§ 24c StVG (Alkohol am Steuer unter 21 und in der Probezeit)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgelder bei Missachtung vom Alkoholverbot für Fahranfänger

Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss ein striktes Alkoholverbot und damit null Promille einhalten. Fahranfänger, die dies nicht beachten, können nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch mit einer Probezeitverlängerung oder der Anordnung, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen. Welche Strafe bei Alkohol am Steuer unter 21 Jahren bzw. in der Probezeit droht, erfahren Sie im Folgenden.

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Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer unter 21 Jahre

TatbestandStrafe (€)Punkte
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.2501
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.2501
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.2501
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.2501

FAQ: Alkohol unter 21

Ist Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erlaubt?

Autofahrer unter 21 Jahren müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten und dürfen demzufolge keinen Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch fahren möchten. Das Gleiche gilt in der Probezeit.

Welche Ahndungen drohen gemäß Bußgeldkatalog, wenn ich unter 21 oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die Sie in dieser Tabelle ablesen können, werden außerdem spezielle Maßnahmen fällig, wenn Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden.

Wie sehen die probezeitrelevanten Maßnahmen bei Alkohol am Steuer aus?

Wurden Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer aufgegriffen, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Zusätzlich zu den regulären Sanktionen kommen daher eine Probezeitverlängerung sowie die Anordnung eines Aufbauseminars auf Sie zu.

Alkohol unter 21 Jahren im Auto

Nach dem Erwerb eines Führerscheins befinden sich Fahranfänger in der Probezeit. Der Paragraph 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert, dass diese zwei Jahre ab der Erteilung der Fahrerlaubnis andauern. In diesem Zeitraum gilt ein striktes Verbot für das Fahren mit Alkohol am Steuer im Verkehr.

Alkohol am Steuer unter 21, aber keine Probezeit - ist das erlaubt?
Alkohol am Steuer unter 21, aber keine Probezeit – ist das erlaubt?

Anders als bei älteren Autofahrern und jenen, die die Probezeit bereits hinter sich gebracht haben und an die 0,5-Promillegrenze gebunden sind, müssen Fahranfänger und Heranwachsende ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einhalten.

Jugendliche, die zwar bereits volljährig – also mindestens 18 Jahr alt – sind, aber noch nicht 21, gelten per Definition als Heranwachsende. In diesem Zeitraum sind Sie in aller Regel noch nicht voll strafmündig, sondern fallen noch unter das Jugendstrafrecht. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres zählen Personen streng genommen zu den Erwachsenen.

Eine Promillegrenze für Fahrer unter 21 Jahren oder Fahranfänger gibt es in dem Sinne also nicht. Eine solche ist nur in Paragraph 24a StVG geregelt und gilt nur für Fahrer über 21 Jahren, sofern sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Alkohol ist unter 21 Jahren im Auto und für Fahranfänger in der Probezeit absolut tabu.

Der Paragraph 24c StVG regelt die Bestimmungen für Alkohol am Steuer unter 21 Jahren.:

„Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit […] oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“ (§ 24c Absatz 1 StVG)


Gemeint ist damit, dass Alkohol für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sowohl während des Fahrens verboten ist als auch das Setzen hinters Steuer in bereits angetrunkenem Zustand .

Schon ein Alkoholwert von 0,1 Promille kann dem Fahranfänger oder Heranwachsenden dann zum Verhängnis werden, als er einen Verstoß gegen § 24c StVG darstellt. Neben dem Bußgeld erwarten den Verkehrssünder dann Bußgeld und Punkte.

Die Strafen sind aufgrund der vermuteten Unkenntnis oder Unreife unterhalb der Grenze, die für Fahrer über 21 Jahren gelten, die die Probezeit bereits erfolgreich absolviert haben. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, sind unter 21 Jahren alt und/oder in der Probezeit, droht Ihnen neben einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.

Ein Fahrverbot ist hingegen in aller Regel nicht vorgesehen, wenn Sie in der Probezeit oder unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer ertappt werden.

Zusammengefasst: Für welche Fahrer gilt das strikte Alkoholverbot am Steuer?

 

  • Fahranfänger, die in der Probezeit und unter 21 Jahren alt sind
  • Fahranfänger, die in der Probezeit, aber bereits 21 Jahre und älter sind
  • Fahrzeugführer, die nicht mehr in der Probezeit, aber unter 21 Jahren alt sind

Es ist also unerheblich, ob Sie hinter dem Steuer Alkohol nach der Probezeit konsumieren und unter 21 Jahren alt sind, oder ob Sie bereits älter sind, aber sich dennoch in der Probezeit befinden: In jedem der genannten Fälle begehen Sie einen Verstoß gegen § 24c StVG und müssen mit der entsprechenden Ahndung rechnen.

Was gilt nun aber bei Alkohol in der Probezeit?

Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit werden in A- und B-Verstöße eingeteilt. Alkohol am Steuer unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, so kommen neben den genannten Sanktionen noch weitere Konsequenzen auf Sie zu.

Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, den Sie in Ihrer Probezeit begingen, so müssen Sie nicht nur die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre in Kauf nehmen. Darüber hinaus müssen Fahrer, die in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden, auch an einem besonderen Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ teilnehmen.

Alkohol am Steuer ist unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit strikt untersagt.
Alkohol am Steuer ist unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit strikt untersagt.

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Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer kontrolliert wird oder einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht bzw. einen weiteren A-Verstoß begeht, muss die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate abgeben.

Generell sind von den soeben genannten Sanktionen lediglich Fahrer betroffen, die sich noch in der Probezeit befinden. Wer mit Alkohol am Steuer unter 21 Jahren unterwegs ist, dabei jedoch nicht mehr in der Probezeit ist, und kontrolliert wird, muss zwar mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, ein Aufbauseminar droht hingegen nicht.

Aber: Auch Wiederholungstäter, die einen erneuten Verstoß gegen § 24c StVG begehen, ohne noch in der Probezeit zu sein, müssen bei der erneuten Ordnungswidrigkeit mit insgesamt strengeren Strafen rechnen.

Wer am Vorabend Alkohol zu sich genommen hat, darf den Restalkoholwert nicht unterschätzen. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille je Stunde ab. Auch fettige bzw. deftige Speisen bschleunigen diesen Vorgang nicht. Das Essen verzögert nur die Wirkung des Alkohols, die Promille sind jedoch bereits im Blut zu ermitteln.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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