Inhaltsverzeichnis
Bußgelder bei Verstößen gegen die StVO
Tatbestandskatalog StVO | |
---|---|
§ 1 StVO | Grundregeln |
§ 2 StVO | Straßenbenutzung durch Fahrzeuge |
§ 3 StVO | Geschwindigkeit |
§ 4 StVO | Abstand |
§ 5 StVO | Überholen |
§ 6 StVO | Vorbeifahren |
§§ 7, 7a StVO | Fahrstreifenbenutzung, Abgehende Fahrstreifen, Ein- u. Ausfädelungsstreifen |
§ 8 StVO | Vorfahrt |
§ 9 StVO | Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren |
§ 10 StVO | Einfahren und Anfahren |
§ 11 StVO | besondere Verkehrslagen (Stau und stockender Verkehr) |
§ 12, 13 StVO | Halten und Parken/Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit |
§ 14 StVO | Sorgfaltspflichten beim Ein-/Aussteigen |
§ 15 StVO | Liegenbleiben von Fahrzeugen |
§ 15 a StVO | Abschleppen von Fahrzeugen |
§ 16 StVO | Warnzeichen |
§ 17 StVO | Beleuchtung |
§ 18 StVO | Autobahnen und Kraftfahrstraßen |
§ 19 StVO | Bahnübergänge |
§ 20 StVO | Öffentliche Verkehrsmittel, Schulbusse |
§ 21 StVO | Personenbeförderung |
§ 21a StVO | Sicherheitsgurte, Schutzhelm |
§ 22 StVO | Ladungssicherung |
§ 23 StVO | Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers |
§ 25 StVO | Fußgänger |
§ 26 StVO | Fußgängerüberweg |
§ 27 StVO | Verbände |
§ 28 StVO | Tiere |
§ 29 StVO | Übermäßige Straßenbenutzung |
§ 30 StVO | Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot |
§ 31 StVO | Sport und Spiel |
§ 32 StVO | Verkehrshindernisse |
§ 33 StVO | Verkehrsbeeinträchtigungen |
§ 34 StVO | Unfall |
§ 35 StVO | Sonderrechte |
§ 36 StVO | Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten |
§ 37 StVO | Wechsel- und Dauerlichtzeichen |
§ 38 StVO | Blaues und gelbes Blinklicht |
§ 41 StVO | Vorschriftszeichen |
§ 42 StVO | Richtzeichen |
§ 43 StVO | Verkehrseinrichtungen |
§ 45 StVO | Verkehrszeichen u. Verkehrseinrichtungen |
§ 46 StVO | Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis |
§ 48 StVO | Verkehrsunterricht |
Bußgelder der StVO finden Sie in den verlinkten Texten der Tabelle. Sie können Sie aber auch mit diesem Bußgeldrechner ermitteln:
FAQ: Straßenverkehrsordnung
Die StVO regelt den gesamten deutschen Straßenverkehr. Dafür legt sie Rechte und Pflichten, sowie Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder fest. Weiterhin sind auch alle geltenden Verkehrszeichen in der StVO bildlich aufgelistet.
Die StVO richtet sich an alle Teilnehmer des Straßenverkehrs. Dabei sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch bspw. Fahrradfahrer und Fußgänger mit in die Regelungen eingeschlossen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO, können laut Bußgeldkatalog Sanktionen fällig werden. Die Höhe unterscheidet sich je nach Schwere des Verstoßes. Welche Bußgelder bspw. für Kfz-Fahrer fällig werden, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Die Bedeutung der StVO
Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO genannt, enthält Gesetze, die den deutschen Straßenverkehr regeln. Die Verordnung reguliert den Ablauf und den Durchgang des Verkehrs für alle Verkehrsteilnehmer, wie Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Passanten, sowie für alle Straßen, wie Autobahnen oder Landstraßen.
Das neue Verkehrsrecht bringt neben Gesetzen auch einen Bußgeldkatalog über Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit sich. Zudem enthält die StVO von Deutschland zahlreiche Vorschriften und Verkehrsregeln für sämtliche Fahrzeuge hinsichtlich der Verkehrszeichen, der Vorfahrt und der laut StVO zulässigen Geschwindigkeit sowie Regelungen zum Abstand, Parken, Abbiegen und zur Beleuchtung. Auch einige Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen sind in der Straßenverkehrsordnung enthalten.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften muss der Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe sich aus dem Bußgeldkatalog ergibt.
Die Verordnungen der StVO für Fußgänger
Die Straßenverkehrsordnung reguliert den gesamten Straßenverkehr und gilt auch für Passanten. Zwar sind die in der StVO definierten Verkehrszeichen für Fußgänger nicht so zahlreich wie die für Kraftfahrzeuge, aber auch Menschen, die zu Fuß am Straßenverkehr teilnehmen, müssen sich an die Regelungen der StVO in Deutschland halten. Besonders bedeutsame Regelungen für Passanten sind folgende:
- Fußgänger müssen grundsätzlich die vorhandenen Gehwege benutzen. Ist ein solcher nicht vorhanden, sollten sie außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen nutzen und an dessen Rand gehen, um mögliche Gefahren und sich nähernde Fahrzeuge rechtzeitig zu erkennen.
- Fußgänger dürfen die Straßen nur unter sorgfältiger Beachtung des Straßenverkehrs zügig und auf dem kürzesten Wege quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Dies sollte vor allem an Ampeln und Fußgängerüberwegen erfolgen.
- Fußgänger müssen sich, wie jeder andere Teilnehmer am Verkehr auch, an die gemäß StVO geltenden Verkehrszeichen halten. Überquert ein Passant eine rote Ampel, muss er mit einem Bußgeld rechnen und trägt bei einem möglichen Unfall wegen seines Rotlichtverstoßes die Hauptschuld.
Hält sich ein Passant nicht an die in der StVO aufgeführten Zeichen, muss er mit einem Bußgeldbescheid und einer Geldbuße rechnen. Die Bußgelder sind je nach Ordnungswidrigkeit in der Bußgeldtabelle entsprechend festgelegt.
Regelverstoß | Bußgeld |
---|---|
Trotz vorhandenem Gehweg auf der Fahrbahn gegangen | 5 Euro |
Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den linken Fahrbahnrand zum Gehen genutzt | 5 Euro |
Beim Überqueren der Fahrbahn den Fahrzeugverkehr nicht beachtet | 5 Euro |
Fahrbahn nicht auf kürzestem Wege quer zur Fahrtrichtung überquert | 5 Euro |
An nicht vorgesehener Stelle die Fahrbahn überschritten | 5 Euro |
Überqueren einer roten Ampel | 5 Euro |
Rotlichtverstoß mit Unfallfolge | 10 Euro |
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer
Der Bußgeldkatalog und die in der StVO definierten Verkehrszeichen gelten nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer. So ergeben sich aus der StVO fürs Fahrrad zahlreiche Vorgaben. Vor allem die Vorschriften zur Beleuchtung, zum Fahrstreifen, der Geschwindigkeit, dem Verhalten bei einem Unfall und die Regeln in Bezug auf die Bedeutung der Schutzhelme sind für Radfahrer ebenso wichtig wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Alle Teilnehmer im Straßenverkehr müssen sich ohne Ausnahmegenehmigung an die vorgegebenen Zeichen und die in der StVO vorgesehene Geschwindigkeit halten. Dies bedeutet meist eine der Verkehrssituation angepasste Geschwindigkeit für Radfahrer. Zudem sieht die StVO fürs Fahrrad weitere Verkehrsregeln vor:
- Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht nur sein Auto stehen lassen, sondern auch sein Fahrrad schieben, andernfalls droht nach der Bußgeldtabelle der StVO in Deutschland eine Geldbuße und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot und der Verlust des Führerscheins.
- Das in der StVO definierte Zeichen Einbahnstraße sieht vor, dass eine Straße nur in einer Fahrtrichtung benutzt werden darf. Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Ist allerdings ein Zusatzschild „Fahrrad frei“ angebracht, gelten für Radfahrer Sonderrechte und sie dürfen ausnahmsweise diese Straße auch in entgegengesetzte Fahrtrichtung nutzen.
