Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Parken und Halten
Bußgeldkatalog Falschparken
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|
Parken an engen unübersichtlichen Stellen, im Kurvenbereich, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgängerüberwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, im (eingeschränkten) Halteverbot, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen | 35 | |
- mit Behinderung | 55 | |
- länger als 1 Stunde | 55 | |
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 55 | |
Unzulässiges Parken auf Rad- und Gehwegen | 55 | |
- mit Behinderung | 70 | 1 |
- länger als 1 Stunde | 70 | 1 |
- länger als 1 Stunde mit Behinderung | 80 | 1 |
- mit Gefährdung | 80 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 100 | 1 |
Parken in zweiter Reihe | 55 | |
- mit Behinderung | 80 | 1 |
- länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
- länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 | 1 |
- mit Gefährdung | 90 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 110 | 1 |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | 55 | |
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 | 1 |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 | |
- mit Behinderung | 15 | |
- länger als 3 Stunden | 20 | |
- länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 | |
Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln, in durch Verkehrszeichen verbotenen Parkbereichen, vor Bordsteinabsenkungen, Sonderparkplätzen für Bewohner | 10 | |
- mit Behinderung | 15 | |
- länger als 3 Stunden | 20 | |
- länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 | |
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, Überschreiten der Höchstparkdauer | ||
- bis 30 Minuten | 20 | |
- bis 1 Stunde | 25 | |
- bis 2 Stunden | 30 | |
- bis 3 Stunden | 35 | |
- länger als 3 Stunden | 40 | |
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 55 | |
- mit Behinderung | 70 | 1 |
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 | |
Nicht platzsparend geparkt | 10 | |
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 25 | |
Parken mit einem Kfz über 7,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts oder einem Kfz-Anhänger über 2 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten | 30 | |
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 | 1 |
Parken auf Sperrflächen | 25 | |
Parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 | 1 |
Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen. | 20 | |
Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke missachtet | 10 | |
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist | 25 | |
- mit Behinderung | 40 | |
- über eine Stunde | 40 | |
- über eine Stunde mit Behinderung | 50 | |
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 | |
- mit Behinderung | 70 | |
- Gefährdung | 80 | |
- mit Sachbeschädigung | 100 | |
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 |
Strafzettel fürs Falschparken – muss ich zahlen?
Mal eben schnell das Auto im Park- oder Halteverbot abgestellt. Nach nur wenigen Minuten zurück kann eine böse Überraschung auf Sie warten:
Ein kleiner weißer Zettel an der Windschutzscheibe. „Mist – ein Strafzettel“, denken sich wohl die meisten. „Den bezahle ich nicht“ oder „Ich verliere ihn einfach ganz zufällig“ sind oft die nächsten Gedanken.
Ob Sie damit durchkommen könnten und was passiert, wenn Sie den Strafzettel ignorieren statt ihn zu bezahlen, lesen Sie hier.
FAQ: Strafzettel
Strafzettel (umgangssprachlich Knöllchen) werden in aller Regel bei Park- und Halteverstößen ausgestellt.
Welche Sanktionen für Verstöße gegen die Regeln zum Parken und Halten drohen, können Sie mit unserem Rechner ermitteln.
Gegen einen Strafzettel können Sie keinen Einspruch einlegen. Dies ist nur bei einem Bußgeldbescheid möglich.
Wann ist eigentlich die Rede von einem Strafzettel?
Zunächst einmal muss geklärt werden, dass ein Strafzettel nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten geschrieben wird. Das heißt, dass es sich bei einem Knöllchen am Auto zunächst immer um ein Verwarngeld handelt. Ein Verwarngeld liegt im Bereich von 10 € bis 55 €. Darüber heißt es dann Bußgeld.
Tatsächlich dürfen die Behörden aber auch direkt ein Bußgeld anstelle des Verwarngeldes verhängen. Weil das aber in der Regel mit mehr Aufwand verbunden ist, fällt die Entscheidung in den allermeisten Fällen zunächst auf das Verwarngeld.
Zudem dürfen Ordnungshüter auch Strafzettel ohne eine Geldbuße ausstellen. Betrachten Sie sich in diesem Fall trotzdem als verwarnt, freuen Sie sich darüber, kein Geld für Ihre Ordnungswidrigkeit zahlen zu müssen und parken das nächste Mal vielleicht woanders.
In welchen Situationen wird ein Strafzettel ausgestellt?
Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei dürfen Strafzettel ausstellen. Oft schreiben sie Strafzettel für falsches Parken. In der obigen Tabelle finden Sie die häufigsten Verstöße, bei denen Sie ein Knöllchen befürchten müssen.
So können Sie beispielsweise einen Strafzettel für Parken ohne Parkschein erhalten. In diesem Fall müssten Sie, je nach Dauer, bis zu 40 € aufbringen.
Blockieren Sie dadurch, dass Sie Ihr Auto ungünstig abgestellt haben, ein anderes Auto beim Ausparken drohen ebenfalls Strafzettel. Auf einem Behindertenparkplatz dürfen Sie ohne entsprechenden Ausweis ebenso nicht stehen. Es würden 55 € Geldbuße fällig.
Erhalten Sie einen Strafzettel im Parkverbot (absolutes und eingeschränktes Halteverbot), bezahlen Sie 25 bis 50 €, wenn Sie die Verwarnung annehmen.
Auch, wenn Ihr Auto unrechtmäßig auf einem Privatparkplatz steht, lassen Strafzettel nicht lange auf sich warten. So einen privaten Parkplatz finden Sie häufig bei Supermärkten, die die Einhaltung der Parkdauer oft durch entsprechende Firmen überwachen lassen. Die Betreiber wollen damit erreichen, dass auf ihrem Gelände nur Kunden stehen und das auch nur für die Zeit, die sie für ihre Besorgungen benötigen. Sie können durchaus, wenn die Parkdauer begrenzt ist, Sie ohne Parkscheibe parken und auf einem Privatparkplatz stehen, einen Strafzettel bekommen.
Strafzettel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es auch bei geringfügigen Verstößen gegen das Temoplimit. Einen Strafzettel bei erhöhter Geschwindigkeit erhalten Sie beispielsweise bei 20 km/h über dem erlaubten Wert innerorts. Auch hier ist die Rede von einem Verwarngeld, wenn Sie den Betrag fristgerecht zahlen. Unter Umständen kann auch direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dabei spielen Ihre Voreintragungen im Fahreignungsregister eine Rolle. Dauerhafte Verkehrssünder sollen dadurch belehrt werden.
Ich habe den Strafzettel verloren – und nun?
Meist wird ein Strafzettel nicht nur an der Windschutzscheibe am Auto hinterlassen sondern zusätzlich postalisch zugestellt – für den Fall, dass er zum Beispiel vom Winde verweht wird. Hier fallen erstmal noch keine Gebühren an.
Ich sehe es ein – wie kann ich den Strafzettel bezahlen?
Um das Knöllchen zu bezahlen gilt eine Frist von einer Woche. Sie können den Strafzettel per Überweisung begleichen. Die Bankdaten finden Sie auf dem Zettelchen selbst oder auf dem Brief, der Ihnen eventuell zugestellt wurde.
In einigen Fällen können Sie das Verwarngeld auch vor Ort während der Kontrolle oder bei der Polizeidienststelle in bar einzahlen. Jedes Bundesland entscheidet allerdings selbst, ob es diese Möglichkeit anbieten will oder nicht. Hier gilt meist eine Grenze von 35 €. Darüber hinaus bleibt Ihnen nur die Überweisung.
Kann bei einem Strafzettel Verjährung eintreten?
Kommen Sie der Zahlungsaufforderung innerhalb der einwöchigen Frist nicht nach, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Eine Verjährung bei einem Strafzettel gibt es also nicht. Auf den Bußgeldbescheid, der Sie dann erwartet, sollten Sie aber unbedingt reagieren.
Ich sehe es nicht ein – Was passiert, wenn ich den Strafzettel nicht bezahle?
Es kann immer mal vorkommen, dass Sie einen Strafzettel vergessen zu zahlen. Nach Verstreichen der ersten Frist fallen zusätzlich zu dem Verwarngeld auf dem Strafzettel Gebühren und Auslagen an. Das sind meist 25 € bis 28,50 € für Verwaltung und Porto, die Sie dann oben drauf bezahlen müssen.
