Der Mensch hat gegen die 40-Tonnen-Gefährte kaum eine Chance
Die Großstädte dieser Welt werden von zahlreichen Schienenfahrzeugen durchfahren: S-Bahn, U-Bahn, Regionalbahnen und Straßenbahnen prägen die Infrastruktur und oft auch das Stadtbild. Anders jedoch als die meisten anderen Schienenfahrzeuge sind Straßenbahnen meist direkt in den allgemeinen Straßenverkehr integriert. Die Autofahrer, Radler und Fußgänger teilen sich die Verkehrswege mit den nicht selten über 40 Tonnen wiegenden Giganten.
Ob nun in Berlin, Dresden oder München: Überall dort, wo die Schienen von Fahrzeugen und Fußgängern gekreuzt werden, entstehen ganz besondere Unfallschwerpunkte. Ein wesentlicher Nachteil einer Straßenbahn ist nämlich: Das tonnenschwere Gewicht kann nicht so einfach zum Stillstand gebracht werden. Auch Ausweichen ist keine Option. In den Ballungszentren und Begegnungszonen kann es dann auch schnell mit einer Straßenbahn zum Unfall kommen.
FAQ: Straßenbahn-Unfall
In den meisten Fällen sind Fußgänger und Radfahrer in den Unfall verwickelt.
Zu den Unfallursachen zählen unter anderem Rotlicht- und Vorfahrtsverstöße. Ein relevanter Faktor ist zudem der lange Bremsweg der Straßenbahnen. Verkehrsteilnehmer unterschätzen diesen oft, sodass ein Unfall die Folge ist.
Informationen zur Schadensregulierung finden Sie hier.
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Besonders gefährdete Gruppen bei einem Unfall mit der Straßenbahn
Mit ihren über 40 Tonnen Gewicht kann auch ein Kleintransporter der Straßenbahn bei einem Unfall kaum etwas entgegensetzen. Bei Geschwindigkeiten von 50 km/h, die die metallen Giganten ohne Probleme erreichen können, ist die Aufprallenergie enorm. Dennoch sind Kfz-Fahrer statistisch gesehen nicht die meist gefährdetsten Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit der Tram.
Vor allem Radfahrer und Fußgänger haben gegen die tonnenschweren Riesen kaum eine Chance. Die Gefahr schwerer Verletzungen ist hier besonders groß. Die Unfallursachen sind dabei zahlreich und reichen vom Missachten der roten Ampel auf Seiten der Radler und Fußgänger über Abbiege- oder Vorfahrtverstöße bis hin zum risikoreichen Überqueren der Gleise an nicht dafür vorgesehenen Stellen.
Die Straßenbahnen wurden zudem immer leiser – für die Anwohner ein Segen, für Fußgänger und Radfahrer ein zusätzlicher Grund, lieber zweimal vom Handy hochzublicken und nicht bei Rot die Fußgängerampel zu überqueren.
Unterschätzen des Bremsweges der Tram kann zum Unfall beitragen
Ein grundlegendes Problem vieler Verkehrsteilnehmer: Sie unterschätzen den Bremsweg einer Straßenbahn. Jeder, der die Fahrschule absolviert hat, weiß zumindest die Anhaltewege eines Pkw einzuschätzen. Auf Straßenbahnen übertragen lassen sich diese Werte jedoch nicht.
Unterschiedliche Verkehrsbetriebe und auch der ADAC haben in den letzten Jahren mehrere Tests durchgeführt, um den Bremsweg von einer Straßenbahn zu ermitteln. Das Fazit:
Das bedeutet: Selbst wenn der Tramfahrer ein Verkehrshindernis oder eine Person auf den Gleisen wahrnimmt und sofort die Bremsung einleitet, dauert es noch lange bis zum Stillstand der Straßenbahn. Ein Unfall ist dann oft unvermeidlich.
Wer zahlt bei einem Unfall mit der Straßenbahn?
Gerät eine Person unverschuldet mit einer Straßenbahn in einen Unfall, dann springt für die Schadensregulierung in aller Regel die Versicherung des jeweiligen Verkehrsbetriebes ein. Angesichts der Tatsache aber, dass der Anteil der durch die Fahrer der Straßenbahn verschuldeten Unfälle vergleichsweise gering ist (in Berlin lag er 2015 bei 0,05 %), haften meist die Pkw- oder Radfahrer sowie Fußgänger.
Die erlittenen Schäden trägt dann zwar meist die eigene Krankenkasse. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem mit der Straßenbahn erlittenen Unfall aufgrund eines Vorfahrt- oder Rotlichtverstoßes besteht jedoch in aller Regel nicht. Zudem: Wurden auch in der Straßenbahn bei dem Unfall Insassen verletzt, können diese Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen.