Strafzettel am Auto – Wie geht es weiter?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 6. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

strafzettel-header

Bußgeldrechner: Parken und Halten

Bußgeldkatalog Falschparken

TatbestandStrafe (€)Punkte
Parken an engen unübersicht­lichen Stellen, im Kurvenbereich, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgänger­überwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, im (eingeschränkten) Halteverbot, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen35
- mit Behinderung55
- länger als 1 Stunde55
- länger als 1 Stunde mit Behinderung55
Unzulässiges Parken auf Rad- und Gehwegen55
- mit Behinderung701
- länger als 1 Stunde701
- länger als 1 Stunde mit Behinderung801
- mit Gefährdung801
- mit Sachbeschädigung1001
Parken in zweiter Reihe55
- mit Behinderung801
- länger als 15 Minuten851
- länger als 15 Minuten mit Behinderung901
- mit Gefährdung901
- mit Sachbeschädigung1101
Parken vor Feuerwehr­zufahrten55
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen1001
Unzulässiges Parken in verkehrs­beruhigten Zonen10
- mit Behinderung15
- länger als 3 Stunden20
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30
Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln, in durch Verkehrszeichen verbotenen Parkbereichen, vor Bordstein­absenkungen, Sonder­parkplätzen für Bewohner10
- mit Behinderung15
- länger als 3 Stunden20
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, Überschreiten der Höchstparkdauer
- bis 30 Minuten20
- bis 1 Stunde25
- bis 2 Stunden30
- bis 3 Stunden35
- länger als 3 Stunden40
Parken im Fahrraum von Schienen­fahrzeugen55
- mit Behinderung701
Unberechtigtes Parken auf Schwer­behinderten-Parkplatz55
Nicht platzsparend geparkt10
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht25
Parken mit einem Kfz über 7,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts oder einem Kfz-Anhänger über 2 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten30
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen701
Parken auf Sperrflächen25
Parken mit Behinderung von Rettungs­fahrzeugen1001
Parken von Kraftfahr­zeug­anhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen.20
Vorrang eines anderen Fahr­zeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke missachtet10
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist25
- mit Behinderung40
- über eine Stunde40
- über eine Stunde mit Behinderung50
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
- mit Behinderung70
- Gefährdung80
- mit Sachbeschädigung100
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55

Strafzettel fürs Falschparken – muss ich zahlen?

Ein Strafzettel am Auto - für viele ein Ärgernis.
Ein Strafzettel am Auto – für viele ein Ärgernis.

Mal eben schnell das Auto im Park- oder Halteverbot abgestellt. Nach nur wenigen Minuten zurück kann eine böse Überraschung auf Sie warten:

Ein kleiner weißer Zettel an der Windschutzscheibe. „Mist – ein Strafzettel“, denken sich wohl die meisten. „Den bezahle ich nicht“ oder „Ich verliere ihn einfach ganz zufällig“ sind oft die nächsten Gedanken.

Ob Sie damit durchkommen könnten und was passiert, wenn Sie den Strafzettel ignorieren statt ihn zu bezahlen, lesen Sie hier.

FAQ: Strafzettel

Wann kann ich einen Strafzettel bekommen?

Strafzettel (umgangssprachlich Knöllchen) werden in aller Regel bei Park- und Halteverstößen ausgestellt.

Was kosten Parkverstöße?

Welche Sanktionen für Verstöße gegen die Regeln zum Parken und Halten drohen, können Sie mit unserem Rechner ermitteln.

Kann ich gegen den Strafzettel Einspruch einlegen?

Gegen einen Strafzettel können Sie keinen Einspruch einlegen. Dies ist nur bei einem Bußgeldbescheid möglich.

Wann ist eigentlich die Rede von einem Strafzettel?

Zunächst einmal muss geklärt werden, dass ein Strafzettel nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten geschrieben wird. Das heißt, dass es sich bei einem Knöllchen am Auto zunächst immer um ein Verwarngeld handelt. Ein Verwarngeld liegt im Bereich von 10 € bis 55 €. Darüber heißt es dann Bußgeld.

Tatsächlich dürfen die Behörden aber auch direkt ein Bußgeld anstelle des Verwarngeldes verhängen. Weil das aber in der Regel mit mehr Aufwand verbunden ist, fällt die Entscheidung in den allermeisten Fällen zunächst auf das Verwarngeld.

Zudem dürfen Ordnungshüter auch Strafzettel ohne eine Geldbuße ausstellen. Betrachten Sie sich in diesem Fall trotzdem als verwarnt, freuen Sie sich darüber, kein Geld für Ihre Ordnungswidrigkeit zahlen zu müssen und parken das nächste Mal vielleicht woanders.

In welchen Situationen wird ein Strafzettel ausgestellt?

Auch die Polizei darf Strafzettel verteilen.
Auch die Polizei darf Strafzettel verteilen.

Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei dürfen Strafzettel ausstellen. Oft schreiben sie Strafzettel für falsches Parken. In der obigen Tabelle finden Sie die häufigsten Verstöße, bei denen Sie ein Knöllchen befürchten müssen.