Reagieren Sie auch dann nicht auf den Bußgeldbescheid, folgen kostenpflichtige Mahnungen.
Die Behörden haben dann außerdem die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher oder können laut § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eine Erzwingungshaft bis zu drei Monaten anordnen.
Sind Sie sich bereits beim Erhalt Ihres Strafzettels keiner Schuld bewusst, haben Sie keine andere Wahl als die einwöchige Frist für das Knöllchen verstreichen zu lassen. Denn gegen einen Strafzettel für falsches Parken beispielsweise ist Einspruch nicht möglich. Dadurch dass Sie das Angebot der Behörden nicht annehmen, indem Sie die Frist verstreichen lassen, widersprechen Sie aber bereits.
Wann Sie ein Verwarngeld zahlen müssen und wann Bußgelder fällig werden, können Sie mit unserem Bußgeldrechner bestimmen.
Sie haben Ihren Strafzettel also nicht bezahlt. Was passiert nun?
Es wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen per Post Einspruch einlegen, wenn Sie zum Beispiel für falsches Parken Ihren Strafzettel nicht bezahlen wollen.
Die Frage ist allerdings, ob Sie Kosten und Mühen aufbringen wollen, wenn Ihr Strafzettel lediglich mit Kosten von beispielsweise 15 € verbunden ist. Sollen Sie dagegen einen hohen Betrag zahlen oder droht auf Grund von vorherigen Verstößen sogar ein Fahrverbot, könnten Sie die Möglichkeiten eines Einspruchs mit einem Anwalt prüfen.
Tritt der Fall ein, dass Sie einen Strafzettel für Flaschparken erhalten haben, obwohl Sie genau wissen, dass Sie nicht gefahren sind (zum Beispiel bei Dienstwagen), können Sie das auf dem ersten Brief angeben. Kann der Fahrer ausfindig gemacht werden, zum Beispiel auf Grund Ihrer Angaben, sollte er demnächst einen gelben Umschlag im Briefkasten vorfinden. Kann die Behörde den Fahrer, der den Strafzettel eigentlich begleichen müsste, dagegen nicht ermitteln, so wird das Verfahren in der Regel nach 3 Monaten eingestellt.
Akzeptiert die zuständige Bußgeldbehörde Ihren Einspruch allerdings nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie das Bußgeld bezahlen.
Übrigens darf die Polizei den Fahrer laut § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits beim ersten Verstoß zu einer Verkehrsschulung verpflichten, so dieser sich vollkommen uneinsichtig zeigt. Das hat der Verwaltungsgerichtshofs München festgelegt (Az.: 11 ZB 14/1026).
Und Knöllchen-Sammler? Was passiert, wenn ich zu viele Strafzettel anhäufe?
Es könnte Probleme geben, wenn Sie zum Knöllchen-Sammler werden. Selbst wenn Sie immer artig die Verwarngelder begleichen. Denn, bekommen die Behörden den Eindruck, dass Sie ein unbelehrbarer Autofahrer sind, können Sie durchaus zu drastischeren Maßnahmen greifen. Zwar müssen Sie dafür eine ganze Menge Strafzettel sammeln und sicher auch einige andere Verstöße begehen. Aber das Berliner Verwaltungsgericht hat 2012 einem Fahrer tatsächlich seinen Führerschein entzogen, nachdem er innerhalb von anderthalb Jahren 127 Knöllchen anhäufte, zu denen sich weitere Verstöße gegen das Tempolimit gesellten (Urteil: VG 4L 271.12).
Was ist, wenn ich den Strafzettel nicht zahlen kann?
Erhalten Sie einen, Strafzettel für falsches Parken, können aber nicht bezahlen und reagieren auch nicht auf den zugestellten Bußgeldbescheid, bekommen Sie Besuch. Ein Gerichtsvollzieher wird feststellen, ob Sie für Ihren Strafzettel tatsächlich nicht zahlen können oder es einfach nicht wollen. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, Ihre Schuld zu begleichen und kann der Gerichtsvollzieher auch nichts Wertvolles pfänden, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung darüber leisten. Sie werden anschließend von der Zahlungspflicht befreit.