§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab

Verordnungen zum Auto-Abschleppen

Der Fall von dem jeder Fahrer hofft niemals betroffen zu sein, ist eingetreten: das Auto muss abgeschleppt werden – doch was gibt es bei diesem Thema alles zu beachten? Welche rechtlichen Vorschriften sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig und mit welchen Sanktionen müssen Verkehrsteilnehmern bei Verstößen rechnen? Alle Tatbestände des Paragraph 15a StVO zum Thema Fahrzeuge Abschleppen finden Sie hier:

Tatbestände in § 15a StVO

TBNRTatbestandStrafe (€)
115100Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt.20
115106Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein.20
115112Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein.5
115118Sie schleppten mit ihrem Fahrzeugs ein Kraftrad ab.10

FAQ: Auto abschleppen

Sollte ich eine Abschleppstange oder ein Seil verwenden?

Die Abschleppstange hat den Vorteil, dass diese nicht an Länge einbüßt und der Abstand zum Fahrzeug somit gleich bleibt. Gegenüber dem Abschleppseil ist sie in der Regel aber deutlich schwerer.

Was sollte ich beim Abschleppen beachten?

An beiden Fahrzeugen muss das Warnblinklicht eingeschaltet sein. Abschleppseil bzw. -stange müssen zudem gerade verlaufen und dürfen nicht diagonal angebracht werden.

Darf ich auf die Autobahn auffahren, wenn ich ein Fahrzeug abschleppe?

Nein, die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Sie dürfen sie beim Abschleppen nicht befahren.

Auto selbst abschleppen oder Abschleppdienst rufen?

Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab
Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab

Zuerst einmal ist notwendig, die Entscheidung zu treffen, ob selbst Hand angelegt, oder die Prozedur zur Sicherheit von Profis übernommen werden soll – im zweiten Fall kommen zusätzlich zu denen für die Reparatur in Werkstatt weitere Kosten hinzu, dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und in diversen Autoclubs im Jahresbeitrag inbegriffen.

Sollte der gestrandete Fahrer den professionellen Weg wählen, kann er sich zumindest sicher sein, dass keine weiteren Kosten in Form von Bußgeldern auf ihn zu kommen, da die Anbieter solcher Dienste von Rechts wegen mit dem vom Gesetzgeber vorgeschrieben Ablauf vertraut sein müssen. Außerdem ist die Sicherheit für das eigene Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer höher. Soll das Auto jedoch selbst abgeschleppt werden, gilt es, einige Regeln zu beachten.

Regeln beim Auto-Abschleppen

Das Abschleppseil, bzw. die Abschleppstange darf höchstens 5 m betragen und muss darüber hinaus in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Sie darf selbstverständlich nicht irgendwo angehängt werden, hierfür gibt es speziell vorgeschriebene Abschleppösen an der Front des Autos – wo diese sich genau befinden, lässt sich im Bordbuch nach lesen. Des weiteren darf das Abschleppseil oder die -stange niemals diagonal verlaufen, da dies dazu führen könnte, dass das abgeschleppte Fahrzeug in den Verkehr auf der Gegenfahrbahn gerät. Beim Auto abschleppen müssen zudem beide Fahrzeuge das Warnblinklicht sowie ausreichende Beleuchtung anschalten, um so für den übrigen Verkehr besser erkennbar zu sein.

Ist das Fahrzeug auf der Autobahn liegen geblieben, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, diese auf schnellstem Weg – also bei der nächsten Ausfahrt – in Richtung Werkstatt zu verlassen. Abschleppen von Autos auf Autobahnen stellt immer ein gewissen Risiko für andere Fahrzeuge dar. Bei Zuwiderhandlung dieser Vorschrift muss mit einem Bußgeld von 20 € gerechnet werden. Dasselbe gilt, wenn Personen, während sie ihr Auto abzuschleppen, auf Autobahnen auffahren – auch dies zieht ein Bußgeld von 20 € nach sich. Niemals erlaubt ist es, ein einspuriges Fahrzeug (Motorrad) abzuschleppen; dafür ist ein Anhänger notwendig.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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