Inhaltsverzeichnis
Grundregeln im deutschen Straßenverkehr
Allgemeine Regeln und Vorschriften sind unabdingbar, wo auch immer Menschen zusammen leben oder interagieren, sonst bricht unweigerlich Chaos aus. Vom Schützenverein in einem 1000-Seelen-Dorf bis hin zu globalen Organisationen wie die UN: überall gibt es besondere Satzungen, Erlasse, Richtlinien und Vorschriften. So auch im deutschen Straßenverkehr. Diese Verordnungen, die für alle Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen – egal ob sie Kraftfahrzeuge oder nichtmotorisierte Fahrzeuge führen – gelten, sind in erster Linie in der neuen Straßenverkehrsordnung von 2013 festgehalten.
Bußgelder in Paragraph 1 StVO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
101000 | Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. | 35 |
101006 | Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. | 35 |
101012 | Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden. | 35 |
101018 | Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rücksicht außer acht und beschmutzten dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer. | 10 |
101024 | Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. | 20 |
101030 | Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht, so dass es zu einem Unfall mit Sachschaden kam. | 35 |
101036 | Sie behinderten andere Verkehrsteilnehmer, indem Sie ihnen das Einordnen im so genannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten. | 20 |
101042 | Sie fuhren in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. | 30 |
101043 | Sie fuhren in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall. | 35 |
101048 | Sie parkten auf einer Fußgängerfurt der Lichtzeichenanlage und behinderten dadurch andere. | 20 |
101060 | Sie behinderten durch das Parken Andere. | 20 |
101100 | Sie belästigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar. | 10 |
101106 | Sie behinderten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar. | 20 |
101112 | Sie gefährdeten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer. | 30 |
101118 | Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer. | 35 |
101124 | Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. | 35 |
101130 | Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. | 35 |
101136 | Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug. | 30 |
101500 | Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten dadurch Andere. | 50 |
FAQ: § 1 StVO
In Paragraph 1 StVO finden sich allgemeine Grundregeln für den Straßenverkehr und die Straßenbenutzung, bzw. die Strafen, die Führer von Fahrzeugen bei Nichteinhaltung dieser Regeln erwarten.
Die Vergehen die hier aufgelistet sind betreffen sowohl Kraftfahrzeuge als auch nichtmotorisierte Fahrzeuge, gehen von Unfallverursachung und falschem Parken bis hin zu leichtsinnigem Verhalten wie dem Fahren auf dem Hinterrad mit einem Motorrad.
Hierbei handelt es sich unter anderem um Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Gesetze sind häufig abstrakt
Jedoch ist – wie immer Gesetzen – zu beachten, dass auch der § 1 StVO, der eigentlich eine simple Auflistung von Verstößen und die zugehörigen Strafen darstellt, bei der Rechtsprechung in der Regel trotzdem nicht genauso übernommen werden muss. Am Beispiel des letzten Tatbestandes lässt sich dies leicht festmachen: Der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass ein Kraftradfahrer, der auf dem Hinterrad fährt und damit andere gefährdet, 50 € Bußgeld zahlen muss.
Aber es ist oft schwer festzustellen, ab wann eine Gefährdung gegeben ist. Das zweite Problem, welches hier wahrscheinlich jedem Motorradfahrer sofort auffällt, ist die ungenaue Formulierung. Tatsächlich werden die meisten Kraftradfahrer bereits das eine oder andere Mal auf dem Hinterrad gefahren sein, wenn auch nur aus Versehen – gerade bei Maschinen mit einer hohen Leistung kann dies schnell passieren.
Selbstverständlich gilt das, was gerade am Beispiel von Tatbestand 101500 (mit dem Motorrad auf dem Hinterrad gefahren) des § 1 StVO gezeigt wurde, für alle Vergehen, die in der Straßenverkehrsordnung stehen – sie sind trotz scheinbar eindeutigen Formulierungen vor Gericht immer noch Auslegungssache.
Deshalb ist es für alle Führer von Fahrzeugen wichtig, sich nicht nur mit den verschiedenen Tatbeständen zur richtigen Straßenbenutzung vertraut zu machen, sondern sich im Zweifelsfall darüber hinaus auch über die besondere Rechtsprechung anhand von Präzedenzfällen zu informieren. Um die Vorschriften, die für einen bestimmten Straßenabschnitt gelten, erkennbar zu machen, gibt es Zeichen (Verkehrsschilder). Manche Zeichen kommen eher selten im normalen Straßenbild vor, weshalb Autoführer ihr Wissen diesbezüglich hin und wieder auffrischen sollten.