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FAQ: Selbstverteidigungswaffen
Schutz- oder Selbstverteidigungswaffen dienen laut Definition nicht dem Angriff, sondern sind für den Schutz vor Angreifern gedacht. In diesem Zusammenhang ist auch von passiven Waffen die Rede. Die meisten Selbstverteidigungswaffen fallen nicht unter das Waffengesetz.
Als legale Selbstverteidigungswaffen gelten in Deutschland unter anderem der Kubotan (Druckpunktverstärker), Sicherheitsregenschirme oder Pfeffersprays zur Tierabwehr. Informationen zu den einzelnen Waffen zur Selbstverteidigung finden Sie hier.
Verwenden Sie nicht erlaubte Selbstverteidigungswaffen in Deutschland, kann dies einen illegalen Waffenbesitz darstellen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich sieht. In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber bis zu zehn Jahre Haft vor.
Weiterführende Ratgeber zu Selbstverteidigungswaffen
Selbstverteidigung mit Waffen: Ist dies erlaubt?
Wer sich spät am Abend noch der Arbeit oder einer Feier alleine zu Fuß auf den Heimweg macht, verspürt währenddessen unter Umständen ein etwas mulmiges Gefühl. Die Sorge vor einem möglichen Überfall begleitet dabei vor allem Frauen und ältere Menschen. Doch wie lässt sich das eigene Sicherheitsempfinden stärken bzw. wiederherstellen?
So manch einer spielt etwa mit dem Gedanken, sich sogenannte Selbstverteidigungswaffen zuzulegen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Waffen und Gegenstände, die passiv zum Einsatz kommen – also der Verteidigung im Ernstfall dienen. Ein Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte ist für entsprechende Schutzwaffen in der Regel nicht erforderlich.
Dennoch ist es wichtig, dass freie und zugelassene Selbstverteidigungswaffen richtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über die angedachte Verwendung und mögliche Auswirkungen informieren. Um in einer Notlage gewappnet zu sein, ist es zudem sinnvoll, den Einsatz im Vorfeld zu üben.
Nicht immer sind Selbstverteidigungswaffen notwendig, um das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Eine Alternative kann zum Beispiel der Besuch eines Selbstverteidigungskurses sein, in dem die Teilnehmer lernen, sich effektiv gegen einen Übergriff zu wehren. Mitunter reicht es auch schon aus, den Angreifer zu irritieren und so zu verscheuchen. Ein Hilfsmittel dafür kann etwa ein sogenannter Panik- oder Taschenalarm sein. Hierbei handelt es sich um ein kleines Gerät, dass bei Aktivierung einen lauten Schrillton erzeugt. Dies dient zur Abschreckung und kann in Gefahrensituationen für mehr Aufmerksamkeit sorgen.
Welche Waffen zur Selbstverteidigung sind in Deutschland erlaubt?
In einer realen Gefahrensituation können Sie Leib und Leben in der Regel mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel schützen. So können etwa der Schlüsselbund, Getränkeflaschen oder Schuhe effektive Selbstverteidigungswaffen sein. Alternativ dazu können Sie sich aber auch auf den Ernstfall vorbereiten und spezielle Waffen zur Selbstverteidigung erwerben. Nachfolgend haben wir ein paar Beispiele beleuchtet.
Pfefferspray
Pfefferspray ist wohl der bekannteste und verbreitetste Vertreter der Selbstverteidigungswaffen. Die Dose sind ohne waffenrechtliche Beschränkungen erhältlich, allerdings eigentlich für die Tierabwehr bestimmt. Der Einsatz gegen Menschen ist allerdings in einer Notlage sowie im Zuge der Notwehr gestattet und in diesem Fall auch straffrei.
Treffen Sie hingegen versehentlich eine Person mit dem Reizstoff, kann eine Anzeige wegen Körperverletzung drohen. Denn Pfefferspray führt zu einer starken Augenreizung und kann unter Umständen sogar Verätzungen oder Luftnot hervorrufen.
Wichtig! Beim Einsatz von Pfefferspray besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Sie selbst eine Ladung des Reizstoffes abbekommen. Daher gilt es vor der Verwendung unter anderem die Windrichtung zu berücksichtigen und einen gewissen Abstand zum Angreifer einzuhalten. Um eine Einschätzung von der Reichweite des Sprühstrahls zu erhalten, ist es zudem sinnvoll, den Einsatz im Vorfeld zu üben.
Elektroschockgeräte
Auch Elektroschockgeräte können legale Waffen zur Selbstverteidigung sein. In Deutschland müssen sie dafür das Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) besitzen und dürfen höchstens eine Stärke von bis zu 500.000 Volt aufweisen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Erwerb ab 18 Jahren möglich. Der Gesetzgeber gestattet zudem das Führen außerhalb der eigenen vier Wände, solange es sich dabei nicht um öffentliche Veranstaltungen handelt.
Wird die Elektroimpulswaffe betätigt, erzeugt das Gerät zwischen zwei Kontakten eine Spannung. Halten Sie diese an einen Körper, fließt die elektrische Ladung durch diesen und verursacht Muskelkrämpfe. Zudem können Schwindel und Nervenschmerzen auftreten.
Elektroschocker gelten als besonders effektive Selbstverteidigungswaffen und haben eine große abschreckende Wirkung. Allerdings ist der Einsatz nur in unmittelbarer Nähe zum Angreifer möglich und bei direktem Kontakt mit dem Körper besonders effektiv. Zudem besteht die Gefahr, dass der Täter Ihnen das Gerät entwendet und es gegen Sie einsetzt.
