den Fahrer des Lkw ein Bußgeld.
Die Schwerverkehrsabgabe der Schweiz gilt auch für Fahrzeuge oder Anhänger, die in der Schweiz nur auf dem Campingplatz stehen. Kann der Fahrer bei einer Kontrolle die Zahlung der Abgabe nicht nachweisen, wird laut Bußgeldkatalog der Schweiz eine Zahlung von mindestens 100 Franken fällig.
Alle Informationen zum Verkehrsrecht der Schweiz, sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Online-Auftritt der Schweizer Behörden.
Zudem finden Sie hier Informationen zu allen schweizer Verkehrsschildern.
Ich bin in der Schweiz ohne Sehhilfe gefahren, das machte dann einen Strafbefehl von ca. 850 €, zahlbar als Vorrausleistung sofort, sonst hätte ich das Fahrzeug stehen lassen müssen.
Insbesondere die hohen Strafen/Bussen bei den Geschwindigkeitsübertretungen finde ich völlig richtig! Wer mit 100 Sachen innerorts unterwegs ist, gehört ins Kittchen und nicht hinters Steuer! In De zahlt man dafür ein Trinkgeld von 400.- und lässt für 1 Monat das Auto stehen. Das ist ein Witz angesichts der Gefährdung die man damit verursacht.
Eine Bekannte hat in der Schweiz bei einem Stoppschild nicht ganz angehalten und eine Busse von CHF 300.- plus Gebühren von CHF 330.- (!) zahlen müssen. Nirgends habe ich auf dieser Seite einen Hinweis gefunden über diese Gebühren und deren Höhe.
Ein Freund hat in der CH bei einem STOP-Schild nicht ganz angehalten und eine Busse von CHF 300.- plus Gebühren von CHF 330.- (!) zahlen müssen. Nirgends habe ich auf dieser Seite einen Hinweis gefunden über die Gebühren und deren Höhe. Zuerst wurde sogar mit Führerscheinentzug gedroht.
Haben sie bezahlt, oder wollen sie es „aussitzen“. Ich habe auch angeblich einen Rotlichtverstoss begangen (0,9 sek), kann mich aber nicht erinnern irgendwo noch schnell durchgefahren zu sein – ich habe nicht vor zu bezahlen und muss nicht unbedingt in den nächsten 3 Jahren in/durch die Schweiz, fahr ich einfach über den Brenner.
Ein gutes Beispiel dafür das hohe Sanktioen nichts bringen. Die Schweitzer fahren ein gutes Stück aggressiver als die Deutschen. Auch die sonstigen Daten zeigen das es nichts bringt. Die Straffen sind allgemein um 1000% härter. Man kann wegen 30 zu schnell sogar Vorbestraft sein oder gar in den Knast gehen…
In der Schweiz kann man die Beweisfotos nur sehen, wenn man Einsprache erhebt. Dann kann man sie bei der Polizei einsehen. Und 250.- ist völlig normal in der Schweiz, wenn man über rot fährt.
habe einen bescheid bekommen, eine ampel bei rot überfahren zu haben, rot seit 0,8 sekunden. es wuden keine beweisfotos geschickt. ausserdem schein mir die busse von sfr 250,- überhöht. was kann ich machen ?
Ein Bekannter aus D hat in der CH bei einem STOP-Schild nicht ganz angehalten und eine Busse von CHF 300.- plus Gebühren von CHF 330.- (!) zahlen müssen. Nirgends habe ich auf dieser Seite einen Hinweis gefunden über die Gebühren und deren Höhe.