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Regeln für die Fahrbahnmarkierung „Sperrfläche“
Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gilt es allerhand Vorschriften und Verkehrsregeln zu beachten. So kann es durchaus sein, dass bestimmte Bereiche der Fahrbahn nicht für genutzt werden dürfen. Findet sich ein Schrägstrichgatter auf der Straße, zeigt diese Markierung eine sogenannte Sperrfläche an. Was Autofahrer dort beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Bußgeldkatalog zur Sperrfläche
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
141245 | Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken. | 25 |
141256 | Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). | 10 |
141257 | Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 35 |
141265 | Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 |
141274 | Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 |
141275 | Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 |
141283 | Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 |
141284 | Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 |
141506 | Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40 |
141515 | Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40 |
FAQ: Sperrfläche
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Sperrfläche als Zeichen 298 aufgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Fahrbahnmarkierung, die anzeigt, dass ein bestimmter Bereich der Straße von Fahrzeugen nicht genutzt werden darf.
Das Befahren einer Sperrfläche zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von Euro nach sich. Was der Gesetzgeber konkret für verschiedene Verstöße vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Das Parken auf einer Sperrfläche (Zeichen 298) ist grundsätzlich untersagt und zieht eine Geldsanktion in Höhe von 25 Euro nach sich.
Was besagt die StVO zur Sperrfläche?
Eine Sperrfläche wird im Straßenverkehr durch eine umrandetes Schrägstrichgatter auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
Die Vorschriften für eine solche Sperrflächenmarkierung definiert die StVO. In der Anlage 2 zu den Vorschriftzeichen heißt es unter der laufenden Nummer 72:
Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.
Darüber hinaus enthält die Anlage folgende grafische Darstellung:
Laut StVO stellt das Überfahren einer Sperrfläche eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Verkehrsteilnehmer, die unerlaubt eine Sperrfläche überfahren, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 10 Euro. Denn abhängig von den Umständen des Verstoßes sind auch höhere Sanktionen möglich. Wer beispielsweise zum Überholen die Sperrfläche nutzt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro rechnen.
Parken auf der Sperrfläche: Drohen Sanktionen?
Da der Gesetzgeber im Bereich einer Sperrflächenmarkierung die Nutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge grundsätzlich untersagt, ist auch das Parken bzw. Halten auf der Sperrfläche verboten.
Wer sein Fahrzeug dort unerlaubt abstellt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro vor.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge, die auf einer Sperrfläche parken, abzuschleppen. In diesem Fall müssen Sie dann neben dem Bußgeld auch die Kosten des Abschleppunternehmens tragen.
Wichtig! Das Abschleppen von Fahrzeugen dürfen Polizei und Ordnungsamt grundsätzlich nur veranlassen, wenn dieses Vorgehen auch verhältnismäßig ist, also tatsächlich eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt. Es gilt es also im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es tatsächlich notwendig ist, für das Parken auf der Speerfläche ein Abschleppunternehmen zu rufen.