- In Fußgängerzonen ist wegen der StVO das Radfahren in der Regel verboten. Durch ein Zusatzschild kann das Benutzen des Fahrrads allerdings auch hier wieder erlaubt werden. Diese Ausnahmegenehmigung gilt dann regelmäßig erst nach Ende der Ladenöffnungszeiten.
- Schutzhelme sind beim Radfahren nicht vorgeschrieben. Allerdings sollte aus Sicherheitsgründen nicht darauf verzichtet werden.
- Wie in allen Kraftfahrzeugen ist auch das Telefonieren auf dem Fahrrad verboten und wird laut Bußgeldtabelle mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet.
Je nachdem, welchen Verkehrsverstoß nach der StVO der Radfahrer begeht, muss er laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld rechnen. Dieses richtet sich in seiner Höhe nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit.
Regelverstoß | Bußgeld |
---|---|
Unnötiges Bremsen und Klingeln | 15 Euro |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone | 15 bis 30 Euro |
Fahren ohne Licht | 20 bis 35 Euro |
Fahren entgegen der Einbahnstraße | 20 bis 35 Euro |
Telefonieren beim Radfahren | 55 Euro |
Rotlichtverstoß | 60 bis 120 Euro |
Rotlichtverstoß, Ampel war länger als 1 Sekunde rot | 100 bis 180 Euro |
Der neue Bußgeldkatalog für Kraftfahrzeuge
Am 01. Mai 2014 hat sich der Bußgeldkatalog geändert. Die Reform war auch dringend erforderlich, denn das vorherige Punktesystem gehörte zu einem der kompliziertesten Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Die Reform des Punktesystems sollte außerdem der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen und nur noch die Verkehrsverstöße speichern, die sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Im Einzelnen gab es folgende Änderungen:
- Es werden nur noch die Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister erfasst, die die Sicherheit im Verkehr betreffen.
- Verwarnungen für Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Betrag von 55 Euro bleiben unberücksichtigt.
- Die Eintragungsgrenze für Geldbußen wurde von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.
- Einzelne Bußgelder wurden deutlich angehoben. Das führt dazu, dass die Eintragungsgrenze von 60 Euro schneller erreicht ist.
Begeht der Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsverstoß, muss er mit einem Bußgeldbescheid und einem Bußgeld rechnen. Diese Erhöhungen gibt es mit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs und der neuen Bußgeldtabelle:
Verkehrsverstoß | Bußgeld bisher | Bußgeld ab 01.05.2014 |
---|---|---|
Winterreifenpflicht missachtet | 40 Euro | 60 Euro |
Falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schnee | 40 Euro | 60 Euro |
Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen | 40 Euro | 60 Euro |
Missachtung der Kindersicherungspflicht | 40 Euro | 60 Euro |
Fahren ohne Zulassung | 50 Euro | 70 Euro |
Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß | 50 Euro | 70 Euro |
Umweltzone verkehrswidrig befahren | 40 Euro | 80 Euro |
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage | 50 Euro | 100 Euro |
Sonn- und Feiertagsfahrt | 75 Euro | 120 Euro |
Die aktuellen Änderungen der Straßenverkehrsordnung
Der Neuerlass der StVO im Jahr 2013
Die Neuerlassung der StVO trat am 01. April 2013 in Kraft. Ziel der neuen Gesetze ist es, bestehende Unsicherheiten im Verkehrsrecht zu beseitigen, die Radverkehrsvorschriften zu vereinfachen und den deutschen Schilderwald zu lichten.
- Die neue Fassung der StVO soll nur die im Straßenverkehr notwendigen Verkehrszeichen enthalten. Diese Neuregelung im Verkehrsrecht führt zur Streichung verschiedener Zeichen, die oftmals überflüssig waren.
- Mit dem Neuerlass der Straßenverkehrsordnung wurden Anordnungsvoraussetzungen für StVO-Verkehrszeichen erhöht, welche die Straßenverkehrsbehörden nun umsetzen müssen.