So können Sie beispielsweise einen Strafzettel für Parken ohne Parkschein erhalten. In diesem Fall müssten Sie, je nach Dauer, bis zu 40 € aufbringen.

Blockieren Sie dadurch, dass Sie Ihr Auto ungünstig abgestellt haben, ein anderes Auto beim Ausparken drohen ebenfalls Strafzettel. Auf einem Behindertenparkplatz dürfen Sie ohne entsprechenden Ausweis ebenso nicht stehen. Es würden 55 € Geldbuße fällig.

Erhalten Sie einen Strafzettel im Parkverbot (absolutes und eingeschränktes Halteverbot), bezahlen Sie 25 bis 50 €, wenn Sie die Verwarnung annehmen.

Auch, wenn Ihr Auto unrechtmäßig auf einem Privatparkplatz steht, lassen Strafzettel nicht lange auf sich warten. So einen privaten Parkplatz finden Sie häufig bei Supermärkten, die die Einhaltung der Parkdauer oft durch entsprechende Firmen überwachen lassen. Die Betreiber wollen damit erreichen, dass auf ihrem Gelände nur Kunden stehen und das auch nur für die Zeit, die sie für ihre Besorgungen benötigen. Sie können durchaus, wenn die Parkdauer begrenzt ist, Sie ohne Parkscheibe parken und auf einem Privatparkplatz stehen, einen Strafzettel bekommen.

Sollten Sie einen Strafzettel auf einem Privatparkplatz ausgestellt bekommen, weil Sie schlicht vergessen haben, eine Parkscheibe im Auto auszulegen, können Sie mit Hilfe des Kassenbelegs, den sie in dieser Zeit erhalten haben, den Markt um Kulanz bitten.
Auch können Strafzettel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt werden.
Auch können Strafzettel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt werden.

Strafzettel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es auch bei geringfügigen Verstößen gegen das Temoplimit. Einen Strafzettel bei erhöhter Geschwindigkeit erhalten Sie beispielsweise bei 20 km/h über dem erlaubten Wert innerorts. Auch hier ist die Rede von einem Verwarngeld, wenn Sie den Betrag fristgerecht zahlen. Unter Umständen kann auch direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dabei spielen Ihre Voreintragungen im Fahreignungsregister eine Rolle. Dauerhafte Verkehrssünder sollen dadurch belehrt werden.

Übrigens handelt es sich bei Strafzetteln in Deutschland im Allgemeinen um ein Angebot der Behörden. Sie können dieses annehmen oder auch nicht. Akzeptieren Sie das Verwarngeld ist die Sache für Sie beendet. Tun Sie dies nicht, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. In diesem Fall müssen Sie tiefer in die Tasche greifen, da der Aufwand und damit auch die Kosten bei einem Bußgeldverfahren höher sind.

Ich habe den Strafzettel verloren – und nun?

Meist wird ein Strafzettel nicht nur an der Windschutzscheibe am Auto hinterlassen sondern zusätzlich postalisch zugestellt – für den Fall, dass er zum Beispiel vom Winde verweht wird. Hier fallen erstmal noch keine Gebühren an.

Ich sehe es ein – wie kann ich den Strafzettel bezahlen?

Um das Knöllchen zu bezahlen gilt eine Frist von einer Woche. Sie können den Strafzettel per Überweisung begleichen. Die Bankdaten finden Sie auf dem Zettelchen selbst oder auf dem Brief, der Ihnen eventuell zugestellt wurde.

In einigen Fällen können Sie das Verwarngeld auch vor Ort während der Kontrolle oder bei der Polizeidienststelle in bar einzahlen. Jedes Bundesland entscheidet allerdings selbst, ob es diese Möglichkeit anbieten will oder nicht. Hier gilt meist eine Grenze von 35 €. Darüber hinaus bleibt Ihnen nur die Überweisung.

Kann bei einem Strafzettel Verjährung eintreten?

Kommen Sie der Zahlungsaufforderung innerhalb der einwöchigen Frist nicht nach, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Eine Verjährung bei einem Strafzettel gibt es also nicht. Auf den Bußgeldbescheid, der Sie dann erwartet, sollten Sie aber unbedingt reagieren.

Im Gegensatz dazu kann ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten durchaus verjähren.

Ich sehe es nicht ein – Was passiert, wenn ich den Strafzettel nicht bezahle?

Zahlen Sie ihren Strafzettel nicht, fallen Gebühren an.
Zahlen Sie ihren Strafzettel nicht, fallen Gebühren an.

Es kann immer mal vorkommen, dass Sie einen Strafzettel vergessen zu zahlen. Nach Verstreichen der ersten Frist fallen zusätzlich zu dem Verwarngeld auf dem Strafzettel Gebühren und Auslagen an. Das sind meist 25 € bis 28,50 € für Verwaltung und Porto, die Sie dann oben drauf bezahlen müssen.

Reagieren Sie auch dann nicht auf den Bußgeldbescheid, folgen kostenpflichtige Mahnungen.

