FAQ: Das wichtigste zu Sitzerhöhung in Kürze
Je nach Größe bzw. Gewicht des Kindes, bieten Hersteller Sitzerhöhungen bereits ab 15 kg Körpergewicht an. Die neuere, seit 2023 geltende Norm, definiert eine Körpergröße von 125 cm und mindestens ein Gewicht von 22 kg.
Bei einer Sitzerhöhung handelt es sich um eine Art Kindersitz, der von größeren Kindern verwendet wird. Obwohl ein richtiger Kindersitz nicht mehr benötigt wird, muss zur Sicherheit mit Hilfe einer Sitzerhöhung der noch fehlende Größenausgleich geschaffen werden.
Grundsätzlich ist der Ort im Auto für die Sitzerhöhung, und ab wann Kinder auf dem Beifahrersitz Platz nehmen können, nicht gesetzlich geregelt. Das heißt also: egal ob Babyschalen, Kindersitze oder Sitzerhöhungen: solange die passende Sicherheitsmaßnahme getroffen ist, dürfen Kinder auch auf den vorderen Sitz.
Bei falschem Kindersitz droht ein Bußgeld
Welche Sitzerhöhung bestimmt das Alter oder die Größe. Werden Kinder ohne entsprechenden Kindersitz im Auto befördert, beginnt die Höhe des Bußgelds bei 30 Euro. Handelt es sich dabei um mehrere Kinder, steigt der Betrag auf 35 Euro. Sind die Kinder zusätzlich nicht durch den Gurt gesichert, schreibt der Bußgeldkatalog eine Strafe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Ebenso erhöht sich dieser Betrag auf 70 Euro, wenn mehrere Kinder im Auto unangeschnallt bzw. ohne jegliche Sicherung mitfahren.
Einen Überblick gibt die Bußgeldtabelle:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
1 Kind ohne (entsprechenden) Kindersitz im Auto befördert | 30 Euro | 0 |
Mehrere Kinder ohne (entsprechenden) Kindersitz im Auto befördert | 35 Euro | 0 |
1 Kind ohne jegliche Sicherung im Auto befördert | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung im Auto befördert | 70 Euro | 1 |
Rückwärtsgerichteter Kindersitz auf Beifahrersitz, Airbag aktiv | 25 Euro | 0 |
Fehlendes Hinweisschild/-aufkleber auf Kindersitz | 5 Euro | 0 |
Inhaltsverzeichnis
Sitzerhöhung: Ab wann bestimmt die EU-Norm
Die Kinder werden größer, haben keine Lust mehr auf den Kindersitz. Wann dürfen Kinder auf eine Sitzerhöhung umsteigen? Trotzdem gilt für Sie als Eltern, die Kindersitzpflicht einzuhalten und Kinder bis zwölf Jahre oder einer Größe von 150cm im Auto zusätzlich zum Gurt zu sichern. Da ist die Frage, in welchem Alter ein Kind zumindest schonmal auf die Sitzerhöhung umsteigen darf, nicht weit. Dabei geht es jedoch nicht ums Alter, sondern die Größe. Es gibt verschiedene Arten von Kindersitzerhöhungen und bei falscher Sitzerhöhung droht ein Bußgeld.
Die 2013 europaweit eingeführte i-Size Norm oder auch UN ECE Reg. 129 regelt seither die Sicherheitskriterien für Kindersitze. Aufgrund der Größe Ihres Kindes wird hier bestimmt, welche Sitzerhöhung angemessen, und ab wann sie erlaubt ist.
Die neue Norm teilt sich in 6 verschiedene Kategorien
- Klasse Q0: Bis 60 cm
- Klasse Q1: 60-75 cm
- Klasse Q2: 75-87 cm
- Klasse Q3: 87-105 cm
- Klasse Q4: 105-125 cm
- Klasse Q10: ab 125 cm
Im September 2023 hat die i-Size Norm endgültig die vorher geltende UN ECE Reg. 44 abgelöst, die sich noch auf das Gewicht von Kindern stützte. Seit dem letzten Jahr dürfen in Europa nur noch Kindersitze verkauft werden, die der neueren und verschärfteren Norm folgen.
Der Unterschied zur alten Norm
Die Nutzung der älteren Modelle ist dennoch weiterhin gestattet. Sind Sie daher noch im Besitz einer Sitzerhöhung der älteren Reg. 44 Norm, gelten folgende Gewichtsgruppen:
- Gruppe 0: Geburt bis 10 kg
- Gruppe 0+: Geburt bis 13 kg
- Gruppe 1: 9 bis 18 kg
- Gruppe 2: 15 bis 25 kg
- Gruppe 3: 22 bis 36 kg
Wie groß muss also ein Kind sein mit Sitzerhöhung? Die i-Size Norm schreibt bei der Nutzung von Sitzerhöhungen nicht nur eine Körpergröße von 125 cm vor, sondern in diesem Fall zusätzlich ein Mindestgewicht von 22 kg.
Bei der Reg. 44 Norm wurde von den Herstellern auch schon innerhalb der Gewichtsgruppen 2 und 3 Sitzerhöhungen angeboten. Das heißt, bei Modellen aus der bis September 2023 geltenden Norm gibt es Sitzerhöhungen bereits ab einem Gewicht von 15 kg.
Die Frage, was für ein Kindersitz ab vier Jahren angebracht wäre, kann pauschal nicht beantwortet werden. Größe oder Gewicht des Kindes bestimmen die Art des Kindersitzes bzw. ob nur noch die Sitzerhöhung (und ab wann) im Auto reicht.
Sitzerhöhung: Ab wann sie ohne Rückenlehne erlaubt ist, hängt ausschließlich von der Mindestgröße ab: diese liegt bei 125cm. Erst ab dem Erreichen dieses Maßes fallen Kinder in die dazugehörige Größenklasse Q10.
Die verschiedenen Typen von Sitzerhöhungen und ab wann
Während ein Baby vorerst in einer Babyschale in Autos am sichersten aufgehoben ist, können Kleinkinder im Kindersitz untergebracht werden. In beiden Fällen ist die Gurtführung im Sitz integriert. Der Anschnallgurt im Auto befestigt den Sitz lediglich an seinem Platz. Erreichen die Kinder eine gewisse Größe, entscheidet diese über eine angemessene Sitzerhöhung und ab wann die Sprösslinge auf eine solche umsteigen können. Dabei gibt es drei verschiedene Typen.
Eine Vorrichtung mit Rückenlehne stellt die erste Stufe dar. Hierbei werden Hals und Kopf des Kindes durch die seitlich angebrachten Stützen gesichert und damit bei einem Unfall geschützt. Die nächsten beiden Stufen sind zunächst eine Version mit integrierter Gurtführung bzw. eine einfache Erhöhung. Die Sitzerhöhung mit Gurtführung stellt sicher, dass der Gurt von seitlichen Armlehnen in der richtigen Position gehalten wird. Die einfache Sitzerhöhung garantiert nur noch die Erhöhung der Sitzposition des Kindes und dadurch die Sicherung durch den Anschnallgurt. Darüber hinaus beinhaltet diese Variante aber keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen mehr.
Der Airbag und die Mitfahrt auf dem Beifahrersitz
Ob die Sitzerhöhung und ab wann sie auf dem Beifahrersitz platziert werden darf, ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Ist eine Sicherheitsvorkehrung getroffen, die der Körpergröße des Kindes entspricht, darf diese auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden. Besondere Vorsicht ist aber bei einer Babyschale (Maxi-Cosi) geboten.
Die Markierung auf dem Airbag des Beifahrersitzes soll bei der Mitnahme eines Babys in der Babyschale warnen. Wichtig ist, bei einer nach hinten ausgerichteten Sitzrichtung des Kindes, den Airbag zu deaktivieren. Kommt der Fahrer oder die Fahrerin dieser Aufgabe nicht nach, wird ein Betrag von 25 Euro fällig. Fehlt ein entsprechender Hinweisaufkleber auf dem Kindersitz, kommen 5 Euro hinzu.
Diese Ausnahmen gibt es
Ob der Umstieg auf eine Sitzerhöhung möglich ist, ab wann sie erlaubt ist und welche Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorgaben anfallen, bestimmt die EU-Norm. In der StVO sind gesetzlich einige Ausnahmen festgehalten. Fahrzeuge, in denen keine Pflicht besteht, eine Sitzerhöhung zu verwenden, sind beispielsweise Busse des öffentlichen Nahverkehrs oder Taxen. Die StVO schreibt hierzu explizit in §21 Personenbeförderung vor:
„Abweichend von Satz 1 […]
1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3. ist a) beim Verkehr mit Taxen […]“
Das heißt also, eine Ausnahme besteht ebenfalls, wenn im Auto durch die Verwendung eines Kindersitzes oder einer Sitzerhöhung nicht für alle Mitfahrenden genug Platz besteht. In diesem Fall dürfen Kinder ab vier Jahren nur durch einen Gurt gesichert im Auto mitreisen. Das gilt ebenso, sollte eine ordnungsgemäße Befestigung der Sitzerhöhung nicht möglich sein.
Weitere Infos zur Sitzerhöhung und ab wann sie erlaubt ist
Das und alles weitere zur Kindersitzpflicht, wird Ihnen in diesem Video erklärt: