Inhaltsverzeichnis
Bußgelder bei Verstößen gegen die StVG
Tatbestandskatalog StVG | |
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§ 24a StVG | Fahren unter Alkoholeinwirkung und berauschenden Mitteln |
§ 24c StVG | Alkoholverbot für Fahranfänger |
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Deutschland
Jeder Verkehrsteilnehmer ist in Deutschland verpflichtet, sich an bestimmte Gesetzmäßigkeiten im Straßenverkehr zu halten, die im Straßenverkehrsgesetz, abgekürzt StVG, verankert sind. Dies ist ein Gesetz, welches die gesamten Grundlagen des deutschen Straßenverkehrsrechts umfasst und gemeinsam mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) den Verkehr und die Zulassung von Fahrzeugen rechtlich regelt.
Mögliche Straftaten im Straßenverkehr
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Alkohol und Drogen am Steuer:
Im nachfolgenden Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zum Thema StVG, erklären Ihnen den Unterschied zur StVO, erläutern Ihnen die festgelegten Verkehrsvorschriften und die zukünftigen Neuerungen, die unter anderem auch den Bußgeldkatalog und deren Änderungen in Bezug auf mögliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder einem Fahrverbot als Sanktionsmaßnahme betreffen.
FAQ: Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz und umfasst die gesamten Grundlagen des deutschen Verkehrsrechts.
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stützen sich auf das StVG.
Das StVG besteht aus insgesamt sieben Teilen: Verkehrsvorschriften, Haftung, Straf- & Bußgeldvorschriften, Fahreignungsregister, Fahrzeugregister, Fahrerlaubnisregister sowie Übergangsregelungen.
Vorschriften und Rechtssprechung
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Deutschland enthält verschiedene Verkehrsvorschriften, an die sich alle Verkehrsteilnehmer, also sowohl Fußgänger, Radfahrer als auch LKW- oder PKW-Fahrer halten müssen und die für jeden verpflichtend sind. Jeglicher Verstoß gegen derartige Vorschriften oder Bestimmungen werden entweder mit einem Bußgeldbescheid oder aber auch mit Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Bei schweren Vergehen droht dem Verkehrssünder sogar laut dem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot. Mit welchen Strafen genau gerechnet werden muss, kann der aktuellen Bußgeldtabelle oder Bußgeldrechner entnommen werden.
Das StVG beinhaltet unter anderem einen Abschnitt über die Fahrerlaubnis, dem Fahrverbot und dem Punktesystem. Darüber hinaus enthält sie die zentralen Vorschriften über die Haftung des Fahrzeughalters und beschreibt im Falle eines Unfallschadens mögliche Ersatzpflichten, und zwar unter Berücksichtigung der Halterdaten sowie der Fahrzeugdaten. Ebenso ist im Straßenverkehrsgesetz ein Bußgeldkatalog verankert, der Sanktionen für verschiedene Verstöße gegen das Verkehrsrecht wiedergibt. Nachfolgend sind die inhaltlichen Abschnitte des StVG aufgelistet:
- Verkehrsvorschriften
- Haftung
- Straf- & Bußgeldvorschriften
- Verkehrszentralregister
- Fahrzeugregister
- Fahrerlaubnisregister
- Übergangsregelungen
Alle Register der StVG im Überblick
Verkehrsvorschriften |
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Haftpflicht |
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Straf- & Bußgeldvorschriften |
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Verkehrszentralregister |
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Fahrzeugregister |
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Fahrerlaubnisregister |
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Übergangsregelungen |
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Der Vorläufer des StVG ist das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ von 1909, in dem damals das generelle Verkehrsrecht festgelegt wurde. Inhaltlich ging es in dieser Gesetzesvorlage vor allem um die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen, aber auch um erste Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr. Am 23. Januar 1953 trat in der Nachfolge das heutige Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das im Laufe der Jahre etliche Male reformiert wurde.
Straßenverkehrsgesetz (StVG) vs. Straßenverkehrsordnung (StVO)
Das Straßenverkehrsgesetz regelt:
- die Zulassung von Personen und Kfz zum Straßenverkehr;
- die Kennzeichenverwendung;
- die Fahrerlaubnis (Erteilung & Entziehung, Arten der Fahrerlaubnis, Fahrverbot);
- Bußgeldkatalog (z. B. Bußgeld für Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- die Grundlagen und Rechtsfolgen von Verkehrsordnungswidrigkeiten;
- das Verkehrszentralregister (Verwaltung der Flensburger Punkte);
- die Schadensersatzhaftung der Halter und Führer von Kfz;
- die Rechtsverordnungen zur Erhaltung der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs
Die Reformen des StVG
Am 1. Mai 2014 trat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Dabei hat sich Vieles für die Verkehrsteilnehmer geändert. Vor allem das neue Punktesystem zog weitreichende Konsequenzen nach sich, denn nach dem neuen Bußgeldkatalog wird seit dem 1. Mai der Führerschein schon bei 8 Punkten in Flensburg entzogen. Bisher konnten sich Verkehrssünder hierfür noch bis zu 18 Punkte erlauben.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen des StVG
Es folgt eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen, die es im Straßenverkehrsgesetz durch die Reform von 2014 gegeben hat:
- neue Begrifflichkeiten: z. B. Verkehrszentralregister → Fahreignungsregister, Mehrfachtäter-Punktesystem → Fahreignungs-Bewertungssystem
- Eintragungen im Register: es werden nur noch Straftaten/Ordnungswidrigkeiten gespeichert, die im Fahreignungsregister aufgelistet sind (z. B. verkehrsgefährdende Maßnahmen, Fahrerflucht, Verstöße gegen Ladungssicherung etc.), wird dem Bußgeldbescheid seitens des Verkehrssünders nicht nachgekommen, wird ein Verfahren eingeleitet
- Punktebewertung: Punktevergabe: maximal 3 Punkte pro Delikt (Straftat → Fahrverbot), 2 Punkte (schwere Ordnungswidrigkeit), 1 Punkt (leichtere Ordnungswidrigkeit)
- Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde: 4-5 Punkte → schriftliche Ermahnung, 6-7 Punkte → schriftliche Verwarnung, ab 8 Punkte → Entzug der Fahrerlaubnis (mind. 6 Monate)
- Fahreignungssystem und Punktereduktion: freiwillige Teilnahme an einem Verkehrseignungsseminar (verkehrspsychologisch & verkehrspädagogisch) → bei 1-5 Punkte Abzug von 1 Punkt
- Tilgung: Tilgungsfristen für jeden Punkteeintrag: 1 Punkt -> Tilgung in 2,5 Jahren, 2 Punkte → Tilgung in 5 Jahren, 3 Punkte → Tilgung in 10 Jahren (in dieser Zeit darf kein weiterer Eintrag erfolgen)
- Übertragung bestehender Punkte in das neue System: alle Punkte, die bis zum 30. April 2014 im Kraftfahrt-Bundesamt bzw. im Verkehrszentralregister gespeichert sind, werden in das neue System folgendermaßen umgerechnet und übernommen.
Neuer Bußgeldkatalog: Punkteumrechnung
Punktestand 2013 | Punktestand ab Mai 2014 |
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1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 oder mehr | 8 |
Fallbeispiel Straßenverkehrsgesetz: Alkohol am Steuer
Das StVG gibt bestimmte Promilleregeln für den Straßenverkehr vor, um diesen möglichst sicher zu machen und das Unfallrisiko zu reduzieren. Denn Alkohol und das Fahren im öffentlichen Verkehr – unabhängig davon, ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad – passen nicht zusammen. Daher hat das StVG eine Promilleregel festgelegt, die folgendes besagt:
- Fahranfänger in der Probezeit haben absolutes Alkoholverbot. Bei Verstoß droht dem Fahranfänger ein Bußgeld von 250 Euro, eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und eine Aufforderung zur Nachschulung, sonst Führerscheinentzug
- Autofahrer mit weniger als 0,5 Promille im Blut machen sich nur dann strafbar, wenn sie sich auffällig verhalten oder an einem Unfall beteiligt sind (Bußgeld & Fahrverbot)
- Autofahrer mit mehr als 0,5 Promille im Blut machen sich immer strafbar (bis zu 1.500 Euro Bußgeld oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot)
- Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille im Blut machen sich immer strafbar (bis zu 1.500 Euro Bußgeld oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Aufforderung zur MPU), gleiches gilt für Fahrradfahrer ab 1,6 Promille
- alle diese Delikte, die den Bußgeldkatalog Alkohol und Drogen betreffen, werden zusätzlich mit Punkten in Flensburg geahndet
- genaue Ermittlung der Strafmaßnahmen können Sie mit einem Bußgeldrechner und einer Bußgeldtabelle errechnen