Staplerschein: Wozu dient die Führerscheinklasse L?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 30. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuern

Wer benötigt einen Staplerschein?
Wer benötigt einen Staplerschein?

Betreibt die eigene Familie eine Landwirtschaft, müssen häufig bereits die jüngeren Angehörigen mit anpacken. Auch der Gesetzgeber ist sich dieser Tatsache bewusst und sieht daher für die Befugnis zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen Sonderregeln vor. So existieren unter anderem auch aus diesem Grund die Führerscheinklassen L und T.

Doch welche Vorgaben gelten, wenn Jugendliche den Staplerschein machen wollen? Was für Fahrzeuge dürfen sie mit dieser Fahrerlaubnisklasse steuern? Welche Beschränkungen sind zu beachten? Und was kann ein Gabelstaplerführerschein in Deutschland kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Staplerschein

Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse L?

Ist die Klasse L in Ihrem Führerschein vermerkt, berechtigt Sie dies zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Zudem dürfen Sie mit einem Stapler und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen fahren.

Welches Mindestalter gilt für den Staplerschein?

In der Regel müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Allerdings kann unter bestimmten Umständen eine Sondergenehmigung erteilt werden. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

Was kann ein Staplerführerschein kosten?

Informationen zu den möglichen Kosten haben wir hier zusammengestellt.

Wer benötigt einen Staplerschein?

Die Fahrerlaubnisklassen L und T sind vor allem in der Land- und Forstwirtschaft relevant und erlauben dort bereits mit 16 Jahren das Führen von Traktoren und Gabelstaplern. Wozu der Führerschein der Klasse L dabei im Einzelnen berechtigt, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von 25 km/h

Der Gesetzgeber erlaubt mit dem Staplerschein bei den zuvor aufgeführten Fahrzeugen außerdem die Verwendung von Anhängern. Für diese Gespanne liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit allerdings bei 25 km/h.

Als Staplerschein wird umgangssprachlich auch der sogenannte „Flurfördermittelschein“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung zum betrieblichen Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen. Dieser Nachweis ist keine Fahrerlaubnis und berechtigt daher nicht zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse L

Bei der Staplerscheinprüfung werden ausschließlich die theoretischen Kenntnisse abgefragt.
Bei der Staplerscheinprüfung werden ausschließlich die theoretischen Kenntnisse abgefragt.

Möchten Sie den Staplerschein erwerben, ist dafür ein Besuch in der Fahrschule notwendig. Der Theorieunterricht umfasst dabei zwölf Doppelstunden zum Grundstoff und sechs Doppelstunden zum Zusatzstoff.

Der Gesetzgeber verlangt für den Erwerb des Führerscheins der Klasse L die Absolvierung einer Theorieprüfung. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt davon ab, ob es sich um die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis oder um eine Erweiterung handelt. So sind bei der Ersterteilung für den Staplerschein 30 Prüfungsfragen und bei einer Erweiterung nur 20 zu beantworten.

Darüber hinaus erfolgt eine praktische Ausbildung, wobei die Anzahl der Fahrstunden nicht vorgeschrieben ist und daher von den Fähigkeiten des Fahrschülers abhängt. Wer also bereits auf dem heimischen Hof ausgiebig den Umgang mit dem Trecker geübt hat, muss ggf. nur eine einzige Fahrstunde absolvieren. Zudem entfällt beim Staplerschein die Prüfung der praktischen Fertigkeiten.

Wie zuvor bereits erwähnt, liegt das Mindestalter bei der Führerscheinklasse L bei 16 Jahren. Sind die Eltern bzw. Großeltern allerdings nicht mehr in der Lage, den Hof zu bewirtschaften, besteht ggf. die Möglichkeit, das Mindestalter auf 15 Jahre zu reduzieren. Eine entsprechende Sondergenehmigung für den Staplerschein wird allerdings nur in Einzelfällen erteilt. Zudem fordern die Behörden nicht selten eine MPU als Nachweis der Fahreignung.

Was kann ein Staplerschein kosten?

Möchten Sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen nicht nur auf Privatgeländen führen, sondern mit diesen auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist der Erwerb der Führerscheinklasse L notwendig. Da der Gesetzgeber dafür den Besuch der Fahrschule vorschreibt, ist dieses Unterfangen mit Kosten verbunden.

In der Regel müssen Sie für den Staplerführerschein Kosten von mindestens 450 Euro einplanen.
In der Regel müssen Sie für den Staplerführerschein Kosten von mindestens 450 Euro einplanen.

Eine pauschale Aussage zur Höhe der Ausgaben ist allerdings nur schwierig möglich, hängt diese doch maßgeblich von der notwendigen Anzahl von Fahrstunden ab. Ob und wie viele praktische Übungsstunden nötig sind, ergibt sich aufgrund der Fertigkeiten des Fahrschülers. So lassen sich diese durch Übungsstunden auf einem Privatgelände im Vorfeld erheblich reduzieren.

Allerdings können nicht alle Kosten für den Staplerschein vermieden oder reduziert werden. Welche Posten in der Regel anfallen, haben wir nachfolgend aufgelistet:

  • Grundbetrag der Fahrschule: ca. 250 Euro
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung: ca. 30 Euro
  • Prüfungsgebühr Theorie: ca. 20 Euro
  • Fahrstunde: jeweils ca. 40 Euro
  • ggf. Lernmaterial: ca. 40 Euro

Beachten Sie, dass es sich bei den zuvor aufgeführten Preisen ausschließlich um geschätzte Durchschnittspreise handelt. Denn was ein Gabelstaplerschein in Deutschland kosten kann, variiert regional mitunter stark. Zudem sind die Fahrschulen in ihrer Preisgestaltung häufig frei, sodass es sinnvoll ist, verschiedene Angebote einzuholen und die Anbieter miteinander zu vergleichen. Dennoch sollten Sie in der Regel mit Ausgaben in Höhe von 450 Euro für den Staplerschein ausgehen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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