- Es wurde ein generelles Parkverbot auf Fahrradschutzstreifen eingeführt, welches die Aufstellung von einzelnen Parkverbotsschildern entbehrlich macht.
- Im Zuge des Neuerlasses der StVO wurde ein Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen eingeführt. Durch dieses generelle Verbot ist die Anbringung von Überholverbotsschildern in Form von StVO-Zeichen nicht mehr erforderlich.
- Inline-Skater und Rollstuhlfahrer wurden erstmals in der neuen StVO erfasst. Sie gelten nicht als Fahrzeuge und sollen bei Schrittgeschwindigkeit den Gehweg nutzen.
- Die Postdienstleister erhalten Sonderrechte und dürfen jetzt auch in zweiter Reihe halten und notfalls in Passantenzonen einfahren, um dort befindliche Postagenturen zu erreichen.
- Freigegebene linke Radwege werden mit dem StVO-Zeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet. Die StVO-Geschwindigkeit in Form der Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer auf getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen wird aufgehoben.
Die neue DIN-Norm für Verbandskästen im Straßenverkehr
Seit dem 01. Januar 2014 gilt eine neue DIN-Norm für Verbandskästen. In jedem Fahrzeug ist ein Verbandskasten nach wie vor Pflicht. Wer diesen nicht im Straßenverkehr mitführt, riskiert laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro und einen geringen Mangel bei der Hauptuntersuchung.
Auch die Tatsache, dass der Fahrzeugführer das Verfallsdatum des Verbandkastens im Auge behalten sollte, ist nicht neu. Allerdings hat sich der Inhalt des Erste-Hilfe-Sets geändert. Neu aufgenommen wurden ein Verbandpäckchen, ein 14-teiliges Fertigpflasterset und zwei Feuchttücher zur Handreinigung. Nicht mehr erforderlich sind das Verbandtuch, die Wundschnellverbände und die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden. Nach der aktuellen Vorschrift soll der neue Verbandskasten folgende Utensilien enthalten:
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 4 Verbandpäckchen
- 1 Verbandtuch, 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 5 Fixierbinden
- 2 Dreiecktücher
- 1 Rettungsdecke
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
Die Änderungen der StVO im Überblick
Neben der neuen DIN-Norm für Verbandskästen traten am 01. Mai 2014 auch der neue Bußgeldkatalog und das neue Fahrereignungsregister in Kraft. Die Punkte wurden dabei von 18 auf höchstens 8 Punkte reduziert, wobei alte Punktestände mit Hilfe eines bestimmten Schemas umgerechnet wurden. Die Tilgungshemmung des alten Punktesystems gibt es beim neuen System der StVO-Deutschland nicht mehr, wodurch es zu einer schnelleren Löschung der Punkte kommen kann.
Allerdings finden sich im neuen Bußgeldkatalog und der neuen Bußgeldtabelle kaum noch freiwillige Maßnahmen zum Punkteabbau für Verkehrsverstöße im Straßenverkehr. Lediglich bis zu einem Punktestand von 5 Punkten kann der Verkehrsteilnehmer mit Hilfe eines Fahreignungsseminars maximal einen Punkt abbauen.
Die Änderungen der StVO im Überblick:
- Am 01. Mai 2014 erfolgte die Einführung eines neuen Punktesystems mit 8 statt 18 Punkten. Es gibt kein Pflichtseminar mehr. Lediglich durch eine freiwillige Maßnahme bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten kann ein Punkt abgebaut werden. Eine Verlängerung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße wurde abgeschafft, sodass Punktestände schneller gelöscht werden können.
- Der neue Bußgeldkatalog trat am 01. Mai 2014 in Kraft. Einzelne Zuwiderhandlungen, wie die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage oder die Verwendung von Sommerreifen bei Eis und Schnee, werden durch ein erhöhtes Bußgeld sanktioniert.
- Seit dem 01. Juli 2014 gibt laut der StVO in Deutschland eine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss von nun an unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Der Fahrer ist verpflichtet, die Warnweste bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Beim Verstoß gegen die Warnwestenpflicht droht ein Bußgeld. Diese Vorschrift betrifft alle Kraftfahrzeuge, allerdings sind Motorräder und Wohnmobile von dieser Regelung ausgenommen.
