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Sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit Pflicht?
Ein spontaner Wintereinbruch kann so manchen Autofahrer eiskalt erwischen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Termin für den Reifenwechsel in der Werkstatt erst in einigen Tagen ist und so lange noch die Sommerreifen im Winter zum Einsatz kommen müssen. Ob Ihnen, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen fahren, eine Strafe droht und wie es um den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls bestellt ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Bußgeldtabelle zur Winterreifenpflicht
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|---|
102706 | Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. | 60 | 1 |
102707 | … Es kam zu einer Behinderung. | 80 | 1 |
102708 | … Es kam zu einer Gefährdung. | 100 | 1 |
102709 | … Es kam zu einem Unfall. | 120 | 1 |
FAQ: Sommerreifen im Winter
Eine Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nur bei winterlichen Verhältnissen. Bei einem milden Winter kann es demnach zulässig sein, weiterhin mit Sommerreifen zu fahren. Da ein Wintereinbruch überraschend auftreten kann, ist es allerdings sinnvoll, vorsorglich Winterreifen aufzuziehen.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Kommt es aufgrund von einer nicht angemessenen Bereifung zu einem Unfall, können sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Vollkaskoversicherung eine Zahlung verweigern bzw. diese vom Autofahrer zurückfordern.
Ist die Nutzung von Sommerreifen im Winter erlaubt?
Bei Schnee und Glatteis sorgen Winterreifen für mehr Bodenhaftung und tragen damit zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Eine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen zwischen Oktober und Ostern gibt es – auch wenn es sich dabei um eine beliebte Faustregel handelt – allerdings in Deutschland nicht.
Stattdessen schreibt der Gesetzgeber die situative Winterreifenpflicht vor, wonach entsprechende Reifen nur bei winterlichen Verhältnissen zu verwenden sind. In § 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Demnach stellt es in der Regel kein Problem dar, wenn Sie zum Beispiel mit Sommerreifen im Winter zum TÜV fahren, solange an diesem Tag weder Schnee noch Eis drohen.
Strafe für Sommerreifen im Winter: Was besagt der Bußgeldkatalog?
Befolgen Fahrzeugführer trotz winterlicher Verhältnisse nicht die gesetzlichen Vorschriften zur Winterreifenpflicht, können Sanktionen drohen. Was dabei im Einzelnen droht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht für das vorschriftswidrige Fahren mit Sommerreifen im Winter mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor.
Geht die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zusätzlich mit einer Behinderung, Gefährdung oder sogar einem Unfall einher, erhöht sich die Geldsanktion auf bis zu 120 Euro. Genauere Informationen dazu können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen.
Beachten Sie zudem, dass Autofahrer, die unerlaubt Sommerreifen im Winter nutzen, auch Punkte in Flensburg sammeln. Denn der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß gegen die Verkehrsregeln jeweils einen Punkt vor.