Nicht unter die zulässigen Selbstverteidigungswaffen fallen Taser und Elektroschockpistolen, die mithilfe von nadelförmigen Projektilen eine Distanz überbrücken können. Denn seit 2008 unterliegen entsprechende Geräte den Verbotsbestimmungen des Waffengesetzes, sodass Erwerb, Besitz und Führen untersagt sind.
Kubotan und Tactical Pen
Zu den Selbstverteidigungswaffen, die Sie legal erwerben und mit sich führen dürfen, zählt auch der Kubotan. Der kleine, unscheinbare Metallstab mit einem spitzen Ende ist eine Waffe für den Nahkampf und wird meist als Schlüsselanhänger angeboten. Es handelt sich dabei allerdings um einen wirkungsvollen Schlag- und Druckpunktverstärker.
Um den Kubotan möglichst effektiv einzusetzen, wird dieser in einer geschlossenen Faust gehalten. Im Ernstfall gilt es dann, mit der Spitze Nervenpunkte oder Gelenke zu treffen. Dafür müssen Sie allerdings dem Angreifer wieder sehr nahekommen. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie mit dieser Waffe zur Selbstverteidigung bleibende Schäden hinterlassen, sodass der Einsatz nur in äußersten Notfällen erfolgen sollte.
Wollen Sie einen Kubotan möglichst unauffällig mitführen, können Sie sich auch für einen sogenannten Tacitcal Pen entscheiden. Dabei wurde die Selbstverteidigungswaffe mit einem Kugelschreiber kombiniert.
Sicherheitsregenschirm
Zu den besonders unauffälligen Selbstverteidigungswaffen zählen auch die Sicherheitsregenschirme. Hierbei handelt es sich um besonders stabile Regenschirme, die sich optisch kaum von einem regulären Regenschutz unterscheiden und bei Regen sowie Schnee trocken halten. In einer Notsituation können diese aber ähnlich wie ein Schlagstock verwendet werden. Rechtliche Beschränkungen sieht das Waffenrecht für den Erwerb und das Führen nicht vor, die Selbstverteidigung mit diesen Waffen ist demnach erlaubt.
Im Ernstfall profitieren Sie beim Einsatz eines Sicherheitsregenschirms unter anderem vom Überraschungseffekt, da der Täter einen solch stabilen Schirm in der Regel nicht erwartet. Ein weiterer Vorteil ist außerdem die hohe Reichweite, sodass Sie einen direkten Nahkampf vermeiden.
Für Senioren können sich zudem spezielle Spazierstöcke eignen. Denn diese Selbstverteidigungswaffen zeichnen sich durch ihre Funktion als Gehilfe, ihr geringes Gewicht und ihre Stabilität aus. So bestehen diese etwa aus Fiberglas oder Polypropylen und können ggf. dazu genutzt werden, um Angreifer in die Flucht zu schlagen.
Hatte eine Auseinandersetzung mit einem deutlich massiveren und stärkeren Mann ich habe ihn mit Pfefferspray besprüht jz hab ich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bitte glaub nicht alles was im Internet steht ich dachte auch es zählt als Notwehr aber nein willkommen in Deutschland ✌️
Um mal dem User vom 1. März 2024 zu antworten:
Hier geht es um Gegenstände die man mit sich führen darf, die speziell für Selbstverteidigung gedacht sind.
Aber in Notwehr darfst du immer das „ERFORDERLICHE Mittel nutzen, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“.
Völllig egal was das für ein Mittel ist. Notwehr ist Notwehr.
Aber wer denkt dass Selbstverteidigungskurse da helfen … nicht wirklich.
Die helfen dir fürs Sebstvertrauen.
Aber sobald du trainiert bist, wird es gegen dich ausgelegt, wenn du dadurch automatisch nicht mehr das „mildeste/erforderliche Mittel“ nutzt im Schreck, sondern vielleicht einen potentiell tödlichen Karate-Schlag oder Muai-Thai Tritt.
Drum sag ich: Es ist egal was du nutzt. Hände, Zähne, Stein, Schocker oder eine Axt – solange es das erfüllt was § 227 BGB sagt, wirdst du damit vor Gericht davonkommen.
Und Pfefferspray empfinde ich als extrem schlechte Wahl btw. Es ist damit unfassbar leicht sich selber im Nebel wiederzufinden. Ich hab beim Entleeren einer alten Dose mal ein bisschen(!) was abbekommen – danke, aber nein danke.
Schuhe zur Selbstverteidigung?!?
So einen Schwachsinn kann sich nur einer ausdenken, der noch nie in echter Gefahr war!!!
Gegen jemanden mit Kampfsporterfahrung hat ein bormaler Mensch ohne Waffen keine Chance. Auch Wegrennen bringt nichts, weil man im Kampfsport eine ziemliche Ausdauer braucht.
Darüber hinaus hat jemand, der eine andere Person angreift, meiner Meinung nach, das Recht auf körperliche Unversehrtheit verwirkt und muss gegebenenfalls halt mit bleibenden Schäden leben. Das muss die angegriffene Person u.U. ja auch!
Komplett weltfremder Schwachsinn, den sich unser Gesetzgeber da mal wieder ausgedacht hat.
Wie ist das eigentlich mit Polizisten? Die tragen ja alle Schusswaffen und dürfen diese im Ernstfall auch benutzen, während ich noch nicht einmal einen Schlagstock benutzen darf (welcher übrigens sehr gerne von unseren „Freunden und Helfern“ eingesetzt wird).
Warum ist deren Unversehrtheit wichtiger als meine?
Mein Sohn, 18 Jahre, findet diesen Selbstverteidigungs – Ring „cool“. Ich möchte wissen, ob das legal ist sowas zu tragen. Vielen Dank im Voraus!