- Im Jahr 2014 gab es eine MPU-Reform, die das Verfahren transparenter und einheitlicher macht.
- Eine weitere Änderung ist die Schaffung von Sonderparkplätzen an Steckdosen und die Einrichtung kostenloser Parkmöglichkeiten für E-Autos.
- 2017 wurde die StVO um das Verhüllungsverbot am Steuer erweitert. Zudem dürfen die Fahrer von Fahrzeugen nun keine elektronischen Geräte am Steuer nutzen. Das Handyverbot wurde somit ausgeweitet.
- Die StVO-Novelle trat am 9. November 2021 in Kraft und dient insbesondere der Stärkung des Radverkehrs. Zudem wurden neue Tatbestände bei Verstößen in der Rettungsgasse sowie beim Parken eingeführt und bei bestehenden teilweise die Sanktionen verschärft. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen liefert die nachfolgende Tabelle:
Tatbestand | Bußgelder bis zum 8.11.2021 | Bußgelder seit dem 9.11.2021 |
---|---|---|
Unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen | bis 35 € | bis 110 € |
Unerlaubtes Halten auf dem Schutzstreifen | - | bis 110 € |
Halten in zweiter Reihe | bis 35 € | bis 110 € |
Unerlaubtes Parken auf dem Behindertenparkplatz | 35 € | 55 € |
Unberechtigtes Parken auf dem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing | - | 55 € |
Parken in der Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Rettungsfahrzeuge | bis 65 € | bis 100 € |
Parken an engen / unübersichtlichen Stellen bzw. in einer scharfen Kurve | bis 35 € | bis 55 € |
Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse | - | bis 320 € + 1 Monat Fahrverbot |
Beim Rechtsabbiegen mit dem Lkw schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren | - | 70 € |
Unnötige Lärm- bzw. Abgasbelästigung oder unnützes Hin- und Herfahren | bis 20 € | bis 100 € |
Das Fazit zur StVO und ihren Änderungen
Die Straßenverkehrsordnung regelt den deutschen Straßenverkehr und gilt für alle Verkehrsteilnehmer wie Kraftfahrzeuge, Fahrradfahrer und Passanten. Das Gesetz beinhaltet sämtliche Regelungen hinsichtlich der Verkehrszeichen, der Vorfahrt, dem Abstand und der Geschwindigkeit sowie Vorschriften zum Parken, Abbiegen und der Beleuchtung nebst Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen.
Hält sich ein Verkehrsteilnehmer nicht an die StVO, muss er mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeldbescheid für Ordnungswidrigkeiten rechnen. Das Bußgeld ist abhängig von der Schwere des einzelnen Verkehrsverstoßes und detailliert im Bußgeldkatalog aufgelistet.
Die Neuerlassung der StVO trat am 01. April 2013 in Kraft und diente dazu, mehr Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit im Straßenverkehr zu schaffen und den viel kritisierten deutschen Schilderwald zu lichten. Die neue Verordnung stößt seit ihrer Einführung auf große Zustimmung. Ebenfalls zu begrüßen ist die neue DIN-Norm hinsichtlich der Verbandskästen, welche zum 01. Januar 2014 in Kraft trat und für einen modernen und praktischeren Verbandskasten sorgt.
Etwas skeptisch betrachteten Verkehrsexperten die Einführung des neuen Punktesystems und des neuen Bußgeldkatalogs zum 01. Mai 2014. Bei vielen Verkehrsteilnehmern sorgte die geplante Umstellung für Verunsicherung, da das Schema zur Umrechnung der alten Punkte in die neue Punktetabelle, vor allem im Hinblick auf den zukünftigen Verfall von Altpunkten, nicht immer leicht erschien. Auch die Tatsache, dass durch eine freiwillige Maßnahme bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten nur ein einzelner Punkt abgebaut werden kann, stößt häufig auf Missfallen. Inwiefern sich weitere geplante Änderungen der StVO auf den Straßenverkehr auswirken werden, wird die Zukunft zeigen.
Hallo,
Ich habe mit einer Parkscheibe in einem Parkbereich geparkt.
Die Parkscheibe habe ich gut sichtlich im Fahrzeuginnenraum auf den Fahrersitz positioniert.
Nach dem Zurückkommen an das Fahrzeug hatte ich eine Strafzettel wegen parken ohne Parkscheibe.
Im Gesetz ist geschrieben gut sichtlich innen oder außen am Fahrzeug.
Mit der Bußgeld Stelle der Stadt habe ich direkt Kontakt aufgenommen und wollte dass dann sachlich und fachlich erklären und erläutern.
Laut Aussage der Bußgeld Stelle ist der Beamte um das Fahrzeug gelaufen und sei 1,90 Meter groß.
Gerne Rückmeldung.
Beste Grüße
Bezeichnend ist. daß das ungebremste heranfahren an einen Zebrastreifen mit erkennbaren Passanten der/die diesen überqueren möchten, geringer bestraft wird, als ein Rotlichtverstoss an einer Feld und Wiesenampel ohne Gefährdung!
Wird hier der juristisch geringe Wert eines Menschenlebens ausgedrückt ?
Hello,
I have seen some cars using yellow fog lights. Are yellow fog lights legal in Germany and/or the EU?
Is it allowed to apply yellow film to the fog lamp lens or to use special yellow-tinted halogen bulbs?
I have read „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung“ but this section does not discuss the color of fog lights.
Thanks,
Mark
Hello Mark,
it’s not allowed to use yellow fog lights in Germany. In § 50 StVZO is explained, that front lights have to be white and back lights must be red. The only exceptions are the yellow directions indicators at the side of the other lights.
The team of bussgeldkatalog.net
Hallo.Ich (46) ,ohne Führerschein ,wurde mit 1,66 Promille auf dem Fahrrad angehalten.was passiert nun
Hallo Ralfi,
auch als Radfahrer ohne Führerschein können Ihnen dann bis zu 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe und die Anordnung einer MPU drohen.
Das Team von bussgeldkatalog.net
hallo
hatte mein auto geparkt. Als ich wieder zu meinem Auto kam hatte ich einen Bußgeldbecheid vo 75 euro unterm Scheibenwischer, weil mein Reifen an der Reifenseite beschädigt war. Der Schaden war vor dem Parken nicht vorhanden es hatte woll jemand versucht ihn durchzustechen. Entweder er hat es nicht geschaft oder er wurde gestört. Das Gummi ist nur oberfächlich beschädigt so das der Reifen noch betriebs bereit wäre. Warum kontroliert die Poizei sowas was im Vorbeigehen noch nicht mal erkenntlich ist und muß ich zahlen
gruß
Hallo Jürgen,
wenden Sie sich an die zuständige Polizeidienststelle um den Vorfall zu klären.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Wir besitzen ein Beförderungsunternehmen und haben jetzt einen Bescheid über 20€ erhalten, da einer unserer Mitarbeiter sich in der Strasse befand, wo eigentlich nur Anlieger fahren (Schild: Anlieger frei) Wie soll ich jetzt beweisen, dass wir jemanden um diese Uhrzeit befördert haben. Nicht die Polizei oder eine Politesse hat diese Ordnungswidrigkeit angezeigt, sondern eine weibliche Person, welche im Auto saß und nicht in der Lage war 2-3 Meter zurück zu setzen, damit mein Mitarbeiter, welcher bereits alleine im Auto saß, vorbei hätte fahren können. Mein Mitarbeiter hätte mind. 15-20m Rückwärts fahren müssen, um ihr Platz zu machen. Obwohl nur ein Auto diese Strasse befahren kann, ist sie von beiden Seiten befahrbar, also keine Einbahnstrasse!
