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Gefahr jenseits des Stadtverkehrs
Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes haben Verkehrsunfälle auf Straßen, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, besonders häufig dramatische Folgen. So ereigneten sich im Jahr 2017 rund 25 Prozent der Unfälle mit Personenschaden auf Außerortsstraßen (ohne Autobahn). Allerdings kamen dort etwa 56 Prozent aller Verkehrsopfer ums Leben. Eine Ursache dafür ist die hohe Geschwindigkeit in Verbindung mit einem zu geringen Sicherheitsabstand außerorts.
Bußgeldrechner zum Sicherheitsabstand
Bußgeldtabelle zum Sicherheitsabstand
Video: Das müssen Sie zum Abstandsverstoß wissen
Warum ist der Sicherheitsabstand außerorts wichtig?
Um die mitunter dramatischen Folgen eines Verkehrsunfalls zu verhindern oder zumindest abzumildern, bleibt den meisten Autofahrern nur eine sogenannte Gefahrenbremsung. Damit Sie allerdings überhaupt die Chance haben, rechtzeitig zum Stehen zu kommen, ist die Einhaltung von einem ausreichenden Sicherheitsabstand entscheidend. Außerorts, wo die Fahrzeuge mit deutlich höherem Tempo unterwegs sind als im Stadtverkehr, gilt dies besonders.
Doch welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften? Nehmen die äußeren Bedingungen Einfluss auf die angemessene Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug? Und was droht, wenn Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand außerorts unterschreiten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Sicherheitsabstand außerorts
Laut StVO muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auch bei einer plötzlichen Bremsung das Anhalten ermöglichen.
Ja, außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Sicherheitsabstand mindestens dem halben Tachowert entsprechen.
Welche Konsequenzen eine Abstandsunterschreitung hat, verrät diese Bußgeldtabelle.
Sicherheitsabstand außerorts: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Um das Unfallrisiko zu reduzieren und die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat der Gesetzgeber verschiedenste Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr definiert.
So enthält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter anderem auch Vorgaben zum Sicherheitsabstand außerorts.
In § 4 Abs. 1 StVO steht dazu geschrieben:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Anhand dieses Auszuges zeigt sich, wer sich konkrete Angaben zum gesetzlichen Mindestabstand wünscht, sucht diese im Gesetzestext vergeblich. Allerdings verdeutlicht diese vage Formulierung auch, dass es sich bei der angemessenen Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht um eine gleichbleibende Anzahl von Metern handelt. Stattdessen ist der Sicherheitsabstand außerorts grundsätzlich an die äußeren Umstände anzupassen.
Nichtsdestotrotz hat sich die Rechtsprechung auf Richtwerte geeinigt. Demnach entspricht ein angemessener Sicherheitsabstand außerorts der Strecke, welche das Fahrzeug innerhalb von zwei Sekunden zurücklegt. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h entspricht dies einer Distanz von 44 m.
Eine grobe Orientierung ermöglicht auch die Faustformel: „Abstand entspricht dem halben Tachowert.“ Bei 80 km/h ergibt dies somit einen Abstand von 40 m.
Für Lkw sieht die StVO hingegen konkrete Vorschriften zum Sicherheitsabstand außerorts vor. Laut § 4 Abs. 3 StVO müssen diese ab Tempo 50 mindestens eine Entfernung von 50 m zu anderen Verkehrsteilnehmern gewährleisten.
Abstandsverstoß außerorts: Was sieht der Bußgeldkatalog vor?
Da ein zu geringer Sicherheitsabstand außerorts ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt, führt die Polizei Abstandsmessung durch, um mögliche Verstöße aufzudecken und die Verkehrssünder zu maßregeln.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für einen entsprechenden Abstandsverstoß vorsieht, hängt sowohl vom Ausmaß der Abstandsunterschreitung als auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Um herauszufinden, was in Ihrem individuellen Fall droht – Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot – können Sie unseren Bußgeldrechner und die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers nutzen.
Eine Abstandsmessung kann grundsätzlich auch fehlerhaft sein. Wurde das Messgerät falsch bedient oder lag kein Nachweis einer Eichung vor, kann dies die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides beeinträchtigen. Ob der Sicherheitsabstand außerorts richtig gemessen wurde, können Sie ggf. mit der Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht ermitteln.