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Licht und Beleuchtung bei Auto, Lastkraftwagen und Anhänger
Viele Autofahrer unterschätzen den Nutzen der Fahrzeugbeleuchtung. Ob das fehlende Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers beim Abbiegen oder der Missbrauch des Fernlichts: Oft werden nicht nur sie selbst, sondern auch andere Fahrzeugführer dadurch gefährdet. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in Paragraph 17 vor, welche Beleuchtung am Auto wann eingeschaltet sein muss.
Bußgeldtabelle für Paragraph 17 StVO (Beleuchtung)
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
117100 | Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. | 20 | |
117101 | Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117102 | Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117106 | Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. | 20 | |
117107 | Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. Sie gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117108 | Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117112 | Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. | 20 | |
117113 | Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117114 | Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117118 | Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr. | 20 | |
117119 | Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117120 | Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117124 | Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. | 10 | |
117125 | Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten und gefährdeten dadurch Andere. | 15 | |
117126 | Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117130 | Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war. | 10 | |
117131 | Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war und gefährdeten dadurch Andere. | 15 | |
117132 | Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117136 | Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. | 10 | |
117137 | Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten und gefährdeten dadurch Andere. | 15 | |
117138 | Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117142 | Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. | 20 | |
117143 | Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117144 | Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117148 | Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. | 20 | |
117149 | Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117150 | Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117154 | Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. | 25 | |
117155 | Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117600 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. | 60 | 1 |
117601 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, und gefährdeten dadurch Andere. | 75 | 1 |
117602 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. | 90 | 1 |
117160 | Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. | 20 | |
117161 | Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117166 | Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger auf der Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. | 20 | |
117167 | Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger auf der Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117172 | Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. | 20 | |
117173 | Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. Es kam zum Unfall. | 35 | |
117178 | Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen. | 20 | |
117179 | Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen. Es kam zum Unfall. | 35. | |
117184 | Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. | 20 | |
117185 | Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
117186 | Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. Es kam zum Unfall. | 35 |
Bußgeldrechner zur Fahrzeugbeleuchtung
FAQ: Fahrzeugbeleuchtung
In dieser Liste finden Sie die nach vorn gerichteten Beleuchtungseinrichtungen, die ein Auto zwingend aufweisen muss. Hier finde Sie die Leuchten, die nach hinten ausgerichtet sind.
Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht und seitliche Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht vorgeschrieben, können die Beleuchtung am Fahrzeug aber erweitern.
Bei welchen Witterungsbedingungen Sie welche Scheinwerfer nutzen sollten, lesen Sie hier.
Wichtige Beleuchtungseinrichtungen am Auto
Welche Beleuchtungseinrichtungen sind am Fahrzeug vorgeschrieben? Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht und Fahrtrichtungsanzeiger sind in Deutschland Pflicht. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass es für die Autobeleuchtung bei Fahrzeugen älteren Baujahrs teilweise andere Bestimmungen gibt – in solch einem Fall ist eine Nachrüstung nicht zwingend erforderlich. Hierzu können Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle informieren.
Optional hingegen sind Nebelscheinwerfer, Weitstrahler, Tagfahrlicht, Seitenmarkierungsleuchten, sowie seitliche Fahrtrichtungsanzeiger.
Im Folgenden finden Sie Angaben zur Beleuchtung, die am Auto in Deutschland Pflicht ist.
Nach vorne gerichtete Beleuchtung beim Auto:
- Fernlicht: darf eingesetzt werden zum Ausleuchten der Fahrbahn und der weiteren Umgebung, sofern dadurch kein Gegenverkehr geblendet werden kann.
- Abblendlicht: dient der Beleuchtung der Fahrbahn in kleinerem Umkreis und vermeidet bei richtiger Einstellung die Blendung des Gegenverkehrs.
- Standlicht („Begrenzungslicht“): ist zeitgleich mit Fernlicht oder Abblendlicht eingeschaltet, damit die Umrisse des Fahrzeuges für den Gegenverkehr auch dann noch zu erkennen sind, wenn eine der anderen Leuchten ausgefallen ist.
- Fahrtrichtungsanzeiger (auch hinten): Die sogenannten „Blinker“ (orange) dienen bei Abbiegevorgängen, beim Ein- oder Ausscheren dazu, den Richtungswechsel den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig anzukündigen.
- Nebelscheinwerfer: Durch eine besondere Streuung des Lichts dienen diese Einrichtungen zur Fahrt bei besonders schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, dichten Regen oder Schneefall, der besseren Sicht. Sie sind nicht obligatorisch.
- Tagfahrlicht: Es schaltet sich automatisch ein, sobald die Zündung des Kfz betätigt wird und schaltet sich gleichermaßen ab, sobald der Motor abgestellt wird. Das Tagfahrlicht hat eine wesentlich geringere und insgesamt verbrauchsarme Leuchtleistung.
Beleuchtungseinrichtungen im Detail
Der richtige Gebrauch von Nebelscheinwerfern
Der richtige Gebrauch der Nebelscheinwerfer ist für manche Kraftfahrzeugführer ein regelmäßiges Problem. Diese Beleuchtung darf in Deutschland nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall zusammen mit Stand- und/oder Abblendlicht eingesetzt werden.
Nebelscheinwerfer sind im Gegensatz zu ihren Pendants am Heck des Fahrzeugs, den Nebelschlussleuchten, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist unzulässig, gegebenenfalls vorhandene Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu missbrauchen.
Da sie insgesamt heller sind und die Lichtstreuung dieser Kfz-Beleuchtung andere Autofahrer blenden könnte, dürfen sie in der Tat nur bei sehr schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Auf Autobahnen sollten Sie sie nutzen, wenn die Sichtweite unter 150 Metern liegt. Außerorts dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten, falls die Sicht nicht weiter als 100 bis 120 Metern reicht, während innerhalb von Ortschaften eine Grenze von 60 bis 70 Meter Sichtweite gilt.
Der Einsatz von Fahrtrichtungsanzeigern bzw. Blinkern ist besonders beim Abbiegen und Ein- oder Ausscheren beim Überholen unbedingt zu beachten. Sie dienen dem nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr als Vorwarnung und der Orientierung. Ein Verstoß kann nicht nur teuer, sondern auch lebensgefährlich sein.
Beleuchtung am Auto ist auch hinten vorgeschrieben
Zu den rückwärtigen Leuchten zählen:
- Schlussleuchten: leuchten stets rot, damit Fahrzeuge besser erkannt werden.
- Bremsleuchten: leuchten wesentlich stärkeres rotes Licht ab als die Schlussleuchten und leuchten auf, sobald die Bremsen betätigt werden. Der nachfolgende Verkehr wird dadurch vorgewarnt. Seit 1998 ist zudem eine dritte Bremsleuchte mittig am Heck (zumeist am unteren Ende der Heckscheibe oder am Kofferraum) Vorschrift.
- Rückstrahler: dienen selbst nicht der Beleuchtung, sondern reflektieren lediglich rot, sobald Licht von einem anderen Fahrzeug sie anstrahlt.
- Kennzeichenbeleuchtung
- Nebelschlussleuchten
- Rückfahrscheinwerfer: dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang Licht abstrahlen und warnen so andere Verkehrsteilnehmer vor.
Ob die Beleuchtung am Auto mit einer LED oder einer Glühlampe bestückt sind, ist grundsätzlich egal, solange diese nach Vorschrift funktionieren. Die LED birgt jedoch aufgrund ihres technischen Aufbaus die Gefahr, den so genannten Perlschnureffekt zu erzeugen.
Diese optische Täuschung bewirkt, dass die mit einer LED ausgestatteten Rücklichter nicht immer als ein Objekt wahrgenommen werden. Dies kann zu Ablenkung im Straßenverkehr führen und die Sicherheit, die Fahrzeugbeleuchtung eigentlich bringen soll, wieder aufheben.
Jedoch ist die Wahrnehmung dieses Effektes von Mensch zu Mensch unterschiedlich und stellt im Regelfall ein vernachlässigbares Risiko dar.
Die Innenraumbeleuchtung vom Auto muss während der Fahrt ausgeschaltet sein!
Doch wann müssen Sie in Deutschland am Auto die Beleuchtung einschalten? Die grundlegendste Regel bei der Autobeleuchtung ist denkbar einfach: bei schlechter Sicht muss der Fahrer immer das Abblendlicht am Fahrzeug anschalten.
Fahren Sie mit Ihrem Auto bei Tageslicht und klarer Sicht, ist das Einschalten vom Kfz-Licht nach vorne nicht Vorschrift. Dennoch ist die Nutzung der Tagfahrleuchten in Deutschland empfohlen. In den meisten anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gilt die Pflicht, auch bei Tageslicht am Auto die Beleuchtung einzuschalten.
Allerdings ist zum Beispiel bei der Tunneldurchfahrt darauf zu achten, dass die Scheinwerfer auch am Tage eingeschaltet sein müssen.
Mittlerweile werden in der EU auch nur noch Neuwagen zugelassen, die mit einem solchen Kfz-Leuchtmittel ausgestattet sind.
Wann ist welche Beleuchtung zu nutzen?
Bei schlechteren Sichtverhältnissen wie Dämmerung, Dunkelheit, Starkregen oder Gewitter mit schlechten Lichtverhältnissen gilt: Die Scheinwerfer, genauer das Abblendlicht, müssen eingeschaltet werden. Auch wenn dieser Regelung nur äußerst selten nicht nachgekommen wird, so kann doch eine Unterlassung dieser Pflicht mitunter tödliche Folgen haben. Denn in diesem Fall kann der Verkehrssünder weder selbst gesehenwerden, noch ist er in der Lage, andere Fahrzeuge rechtzeitig zu sehen.
Ein wesentlich häufigerer Gesetzesverstoß ist die falsche Verwendung des Fernlichtes. Diese Beleuchtung am Auto dürfen Sie grundsätzlich nur außerhalb von geschlossenen Ortschaften bei starker Dunkelheit oder extrem schlechten Sichtverhältnissen nutzen.
Besonders ist darauf zu achten, dass durch den Gebrauch dieser Beleuchtung am Kfz keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Hierzu zählt nicht nur der Gegenverkehr: Auch vorausfahrende Autofahrer können durch die Reflexion des Fernlichts im Rückspiegel in ihrer Sicht behindert sein.
Sonderfälle: Neben der üblichen Pkw-Beleuchtung gelten für Lastkraftwagen und Anhänger weitere Richtlinien.
- Beleuchtung für Pkw-Anhänger u.a.: Die Beleuchtung am Anhänger muss die des Zugfahrzeuges aufgreifen, wenn der Anhänger über 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht und ein eigenes Bremssystem hat. Die rot abstrahlenden Bremsleuchten sind dann vorgeschrieben. Das Licht am Anhänger kann bei Autos, die selbst keine elektronische Kupplung ermöglichen, mit mobilen Geräten nachgerüstet werden. Für alle Anhänger gilt zudem die Anbringung von Warnmarkierungen und zwei dreieckigen Rückstrahlern.
- Lkw-Beleuchtung: Bei Lastkraftwagen sind zusätzlich Rückstrahler und Warnmarkierungen am Heck vorgeschrieben. Die Rückstrahler reflektieren durch Beleuchtung von einem Auto oder einem anderen Lkw das Licht. Andere Fahrzeuge können so auch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht schneller erkennen, dass es sich bei dem vorausfahrenden Kfz um einen Lkw handelt. Auch nach vorne ist eine weitere Beleuchtung vorgesehen, die die Höhe des Fahrzeuges und die Identifikation als Lkw auch entgegenkommenden Fahrzeugen erkenntlich macht.
Hallo habe im Lkw eine Rückwandbeleuchtung welche nach vorne rot gelb zur Frontscheibe leuchtet weiß auch das es nicht erlaubt ist und habe sie jetzt raus gemacht. Habe dafür eine Anzeige bekommen und soll 270 Euro bezahlen und 1 Punkt in Flensburg bekommen ist das nicht ein bisschen arg.
Was passiert eigtl wenn man am Tag angehalten wird und die xenon Scheinwerfer nachgerüstet worden ist und es aber nicht wusste gibts da eine Verwarnung oder ne Anzeige bekommt Mann Punkte oder nicht hab ein Zettel bekommen das ich das der Polizei vorführen soll innerhalb den 10 Tage das da originale halogen Birnen drinnen sind
Hallo
Ich möchte an meinen 2,9m hohen Kastenwagen am Heck oben Begrenzungsleuchten (rot, nur nach hinten gerichtet) anbringen. Müssen diese unbedingt ein CE Prüfzeichen aufweisen? Danke
Wäre es zulässig ein US Modul an die Blinker zu klemmen und dieses dann nur im Stand (zu Tuning treffen oder sonstiges) an zu schalten und während man fährt aus zu schalten?
Hallo liebes Bussgeld Katalog Team,
ich überlege mir an meinem Motorrad LED Ventilklappen zu verbauen, macht optisch echt was her. Sie sind sicherlich im Straßenverkehr verboten oder?. Wenn ja, wie hoch würde die Strafe für mich ausfallen, wenn Ich sie tatsächlich benutze?.
Lg
Hallo, wir haben an unseren LKW Arbeitsscheinwerfer vorne und hinten verbaut die separat zuschaltbar sind. In einer Kontrolle gab der Kontrollbeamte an das diese unverzüglich zu demontieren wären, da ein separates ein und ausschalten ähnlich der dauerhaften Benutzung wäre.
Wie soll man sich hier verhalten?
Gruss Yvonne
Hallo Yvonne,
wenn die Scheinwerfer nicht für den Straßengebrauch zugelassen sind, dürfen Sie damit nicht fahren.
– Die Redaktion
Hallo Bussgeldkatalog Team, wie hoch ist das Bussgeld für fehlende Kennzeichenbeleuchtung an einem Drittkennzeichen, welches an einer Heckbox montiert ist. (Hinteres Kennzeichen ist beleuchtet wird aber durch die Box verdeckt.)
Hallo Max,
wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entspricht, ist ein Verwarngeld in Höhe von 10 € möglich.
– Die Redaktion
Der Passus bei den Nebelscheinwerfern „Sie dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Sichtweite durch die Wetterverhältnisse unter 50 Metern liegt.“ ist falsch. Die 50-m-Festlegung gilt nur für die Nebelschlußleuchte.
Hallo Thomas,
der Fehler wird sofort korrigiert. Haben Sie vielen Dank dafür, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Hallo,
an meinem Toyota ist der Stecker für das Abblendlicht auf der rechten Seite durchgeschmort. Der Stecker ist kt. Toyota erst in 2,5 Monaten lieferbar. Kein Scherz!! Darf ich mein Fahrzeug in der Dunkelheit überhaupt noch nutzen?
Hallo Klaus,
eigentlich sollte die Beleuchtung immer intakt sein. Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben – schließlich ist es ja nicht Ihre Schuld – können Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde oder auch die Polizei wenden, wie in solch einem Fall zu verfahren ist und was Sie ggf. tun können.
Das Team von bussgeldkatalog.net
ich möchte mir ventilkappenlichter an den reifen drann machen. sind diese erlaubt??? für fahrräder ja, gibt es aber auch für autos.
Hallo Micha,
solche Ventilleuchten sind für Pkw nicht erlaubt.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Hallo,
ich habe ein Motorrad mit Beiwagen. An dem ein Nebelscheinwerfer in der Fahrzeugmitte angebracht ist. (Die Mitte ist laut Zollstock im Beiwagen, ziemlich genau auf dem Nebelscheinwerfer)
Nun behauptet aber der Tüv-Man, der Nebelscheinwerfer ist falsch angebracht: denn die Fahrzeugmitte, ist die Motorrad-Mitte ohne Beiwagen. (Also das Vorderrad)
In der STVZO steht nur Fahrzeugmitte ohne besondere Auslegung für Motorräder mit Beiwagen.
Gibt es dort ein Zusatz zum Gesetz oder wie so kommt der darauf?
(Seine Begründung war etwas Fadenscheinig, denn wenn der Beiwagen abgebaut wird ist der Scheinwerfer nicht mehr in der Mitte Ha ha dann ist der auch mit abgebaut)
Hallo Frank,
der Mann vom TÜV hat recht. Mit der Fahrzeugmitte ist die Mitte des motorisierten Fahrzeugs gemeint. Da der Beiwagen nicht motorisiert ist, handelt es sich um die Fahrzeugmitte des Motorrads.
– Die Redaktion
Hallo, was passiert wenn ich bei Nach,t missbräuchlich, meinen Arbeitscheinwerfer auf öffentlichen Straßen nutze z.B. als zusätzliches Fernlicht? LG Florian
Hallo Florian,
Sie sollten mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro rechnen.
– Die Redaktion
Hallo,
mein Heckträger, welchen ich für den kommenden Italienurlaub montieren möchte, verdeckt die dritte Bremsleuchte. Für Deutschland habe ich bereits herausgefunden, dass es nicht zulässig ist. Da ich keinen Anschluss für eine Anhängerbeleuchtung habe (da keine Anhängerkupplung) stellt sich die Nachrüstung als schwierig heraus. Daher die Fragen: Wie hoch ist das Bußgeld für eine verdeckte dritte Bremsleuchte? Darf ich, falls mich die Polizei anhält, überhaupt weiterfahren? Wie ist die Sachlage in der Schweiz und Italien? Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße,
Kai
Hallo Kai,
dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in Deutschland mit einem Verwarngeld von 20 Euro bestraft wird. Zu den Strafen in den anderen Ländern können Sie sich bei den Behörden des jeweiligen Landes erkundigen. Generell ist die dritte Bremsleuchte allerdings auch im europäischen Ausland Pflicht.
– Die Redaktion
Hallo,
Ich möchte im Zuge der Umrüstung auf zugelassene und originale LED Rückleuchten bei meinem Fahrzeug auch ein Modul verbauen welches das „dynamische blinken“ ermöglicht, d.h. Das innere Blinklicht startet leicht zeitverzögert zu den äußeren. Dieses Modul ist aber nicht zugelassen. Welche Strafe würde drohen?
Hallo Daniel,
grundsätzlich darf die Polizei Ihr Fahrzeug stilllegen. Auch der Versicherungsschutz kann erlischen.
– Die Redaktion
Meine Blinker sind mit einem „US-Modul“ ausgerüstet und leuchten als Tagfahrlicht mit geringer Leistung dauerhaft.Ich habe eine Mängelkarte per Post zugeschickt bekommen,weil die Polizisten,die mich nur im vorbeifahren gesehen haben,einen Mangel erkannt haben.Wie hoch könnte die OWI ausfallen?Gruß Kay
Hallo Kay,
das kommt darauf an, welcher Mangel Ihnen im Detail vorgeworfen wird.
– Die Redaktion
Meine nachgerüsteten Scheinwerfer haben Tagfahrlicht verbaut. Mein Fahrzeug allerdings unterstützt kein Tagfahrlicht. Dieses müsste erst mit ziemlichem Kostenaufwand eingerichtet werden. Mein Vorschlag, die Tagfahrleuchten mit ans Standlicht zu klemmen (aus Designgründen..) schlug mein Mechaniker aus, unter dem Vorwand, dass dies nicht zulässig ist. Ist das wirklich ein Verstoß und wenn ja, was würde dieser z.B. bei einer Kontrolle kosten?
Hallo Rudi,
dabei handelt es sich tatsächlich um einen Verstoß. Dieser wird mit einem Verwarngeld sanktioniert. Der TÜV wird eine Zulassung zum Straßenverkehr unter diesen Umständen höchstwahrschein verwehren.
– Die Redaktion
Was passiert mir wenn ich bei Nacht mit einem Anhänger fahre bei dem das Licht defekt ist komplett. Beim Auto geht alles?
Hallo Jonathan,
hier finden Sie eine Bußgeldtabelle zu Verstößen gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/17-stvo/
– Die Redaktion
Meine Schwester ist bei sehr starkem Nebel,einem unbeleuchteten, auf der falschen Straßenseite geparkten Auto, beim rückwärts Ausparken reingefahren. In diesem Staßenabschnitt steht auch keine Straßenlaterne.
Besteht aufgrund der fehlenden Beleuchtung eine Teilschuld beim parkenden Auto?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG,
Sabine
Hallo Sabine,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Es besteht die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
– Die Redaktion
Kommt ganz auf den Anwalt drauf an…
Theoretisch hat erstmal der jenige Schuld der ausgeparkt hat.
Mal abgesehen von der beleuchtung…
Da hätte auch ein Kind stehen können…
Jeder Fahrer hat sich beim ausparken zu vergewissern das nichts kommt und man niemand gefährdet.
Andererseits wenn man bei Nebel erst so spät ein Fahrzeug erkennt und es nicht Schaft innerhalb des Abblendlichtes anzuhalten dann ist man eindeutig zu schnell unterwegs… ( Witterungsangepasstes Fahren ).
denn auch da hätte ein Kind stehen können.
An eurer stelle würde ich euch raten , tragt jeder euren schaden selbst , dass geht auch über die eigene Versicherung.
Damit könnt ihr euch beide viel viel Geld sparen…
Denn das wird bestimmt auf eine teilschuld hinauslaufen und mehr..
An einem nebeligen Abend fuhr ich mit eingeschaltetem Abblendlicht und Nebelscheinwerfern.
Ein Stück weiter an einer nicht so nebeligen Stelle warteten schon Polizisten und haben gezielt Fahrer mit eingeschalteten NSW angehalten.
Lohnt ein Einspruch gegen die drohende Ordnungswidrigkeit mit Verweis auf den vom DWD ausgewiesenen nebeligen Tag?
Hallo Toni,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
– Die Redaktion
Am morgen hebe ich eine Mängelanzeige an meinem Auto vorgefunden. Es wurden Nebelscheinwerfer bemängelt, die zwar angebracht aber nicht installiert sind. Das Fahrzeug war ordnungsgemäß am Straßenran abgestellt, verschlossen, alle Beleuchtungen aus. Weder Fahrzeughalter- bzw. -führer anwesend (2.10 Uhr). Es konnte demnach nicht festgestellt werden ob die Beleuchtung funktioniert oder nicht. Hab ich einen Bußgeld zu erwarten.
Hallo Gehlmann,
solange Sie auf öffentlichen Grund stehen, muss Ihr Fahrzeug straßentauglich und ohne Mängel sein. Wird ein Mangel festgestellt, können die Behörden diesen auch anzeigen und ein Bußgeld verlangen. Nebelscheinwerfer sind zwar nicht Pflicht, aber wenn diese verbaut sind, müssen diese auch funktionieren. Sie sollten allerdings abwarten, ob da noch etwas kommt. Möglicherweise ist das Dokument auch nicht offiziell. Der Begriff Mängelanzeige im Bereich Bußgeld ist eher unüblich. Sollte von der zuständigen Behörde dennoch ein Vorwurf erhoben werden und Sie haben Zweifel an der Richtigkeit, besteht dann immer noch die Möglichkeit eines Einspruchs.
– Die Redaktion