Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Falsches Verhalten an einer Straßenkuppe
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Sie überholten an einer Straßenkuppe (bei unklarer Verkehrslage) | 100 | 1 |
… mit Gefährdung | 120 | 1 |
… mit Unfall | 145 | 1 |
Sie verstießen an einer Straßenkuppe gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 |
… mit Unfall | 100 | 1 |
FAQ: Straßenkuppe
Eine Straßenkuppe ist der Teil einer Straße, der sich auf dem höchsten Punkt einer Landschaftserhebung (z. B. auf einem Hügel) befindet. Da Fahrzeugführer den abfallenden Straßenteil hinter der Kuppe nicht einsehen können, ehe sie diese nicht passiert haben, gelten an einer solchen Erhebung besondere Verkehrsregeln.
Das kommt darauf an, wie lange Sie für den Überholvorgang brauchen. Die Straßenkuppe sollte noch so weit entfernt sein, dass Sie das Doppelte der Überholstrecke im Blick haben. Eine ausführliche Erklärung samt Rechenbeispiel finden Sie hier.
Wenn Sie an einer Straßenkuppe die Regeln zum Überholen oder das Rechtsfahrgebot missachten, müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 80 und 145 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Genaueres zu den Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Straßenkuppe – was ist das eigentlich?
Wenn Sie durch eine bergige oder hügelige Landschaft fahren, kann es durchaus vorkommen, dass die Straße ebenfalls ein Gefälle aufweist. Fahren Sie eine solche Straße dann bergauf, können Sie die Fahrbahn nur bis zum höchsten Punkt der Erhebung einsehen. Dieser Punkt wird als Straßenkuppe bezeichnet.
Eine Straßenkuppe verringert die Distanz, die Sie die vor Ihnen liegende Straße überblicken können: Sie merken also viel später, ob sich Gegenverkehr nähert oder ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet. Aus diesem Grund ist es in der Regel nicht erlaubt, an einer Straßenkuppe zu überholen. Dies steht zwar nicht explizit in der Straßenverkehrs-Ordnung, dafür findet sich in § 5 Abs. 3 aber die Vorschrift, dass das Überholen bei unklarer Verkehrslage unzulässig ist. Eben eine solche unklare Verkehrslage stellt die Straßenkuppe dar, denn Sie können nicht sehen, was dahinter passiert. Somit haben Sie keine Klarheit, ob sich zum Beispiel Gegenverkehr nähert.
Rechenbeispiel: Distanz zwischen Kuppe und Auto beim Überholen
Im Folgenden wollen wir Ihnen anhand eines Rechenbeispiels erläutern, welche Distanz zur Straßenkuppe erforderlich ist, um noch überholen zu dürfen. Diese hängt von der Länge des zu überholenden Fahrzeugs und dem Geschwindigkeitsunterschied ab.
Angenommen Sie wollen mit Ihrem Pkw einen 10 Meter langen Lkw überholen. Sie fahren bis zu einem Sicherheitsabstand von 40 Meter an den Lkw heran und scheren dann zum Überholen aus. Sie überholen den Lkw und scheren in einem Abstand von 40 Metern vor ihm wieder ein. Insgesamt kommen Sie vom Anfang bis zum Ende des Überholvorgangs also auf eine Distanz von 90 Metern:
10 m + 40 m + 40 m = 90 m
Da sich der Lkw die gesamte Zeit über aber selbst in Bewegung befindet, ist die Strecke sogar noch länger. Hier kommt jetzt die Geschwindigkeit ins Spiel. Angenommen Sie fahren 100 km/h und der Lkw 80 km/h. Sie sind also 20 km/h schneller, was etwa 5,6 m/s entspricht:
100 km/h – 80 km/h = 20 km/h
20 km/h ≈ 5,6 m/s
Würde der Lkw stillstehen und Sie tatsächlich nur mit 20 km/h vorbeifahren, benötigten Sie dafür etwa 16 Sekunden. Das ist die Zeit, die für den Überholvorgang erforderlich ist:
90 m ÷ 5,6 m/s ≈ 16 s
Nun fahren Sie aber in Wahrheit nicht 20 km/h, sondern eben 100 km/h. Mit dieser Geschwindigkeit legen Sie in 16 Sekunden fast 445 Meter zurück. Das ist die tatsächliche Distanz, die Sie zum Überholen des sich in Bewegung befindenden Lkw benötigen:
100 km/h ≈ 27,8 m/s
16 s × 27,8 m/s ≈ 445 m
Heißt das also, bei einem Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h reicht eine Entfernung von 445 Metern zur Straßenkuppe aus? Nein! Sie müssen hier nämlich auch noch den möglichen Gegenverkehr berücksichtigen. Da Sie die Straße nur bis zur Kuppe einsehen können, wissen Sie nicht, ob sich dahinter ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn befindet, das sich Ihnen nähert. Würden Sie Ihren Überholvorgang wirklich erst exakt auf der Straßenkuppe abschließen, bestünde die Gefahr, mit dem Gegenverkehr zu kollidieren.
Deshalb müssen Sie nicht nur die 445 Meter berücksichtigen, die Sie beim Überholen zurücklegen, sondern auch die Distanz, die ein entgegenkommendes Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h zurücklegt. Das sind natürlich ebenfalls 445 Meter. Sie müssen Ihre eigene Überholstrecke also verdoppeln:
445 m × 2 = 890 m
Das bedeutet: Überholen Sie einen 10 Meter langen Lkw mit einem Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h, ist eine Entfernung von mindestens 890 Metern zur Straßenkuppe erforderlich, um eine mögliche Kollision mit dem Gegenverkehr ausschließen zu können.