Unfall selbst verschuldet: Richtiges Reagieren zählt!
Kein Unfall ist schön, aber besonders, wenn Sie diesen selbst verschuldet haben, ist immer Ärger im Anmarsch. Einer der wichtigsten Faktoren ist hierbei die Meldung bei der Kfz-Versicherung.
Denn nur auf diesem Wege bekommt der Geschädigte auch die Reparaturkosten für sein Fahrzeug von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wieder.
Wie sieht es aber aus für die Schäden am Auto des Unfallverursachers? Zahlt die Haftpflichtversicherung auch hier bei Selbstverschulden oder ist dafür eine andere Versicherungsform vonnöten? Die wichtigsten Vorschriften rund um das Thema „selbstverschuldeter Unfall“ können Sie in diesem Ratgeber nachlesen!
FAQ: Selbstverschuldeter Unfall
Nein, weder gegenüber der Polizei noch den anderen Unfallbeteiligten müssen Sie Angaben zur Schuldfrage machen.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Zuge der Schadensregulierung die Kosten für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur bei einer Vollkaskoversicherung. Mehr dazu hier.
Inhaltsverzeichnis
Autounfall selbst verursacht: Was ist zu tun?
Ein selbstverschuldeter Unfall ist immer ein recht schwieriges Unterfangen: Auf der einen Seite sollten Sie so fair bleiben, wie möglich. Kann nach einem Autounfall die Schuldfrage allerdings nicht eindeutig geklärt werden, sollten Sie auf der anderen Seite niemals ein überstürztes Schuldeingeständnis nach dem Unfall ablegen.
Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet, muss die Versicherung dies zeitnah erfahren. Jedoch kann sich im Nachhinein vielleicht doch noch herausstellen, dass Sie am Unfall gar keine Schuld tragen – oder nur eine Teilschuld. Übereilen Sie also nichts!
Ist zweifellos klar, dass Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie dann auch so ehrlich sein und dies an Ihre Haftpflichtversicherung weiterleiten, damit dem Geschädigten Kosten für eventuelle Reparaturen schnell ersetzt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend für die Anmeldung eines Fahrzeugs in Deutschland und daher auch unerlässlich bei Schuldfragen eines Unfalls.
Selbstverschuldeter Unfall bei anderen Versicherungsformen
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für die Kosten am Wagen des Unfallverursachers auf. Dementsprechend können Sie in solch einem Fall von Glück reden, wenn ein selbstverschuldeter Unfall durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt wird. Im Folgenden erfahren Sie, wie ein selbstverschuldeter Unfall bei einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung gehandhabt wird.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkasko und ein selbstverschuldeter Unfall passen in Sachen Schadensregulierung nicht allzu gut zusammen, denn diese Versicherungsform übernimmt zwar Schäden an Ihrem Fahrzeug, aber nur solange ein Selbstverschulden ausgeschlossen werden kann.
Vollkaskoversicherung
Besitzt Ihr Auto jedoch eine Vollkasko und ein Unfall wurde selbst verschuldet durch Sie, werden alle Kosten vom Versicherungsunternehmen übernommen.
Einen Unfall selbst zu verursachen, bedeutet aber auch hier, eine Selbstbeteiligung erbringen zu müssen. Wie hoch diese angesetzt ist, sollte im Versicherungsvertrag festgesetzt sein.
Negativ hierbei ist, dass der Unfallverursacher letzten Endes in seinen Beiträgen hochgestuft wird und demzufolge trotzdem recht tief in die Tasche greifen muss, sollte es ein selbstverschuldeter Unfall die Ursache sein.
Hallo, mein Vater hat einen Vollkaskototalschaden selbst verschuldet, Er hat eine Selbstbeteiligung von 500€ der Restwert wurde auf 10.100€ laut Gutachten taxiert,
jetzt zieht die Versicherung noch die Differenzbesteuerung von 246€ ab, Er ist Privatperson und das Fahrzeug wurde von einem Aufkäufer für 2090€ übernommen,
sodass die Versicherung noch 7.263€ zahlt. Mein Vater ist nicht Vorsteuerabzugsfähig, wieso wird die bei Ihm berechnet(abgezogen)?
MfG Stefan
Hallo,
wir haben im Freundeskreis folgende Frage.
Wenn ich unverschuldet durch Fremde mit meinem eigenen PKW in den Graben fahre und dadurch einen Schaden von rund 4000 Euro habe, zahlt dann meinen Teilkaskoversicherung wenn ja, in welcher Höhe ?
Wir würden uns sehr freuen wenn Sie unsere Frage beantworten
Über eine baldige Nachricht würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß,
i.A. Fritz
Ein sehr informativer Artikel! Der Hinweis des Schockzustands direkt nach einem Unfall finde ich auch extrem hilfreich, denn hier können viele Fehler gemacht werden, die der Verurscher im Nachhinein bereuen könnte. So sollte man in der Regel NIE die Schuld an einem Unfall direkt zugeben, dafür ist die Polizei da um das zu klären. Hier können manche Gesellschaften nämlich sehr pingelig werden, die wollen erstmal alles geprüft wissen, bevor ein Zugeständniss gemacht wird.