Hallo Gerda,
in Ihrem besonderen Fall würde es Sinn machen, wenn Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
– Die Redaktion
Für 20€ ??? Da kostet ja der Anwalt schon mehr. Und dies ist das, was mich am meisten ärgert, denn nicht mal die von der Polizei fragen nach den Fakten, somit kann Hinz und Kunz irgend jemanden anzeigen, wessen Nase denen nicht gefällt. Habe auch noch mit dem Herrn von unserer Stadt telefoniert, aber des hat nichts gebracht! Ich kann den Zeugefragebogen ja ausfüllen und dann abwarten. Ausgang ungewiss …
Wieviel Busgeld muß ich bezahlen, wenn ich mich nicht an die Strassenverkehrsordnung §93 halte, und einfach nicht den Schnee räume. Oder gibt es gar kein Busgeld?
paulchen
Hallo Paulchen,
die Räum- und Streupflicht ist normalerweise je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
– Die Redaktion
Guten Tag,
in Deutschland herrscht wohl eine BLINKFAULHEIT. Wann muss ich den Blinker betätigen, wenn ich in einen Kreisverkehr hinein- und wieder herausfahre. Und was ist eine Straftat?
Vielen Dank für die Antwort
Hallo Susanne,
auf dieser Seite können Sie sich informieren: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/9-9a-stvo/
– Die Redaktion
Hallo
Mit was muss man rechnen wenn man an einer Autobahn ausfahrt wegen leerem Tank liegen bleibt?
Hallo,
das Liegenbleiben wegen eines leeren Tanks auf der Autobahn wird in der Regel wie Halten oder Parken auf der Autobahn behandelt. Über die entsprechenden Bußgelder können Sie sich auf dieser Seite informieren: https://www.bussgeldkatalog.net/parken/
– Die Redaktion
Ich bitte um einen aktuellen Auszug, da ich in vielen Diengen immer wieder gefragt werde
Einen Aktullen und zeitnahen zustand der aktuellen Erignisse / Zustände zu geben.
Hallo,
wir beziehen uns auf die aktuelle Fassung der Straßenverkehrsordnung.
– Die Redaktion
Hallo,
Ich hatte mein Pkw vor unserem Haus auf der linken Strassen Seite (auf die Rechten Seite wird gefahren und
es existiert keine Parkmöglichkeit) geparkt um meine Enkel sicher
ins Haus zu bringen. 2 Wochen später erhalte ich Verwarnung mit Verwarnungsgeld von € 15,00
Ich hätte vor einige Zeit durch Zeitungen erfahren das Pkw geparkt am Strassenrand im Wohngebieten
müssen nicht unbedingt in die Fahrtrichtung geparkt sein.
Bitte um aufklärung.
Om Sen
Hallo Om Sen,
in Deutschland gibt es ein Rechtsparkgebot, d. h. dass Sie in Fahrrichtung parken müssen, ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld. Es gibt aber auch Ausnahmen: Entgegen der Fahrtrichtung dürfen Sie in einer Einbahnstraße parken oder wenn auf der rechten Seite Schienen verlaufen. Ist das nicht der Fall, war das Knöllchen rechtens.
– Die Redaktion
Hallo,
Könnten Sie mir bitte eine Auskunft geben und zwar ich war vor zwei Wochen richtung Salzburg unterwegs und da wurde ich von einem Polizisten mit Motorrad geblitzt ( 152 km , 17 km zu schnell ) er fuhr mir dann nach und forderte mich auf zu folgen was ich auch tat, infolge € 35,00 für das zuschnellfahren und € 20,00 da ich meinen Führerschein nicht mit hatte. ( Meine Frau kann das bezeugen )
Und bei meinem Glück hatte ich noch zuwenig Geld mit um die Strafe zu bezahlen.
Gestern kam ein Brief wo ich jetzt € 45,00 für zuschnell fahren und € 40,00 für den Führerschein bezahlen soll.
Haben wir nicht eine Richtlinie wo genau steht was auf der Autobahn schnellfahren kostet , was es kostet wenn mann denn Führerschein nicht mit hat usw.
vielleicht können Sie mir helfen
vielen Dank im voraus
Senfter Gebhard
Hallo Herr Senfter,
die folgenden Artikel sollten Ihnen bei Ihrer Frage helfen:
https://www.bussgeldkatalog.net/geschwindigkeitsueberschreitung/ und https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnis/fuehrerschein/
– Die Redaktion