Die Behörden haben dann außerdem die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher oder können laut § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eine Erzwingungshaft bis zu drei Monaten anordnen.

Daher empfiehlt es sich – auch wenn Sie sich selbst als unschuldig betrachten – zumindest auf den Bußgeldbescheid zu reagieren.

Sind Sie sich bereits beim Erhalt Ihres Strafzettels keiner Schuld bewusst, haben Sie keine andere Wahl als die einwöchige Frist für das Knöllchen verstreichen zu lassen. Denn gegen einen Strafzettel für falsches Parken beispielsweise ist Einspruch nicht möglich. Dadurch dass Sie das Angebot der Behörden nicht annehmen, indem Sie die Frist verstreichen lassen, widersprechen Sie aber bereits.

Wann Sie ein Verwarngeld zahlen müssen und wann Bußgelder fällig werden, können Sie mit unserem Bußgeldrechner bestimmen.

Sie haben Ihren Strafzettel also nicht bezahlt. Was passiert nun?

Es wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen per Post Einspruch einlegen, wenn Sie zum Beispiel für falsches Parken Ihren Strafzettel nicht bezahlen wollen.

Die Frage ist allerdings, ob Sie Kosten und Mühen aufbringen wollen, wenn Ihr Strafzettel lediglich mit Kosten von beispielsweise 15 € verbunden ist. Sollen Sie dagegen einen hohen Betrag zahlen oder droht auf Grund von vorherigen Verstößen sogar ein Fahrverbot, könnten Sie die Möglichkeiten eines Einspruchs mit einem Anwalt prüfen.

Wollen Sie Ihren Strafzettel nicht zahlen, können Sie Einspruch einlegen.
Wollen Sie Ihren Strafzettel nicht zahlen, können Sie Einspruch einlegen.

Tritt der Fall ein, dass Sie einen Strafzettel für Flaschparken erhalten haben, obwohl Sie genau wissen, dass Sie nicht gefahren sind (zum Beispiel bei Dienstwagen), können Sie das auf dem ersten Brief angeben. Kann der Fahrer ausfindig gemacht werden, zum Beispiel auf Grund Ihrer Angaben, sollte er demnächst einen gelben Umschlag im Briefkasten vorfinden. Kann die Behörde den Fahrer, der den Strafzettel eigentlich begleichen müsste, dagegen nicht ermitteln, so wird das Verfahren in der Regel nach 3 Monaten eingestellt.

Akzeptiert die zuständige Bußgeldbehörde Ihren Einspruch allerdings nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie das Bußgeld bezahlen.

Übrigens darf die Polizei den Fahrer laut § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits beim ersten Verstoß zu einer Verkehrsschulung verpflichten, so dieser sich vollkommen uneinsichtig zeigt. Das hat der Verwaltungsgerichtshofs München festgelegt (Az.: 11 ZB 14/1026).

Und Knöllchen-Sammler? Was passiert, wenn ich zu viele Strafzettel anhäufe?

Es könnte Probleme geben, wenn Sie zum Knöllchen-Sammler werden. Selbst wenn Sie immer artig die Verwarngelder begleichen. Denn, bekommen die Behörden den Eindruck, dass Sie ein unbelehrbarer Autofahrer sind, können Sie durchaus zu drastischeren Maßnahmen greifen. Zwar müssen Sie dafür eine ganze Menge Strafzettel sammeln und sicher auch einige andere Verstöße begehen. Aber das Berliner Verwaltungsgericht hat 2012 einem Fahrer tatsächlich seinen Führerschein entzogen, nachdem er innerhalb von anderthalb Jahren 127 Knöllchen anhäufte, zu denen sich weitere Verstöße gegen das Tempolimit gesellten (Urteil: VG 4L 271.12).

Diese Konsequenzen bedingen aber, dass Sie häufig in der selben Stadt falsch parken. Denn jede Stadt betreibt ihre eigene Behörde, welche sich untereinander in der Regel nicht absprechen, wodurch die häufigen Verkehrssünden nicht auffallen.

Was ist, wenn ich den Strafzettel nicht zahlen kann?

Können Sie den Strafzettel nicht bezahlen, wird das eingehend geprüft.
Können Sie den Strafzettel nicht bezahlen, wird das eingehend geprüft.

Erhalten Sie einen, Strafzettel für falsches Parken, können aber nicht bezahlen und reagieren auch nicht auf den zugestellten Bußgeldbescheid, bekommen Sie Besuch. Ein Gerichtsvollzieher wird feststellen, ob Sie für Ihren Strafzettel tatsächlich nicht zahlen können oder es einfach nicht wollen. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, Ihre Schuld zu begleichen und kann der Gerichtsvollzieher auch nichts Wertvolles pfänden, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung darüber leisten. Sie werden anschließend von der Zahlungspflicht befreit.

Im Video: Alles über die Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz

In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste über Strafzettel auf Supermarktparkplätzen.
In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste über Strafzettel auf Supermarktparkplätzen.

Über den Autor

Female Author Icon
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

Bildnachweise

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)
Loading ratings...Loading...