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Softair: Im Waffengesetz nur teilweise geregelt
Waffen, die auf der Basis von Softair funktionieren, sind nicht nur bei Jugendlichen für Geländespiele beliebt, sondern gehören auch zu einer eigenen Kategorie im Sportschießen dar. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass einige Softair-Geräte nicht unter das Waffengesetz fallen, andere wiederum jedoch schon.
Es gelten, je nach Funktion und Typ, unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Erwerb, Besitz und Anwendung von Geräten mit Softair. Ob ein Waffenschein notwendig ist oder es Altersbeschränkungen gibt, sind dabei oft die häufigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Der folgende Ratgeber befasst sich mit diesen Fragen und geht näher darauf ein, was eine Softairwaffe ist und welche rechtlichen Vorschriften hier gelten.
FAQ: Softair
Softairwaffen besitzen ein Druckluftsystem mit dem Rundkugeln verschossen werden. Werden sie zum Spielen von Softair verwendet, fallen sie nicht unter das Waffengesetz, hier ist allerdings der Joulewert entscheidend.
Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist für den Besitz eine Waffenbesitzkarte notwendig. Hier gilt eine Altersfreigabe von 18 Jahren.
Sehen Softairwaffen echten täuschen ähnlich, können sie unter die waffenrechtlichen Regelungen zu den Anscheinswaffen fallen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen.
Was ist eine Softairwaffe?
Als Softair werden in Deutschland besondere Typen von Schusswaffen bezeichnet. Sie funktionieren über ein Druckluftsystem und verschießen keine Patronen, sondern in der Regel Rundkugeln aus verschiedenen Materialien – meist Kunststoff. Munition wird in diesem Fall nicht verschossen.
Der geringe Joulewert verursacht in der Regel auch keine schwerwiegenden Verletzungen, sodass eine Waffe, die auf Softair basiert, in vielen Fällen ohne Gefahr bei Gelände- und Verfolgungsspielen eingesetzt werden kann. Die Geschossenergie ist hier so gering, dass diese Geräte nicht mehr als Waffen im Sinne des Gesetzes angesehen werden.
Softair in Deutschland: Gesetz und rechtliche Handhabe
Mit den Änderungen des Waffengesetzes zwischen 2002 und 2003 gingen auch Anpassungen für Waffen vom Typ Softair einher. Geräte mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule werden nun als Spielzeuge eingestuft und sind von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen. Softair-Geräte, die mit herkömmlichen Werkzeugen so umgebaut werden können, dass die Geschossenergie 0,5 Joule übersteigt, fallen jedoch wieder unter das Waffengesetz.
Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Doch oft werden diese erst ab dem 14. Lebensjahr verkauft.
Liegt der Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 sind die Waffen zwar frei erhältlich, jedoch erst ab 18. Darüber hinaus darf eine solche Softair ohne einen Waffenschein nicht öffdentlich geführt werden. Das heißt, die Waffe sowie deren Zubehör dürfen beim Transport weder schuss- noch zugriffsbereit sein. Zusätzlich muss das Prüfzeichen „F“ in einem Fünfeck vermerkt sein und es dürfen keine Vollautomaten sein. Diese dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht erworben, besessen oder geführt werden.
Nach dem Waffengesetz sind Softair-Typen mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule erlaubnispflichtige Waffen, die nur erworben und besessen werden dürfen, wenn eine Waffenbesitzkarte vorhanden ist. Für diese Waffen nach dem Prinzip Softair gilt eine Altersfreigabe ab 18.
Softair: Die Optik spielt eine Rolle
Doch auch, wenn die Geschossenergie eine Waffe vom Typ Softair als Spielzeug ausweist, kann das Aussehen eine waffenrechtliche Bedeutung haben. Nämlich dann, wenn diese Spielzeuge echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Hier kommen die Bestimmungen in Bezug auf Anscheinswaffen zur Anwendung.
Diese legen fest, dass Gegenstände, welche sich von echten Waffen kaum unterscheiden lassen, in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden dürfen. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Transport dieser Waffen, auch als Softair, darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen.
Hey,
Ich bin schon älter und wollte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt eine Softair in der Öffentlichkeit zu benützen ohne das man die Absicht hat mit Kugeln zu schießen. Da ich gerne Videos drehen möchte wo die Waffe draußen ab und zu sichtbar sein sollte. Kann man da vielleicht irgendwo eine Genehmigung holen ? Und wenn ja, Wo? Habt ihr einen Rat wie ich dies machen kann? Danke für euren Rat.