Selbstverteidigung: Möglichkeiten & Grenzen

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Wenn von Selbstverteidigung gesprochen wird, dann handelt es sich meist um die Abwehr und wenn möglich auch die Vermeidung von Angriffen, welche die körperliche, aber auch seelische Unversehrtheit eines Menschenbetreffen. In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um Selbstverteidigungstechniken, die gesetzlichen Regelungen sowie einige Tipps zur Selbstverteidigung.
Was ist die beste Selbstverteidigung?
Was ist die beste Selbstverteidigung?

Diese Angriffe können aus unbedachten Äußerungen, Beleidigungen, Mobbing aber auch einer Körperverletzung oder einer Tötungsabsicht bestehen. Ziel des Täters ist es, Macht über das Opfer zu haben und diese auch auszuüben. Was erschreckend ist, ist die Tatsache, dass Angriffe auf die Unversehrtheit eines Menschen meist nicht etwa von Fremden kommen, sondern von Mitmenschen aus der Familie oder dem näheren Umfeld.

Die Verteidigung gegen psychische Angriffe fällt übrigens in die Kategorie der Selbstbehauptung. Bei einer Selbstverteidigung geht es dementsprechend meist darum, sich gegen körperliche Angriffe zur Wehr zu setzen.

FAQ: Selbstverteidigung

Welche Rechte habe ich bei der Selbstverteidigung?

Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie zur Selbstverteidigung in Deutschland haben.

Wie kann ich mich selbst verteidigen?

Einige Tipps für die Selbstverteidigung, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Techniken zur Selbstverteidigung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Techniken mit denen Sie selbst für Ihre Verteidigung sorgen können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Karate oder Judo handeln.

Selbstverteidigung in Deutschland

In Deutschland sind die Rechte, die Sie zum Thema Selbstverteidigung haben, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Die Paragraphen 226 bis 231 befassen sich ausschließlich mit der Ausübung der Rechte, der Selbstverteidigung sowie der Selbsthilfe. Laut § 229 BGB haben Sie folgende Rechte, wenn Sie sich selbst verteidigen müssen:

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“

Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?

§ 227 BGB befasst sich mit dem Begriff der Notwehr und zeigt auf, wie nah diese mit der Selbstverteidigung zusammenhängt:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

Das Selbstverteidigungsrecht gilt dementsprechend ab dem Moment, in dem ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum (z. B. bei Diebstahl), die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt.
Bei Selbstverteidigung ist die Definition im BGB festgehalten.
Bei Selbstverteidigung ist die Definition im BGB festgehalten.

Dabei muss der Angriff unmittelbar geschehen, bevorstehen oder andauern. Keinesfalls darf er schon eine gewisse Zeit zurückliegen. Je nachdem, welche Taktik Sie zur Selbstverteidigung anwenden, muss diese verhältnismäßig und erforderlich sein.

Es sollte also nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die beste Selbstverteidigung ihre Grenzen hat. So heißt es in § 230 BGB:

Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.“

Werden Sie beispielsweise angegriffen und bekommen eine Ohrfeige vom Angreifer, dann dürfen Sie im Gegenzug keine Waffe auf ihn richten.

Halten Sie sich nicht an diese Vorschriften, dann können Sie auf Schadensersatz verklagt werden. Von Notwehr bzw. Nothilfe (der Angriff wird von einem Außenstehenden abgewehrt) kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn in diesem Szenario Waffen eingesetzt wurden.

Tipps zur Selbstverteidigung

Bei der Selbstverteidigung existieren einige Tricks, die Sie anwenden können, um es dem Angreifer nicht allzu leicht zu machen. Dazu müssen auch Frauen keine ausgeklügelten Selbstverteidigungstechniken beherrschen. Schon die einfachsten Mittel können zur Selbstverteidigung genutzt werden:

  1. Bewahren Sie Ruhe. Sollte der Angreifer erkennen, dass Sie langsam in Panik geraten oder abgelenkt sind, könnte das seinen Mut stärken. Je mehr Sicherheit Sie ausstrahlen, desto mehr können potentielle Täter abgeschreckt werden, da Sie dann nicht mehr als „leichte Beute“ gelten.
  2. Lassen Sie sich nicht ablenken. Sind Sie beispielsweise in das Handy vertieft oder hören Musik, dann ist es für den Täter einfacher, sich an Sie heranzuschleichen.
  3. Sollte sich der Angriff auf einem öffentlichen Platz abspielen, versuchen Sie, vorbeikommende Personen miteinzubeziehen. Dabei ist es wichtig, sie direkt anzusprechen, damit sie nicht mehr so leicht einfach wegschauen können. Aussagen wie „Hallo, Sie dort mit dem roten Pullover! Ich brauche Hilfe!“ eignen sich besser, als ein einfacher Hilferuf.
  4. Wehren Sie sich! Sollten Sie sich in einer Gefahrensituation befinden, haben Sie jegliches Recht dazu.
  5. Denken Sie genau über den Inhalt Ihrer Taschen oder Ihres Rucksacks nach und überlegen Sie, welche Gegenstände sich zur Selbstverteidigung eignen. Dies kann ein Regenschirm sein, ein Kugelschreiber oder die Handtasche selbst.
  6. Sollte es wirklich zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen und der Täter ist männlich, dann eignet sich der altbekannte Tritt zwischen die Beine zur Abwehr. Dieser kann Ihnen genug Zeit verschaffen, um wegzurennen oder nach Hilfe zu rufen. Ansonsten kann auch ein gezielter Schlag auf die Nase als effektive Selbstverteidigung gewertet werden. Auch mit wenig Kraft ist ein solcher Schlag mit großen Schmerzen verbunden.
  7. Vergessen Sie trotzdem nie, dass nur im äußersten Fall Gewalt angewendet werden sollte.
Es gibt bei der Selbstverteidigung einige Tipps.
Es gibt bei der Selbstverteidigung einige Tipps.

Techniken zur Selbstverteidigung

Zu Beginn sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie sich lediglich einige Selbstverteidigungstechniken aneignen wollen, um für den Notfall vorbereitet zu sein oder ob Sie eher nach einem regelmäßigen Sport suchen.

In Sportvereinen oder Volkshochschulen werden immer wieder Selbstverteidigungskurse angeboten. Angebote für Frauen sind besonders beliebt. Dort können Sie neben Techniken für einfache Selbstverteidigung auch Griffe erlernen, die kein jahrelanges Training erfordern und sich mit anderen Frauen austauschen.


Selbstverteidigungskurse drehen sich meist ausschließlich um die waffenlose Selbstverteidigung. Schläge, Befreiungsmethoden sowie gezielte Tritte stehen hier an der Tagesordnung.

Sind Sie hingegen der Meinung, dass für eine realistische Selbstverteidigung ein paar Übungen nicht ausreichen, dann sollten Sie darüber nachdenken, einen Kampfsport zu erlernen, die sich dem Selbstschutz und der -verteidigung widmet.

Der Vorteil liegt hier darin, dass Sie viele verschiedene Selbstverteidigungstechniken erlernen und sich im Alltag sicherer fühlen. Folgende Kampfsportarten gelten auch als moderne Selbstverteidigung:

  • Wing Tsun
  • Karate
  • Judo
  • Taekwondo
  • Aikido

Diese Sportarten werden mittlerweile in fast jeder Stadt angeboten. Ansonsten können Sie gezielt im Internet nach Kampfschulen in Ihrer Umgebung suchen, um den richtigen Kurs zu finden.

Das meint die Polizei zur Selbstverteidigung

Die Polizei bejaht die Selbstverteidigung.
Die Polizei bejaht die Selbstverteidigung.

Laut einer Studie der Polizei Hannover zum Gegenwehrverhalten bei sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen haben ungefähr 68 Prozent der Täter von ihrem Opfer abgelassen, nachdem dieses eine leichte aber konsequente Selbstverteidigung angewandt hatte.

Frauen, die sich massiv gegen den Täter gewehrt haben, konnten sogar 84 Prozent der Täter in die Flucht schlagen.

Zur Selbstverteidigung hat die Polizei demnach eine klare Auffassung: Jeder sollte sich wehren, wenn Gefahr droht. Besonders empfohlen werden hier Tritte gegen Schienbein oder Knie bzw. Schläge in Richtung Gesicht, um sich befreien zu können.

Bevor Sie auf Pfefferspray, Elektroschocker oder Messer zurückgreifen, um sich zu schützen, sollten Sie sich jedoch über den sicheren Gebrauch, die waffenrechtlichen Bestimmungen und die Gefahren beim Hantieren mit solchen Waffen informieren. Es ist bei der Selbstverteidigung Ihr gutes Recht, sich zu wehren. Übertreiben sollten Sie es trotzdem nicht.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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