Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog Spurwechsel
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Durch Fahrstreifenwechsel andere gefährdet | 30 EUR |
... mit Unfallfolge | 35 EUR |
Fahrstreifenwechsel nicht rechtzeitig angekündigt | 10 EUR |
FAQ: Spurwechsel
Wechseln Sie im Straßenverkehr die Spur, führen also einen Fahrstreifenwechsel durch, müssen Sie bestimmte Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten. Gemäß § 7 StVO ist der Fahrspurwechsel durch die Nutzung des Blinkers anzuzeigen. Halten Sie sich nicht an diese Verkehrsregeln, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Verkehrsteilnehmer dürfen einen Spurwechsel gemäß StVO nur dann durchführen, wenn dies sicher ist und dadurch niemand anderes gefährdet wird. Gleiches gilt auch, wenn ein doppelter Spurwechsel erfolgen soll. Mehr dazu und was beim Reißverschlussverfahren wichtig ist, lesen Sie hier.
Gefährden Sie andere durch einen Spurwechsel, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Welche Sanktionen noch möglich sind, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Welche Regeln gelten gemäß StVO beim Spurwechsel?
Die Fahrspur zu wechseln gehört im Straßenverkehr in den allermeisten Fällen zur Routine und ist oft auch notwendig. Darüber hinaus ist ein Spurwechsel in der Fahrschule immer Teil der Ausbildung und wird entsprechend geübt. Ob auf der Autobahn, an Hindernissen oder zum Einordnen beim Abbiegen, beim Spurwechsel gibt es bestimmte Vorschriften zu beachten, damit ein solcher ohne Probleme oder Unfälle abläuft.
Welche Regeln das sind, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 7 zu finden. In diesem ist festgehalten, unter welchen Voraussetzungen Verkehrsteilnehmer einen Spurwechsel durchführen dürfen und was dabei zu beachten ist. Demnach gilt:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Wollen Sie also einen Spurwechsel auf der Autobahn, einer Landstraße oder in der Stadt durchführen, müssen Sie immer den nachfolgenden Verkehr sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer um Sie herum aufmerksam beobachten. Der Fahrstreifenwechsel darf nur dann stattfinden, wenn Sie diesen ohne Gefahr durchführen können. Damit andere über den bevorstehenden Spurwechsel rechtzeitig informiert sind, müssen Sie den Blinker vor dem Wechsel setzen. Dies dient also immer der Verkehrssicherheit und soll verhindern, dass durch unangekündigte Spurwechsel schwere Unfälle verursacht werden.
Führen Sie zudem einen Wechsel auch nur dann durch, wenn Sie dafür nicht die vorgegebene Geschwindigkeit überschreiten müssen. Denn auch beim Spurwechsel können Sie geblitzt werden. Besondere Bußgelder gibt es hier nicht. Es gelten die Sanktionen für den jeweiligen Geschwindigkeitsverstoß gemäß Bußgeldkatalog.
Grundsätzlich hat der fließende Verkehr Vorrang, sodass der Spurwechsel auch abgebrochen werden muss, wenn es die Verkehrslage verlangt. Eine Ausnahme bildet ein Linienbus, der einen Haltestelle verlässt. Dieser hat Vorfahrt.
Spur wechseln: Mit dem Auto im Reißverschlussverfahren
Auch im sogenannten Reißverschlussverfahren hat der fließende Verkehr auf der durchgehenden Spur Vorrang. Das Reißverschlussverfahren findet bei blockierten oder endenden Fahrstreifen Anwendung und bedeutet einen Spurwechsel von diesen auf den durchgehenden Fahrstreifen. Fahrer müssen den Verkehr gut beobachten und dürfen sich erst kurz vor dem Hindernis bzw. Ende der Spur einordnen. In der Regel wird das Verfahren auch durch entsprechende Verkehrszeichen angekündigt oder gar angeordnet, wenn es zu erfolgen hat.
Auch hier gilt, dass durch den Spurwechsel andere nicht gefährdet werden dürfen. Ein Erzwingen ist ebenso wenig zulässig wie das vorsätzliche Verhindern des Einfädelns.
Gibt es Vorgaben zum doppelten Spurwechsel?
Verboten ist ein doppelter Spurwechsel nicht. Sind die Fahrstreifen frei und können gefahrlos überfahren werden, ist ein solcher Spurwechsel erlaubt. Es gelten die gleichen Vorschriften das § 7 StVO wie bei einem einfachen Fahrstreifenwechsel.
Das bedeutet:
- Spurwechsel nur durchführen, wenn dies möglich ist
- Blinker setzen
- Schulter- und Spiegelblicke während des Vorgangs
- Geschwindigkeit beachten
Verstöße gegen die Regeln: Welche Sanktionen drohen?
Missachten Sie die Vorschriften aus § 7 StVO und gefährden durch einen Spurwechsel andere, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Dieses steigt auf 35 Euro, wenn Sie einen Unfall verursachen. 20 Euro werden fällig, wenn Sie beim Reißverschlussverfahren andere am Einfädeln hindern.
Achtung: Handeln Sie vorsätzlich und verhindern das Einfädeln, kann das auch als Nötigung gewertet werden. Gemäß § 240 Strafgesetzbuchs (StGB) kann das mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Kündigen Sie einen Spurwechsel nicht rechtzeitig oder gar nicht an, wird ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig.