§ 18 StVO (Autobahn und Kraftfahrstraße)

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h

Vorschriften auf Autobahn und Kraftfahrstraße

Die Bundesautobahnen in Deutschland sind in der ganzen Welt bekannt, was hauptsächlich an dem teilweise fehlenden Tempolimit liegen dürfte – ein Alleinstellungsmerkmal in Europa und der westlichen Welt. Jedoch bedeutet dies natürlich nicht, dass es beim Verkehr auf Autobahnen keine Regeln gibt. Genau wie in allen anderen Bereichen des Straßenverkehrs, enthält die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Reihe von Vorschriften, die es zu befolgen gilt. Im folgenden Katalog finden Sie alle Tatbestände zu Paragraph 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen).

Weitere Ratgeber zur Autobahn

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema „Autobahn“:

Bußgeldkatalog nach § 18 StVO

Bußgeldrechner: Autobahn

Bußgeldtabelle: Autobahn und Kraftfahrstraße

Tatbestand Strafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e) Lohnt ein Einspruch?
Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahr­straße mit einem nicht­motorisierten Fahrzeug.10eher nicht
Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführ­ten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug. 20eher nicht
Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: ..,.. m. 20eher nicht
Sie benutzten die Kraftfahr­straße, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug. 20eher nicht
Sie benutzten die Kraftfahr­straße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: ..,.. m. 20eher nicht
Sie benutzten die Kraftfahr­straße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Breite von ..,.. m überschritt. Gemessene Breite: ..,.. m. 20eher nicht
Sie benutzten die Autobahn, obwohl das von Ihnen geführte Fahrzeug mit Ladung höher als 4 Meter (gemessene Höhe: ..,.. m) war, und verursachten durch Auslösung der auto­matischen Höhen­kontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/des von Ihnen benutzten Fahrstreifens. 240eher nicht
Sie führten das Fahrzeug auf der Autobahn, obwohl die zugelassene Höhe über alles von 4 Meter (gemessene Höhe: ..,.. m) überschritten war, und verursachten durch Auslösung der auto­matischen Höhen­kontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/des von Ihnen benutzten Fahrstreifens. 240eher nicht
Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung/Plane nicht so befestigt war, dass es zu jeder Zeit nicht höher als 4 Meter war, und verursachten durch Auslösung der auto­matischen Höhen­kontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/des von Ihnen benutzten Fahrstreifens. 160eher nicht
Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: ..,.. m. 701Hier prüfen **
Sie benutzten die Kraftfahr­straße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: ..,.. m. 701Hier prüfen **
Sie fuhren außerhalb einer gekenn­zeichneten Anschluss­stelle auf die Autobahn 25eher nicht
Sie fuhren außerhalb einer Kreuzung/Einmündung auf die Kraftfahr­straße ein.25eher nicht
Sie fuhren außerhalb einer gekenn­zeichneten Anschluss­stelle auf die Autobahn ein und gefährdeten dadurch Andere. 751Hier prüfen **
Sie fuhren außerhalb einer gekenn­zeichneten Anschluss­stelle auf die Autobahn ein. Es kam zum Unfall. 901Hier prüfen **
Sie fuhren außerhalb einer Kreuzung/Einmündung auf die Kraftfahr­straße ein und gefährdeten dadurch Andere. 751Hier prüfen **
Sie fuhren außerhalb einer Kreuzung/Einmündung auf die Kraftfahr­straße ein. Es kam zum Unfall. 901Hier prüfen **
Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch­gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahr­zeuges zu beachten. 751Hier prüfen **
Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch­gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahr­zeuges zu beachten und gefährdeten dadurch Andere. 901Hier prüfen **
Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch­gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahr­zeuges zu beachten. Es kam zum Unfall.1101Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (...) km/h. Zulässige Geschwindig­keit: ... km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): ... km/h.

s. Bußgeld­katalog Geschwindig­keitHier prüfen **
Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn/Kraftfahr­straße751Hier prüfen **
Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn/Kraftfahr­straße und gefährdeten dadurch Andere. 901Hier prüfen **
Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn/Kraftfahr­straße. Es kam zum Unfall.1101Hier prüfen **
Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts.751Hier prüfen **
Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts und gefährdeten dadurch Andere. 901Hier prüfen **
Sie fuhren in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn/Kraftfahr­straße. Es kam zum Unfall. 1101Hier prüfen **
Sie wendeten auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Autobahn/Kraftfahr­straße.130 1Hier prüfen **
Sie wendeten auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Autobahn/Kraftfahr­straße und gefährdeten dadurch Andere.1601Hier prüfen **
Sie wendeten auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Autobahn/Kraftfahr­straße. Es kam zum Unfall.1951Hier prüfen **
Sie fuhren auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts.1301Hier prüfen **
Sie fuhren auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts und gefährdeten dadurch Andere.160 1Hier prüfen **
Sie fuhren auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts. Es kam zum Unfall.1951Hier prüfen **
Sie wendeten auf der durch­gehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr­straße.20021Hier prüfen **
Sie wendeten auf der durch­gehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr­straße und gefährdeten dadurch Andere.24021Hier prüfen **
Sie wendeten auf der durch­gehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr­straße. Es kam zum Unfall.29021Hier prüfen **
Sie fuhren auf der durch­gehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts.20021Hier prüfen **
Sie fuhren auf der durch­gehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts und gefährdeten dadurch Andere.24021Hier prüfen **
Sie fuhren auf der durch­gehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahr­straße rückwärts. Es kam zum Unfall.29021Hier prüfen **
Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahr­straße und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie hielten auf der Autobahn/Kraftfahr­straße.30eher nicht
Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahr­straße.701Hier prüfen **
Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahr­straße und gefährdeten dadurch Andere.851Hier prüfen **
Sie parkten auf der Autobahn/Kraftfahr­straße. Es kam zum Unfall.1051Hier prüfen **
Sie betraten/überschritten als Fußgänger die Kraftfahr­straße an einer nicht dafür vorge­sehenen Stelle. 10eher nicht
Sie verließen die Autobahn an der Stelle, die nicht durch eine Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch ein Pfeilschild (Zeichen 333) oder eines dieser Zeichen gekenn­zeichnet war. 25eher nicht
Sie verließen die Kraftfahr­straße, obwohl die Ausfahrt nur an Kreuzungen oder Einmün­dungen erlaubt ist. 25eher nicht
Sie benutzten mit einem Lastkraft­wagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine den äußerst linken Fahr­streifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahr­streifen, obwohl die Sichtweite bei erheblichem Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war.801Hier prüfen **

FAQ: Autobahn und Kraftfahrstraße

Wie schnell dürfen Pkw auf der Autobahn fahren?

Der Gesetzgeber schreibt in diesem Fall keine Höchstgeschwindigkeit vor, sondern spricht in Form der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h lediglich eine Empfehlung aus.

Welche Verkehrsschilder kennzeichnen Autobahnen und Kraftfahrstraßen?

Wie die entsprechenden Verkehrszeichen finden Sie hier.

Was gilt es bei stockendem Verkehr zu beachten?

Kommt der Verkehr auf Autobahn oder Kraftfahrstraße ins Stocken, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Zur gesetzlichen Grundlage: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt. Fahrzeug und Anhänger bzw. Ladung dürfen dabei nicht länger als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein.

Unterscheidung zwischen Autobahn und Kraftfahrstraße:

  • Autobahn: Die Bundesautobahn ist eine kreuzungsfreie Schnellstraße ohne Gegenverkehr und besteht aus zwei durch den Mittelstreifen voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen. Jede Fahrbahn ist dabei in mindestens zwei Fahrstreifen unterteilt. Das Wenden ist auf Autobahnen strikt untersagt. Bezeichnung z. B. A1, A100.
  • Kraftfahrstraße: Bundesstraßen sind autobahnähnliche Verkehrswege mit denselben rechtlichen Vorschriften. Sie können jedoch durch andere Straßen gekreuzt werden, Kreisverkehre aufweisen u. a. Kreuzungen werden in der Regel durch Ampelanlagen geregelt. Die Richtungsstreifen sind oft nicht voneinander abgetrennt. Bezeichnung z. B. B96.
Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h
Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h

Mit dem Bau der ersten Bundesautobahn in Deutschland wurde 1929 begonnen. Sie verband Köln und Bonn und erstreckte sich gerade mal über eine Länge von 20 Kilometern. Seitdem ist das deutsche Autobahnnetz stetig gewachsen und heute mit 12.949 Kilometern Länge (Stand 2015) auf dem vierten Platz weltweit. Die ursprüngliche Idee der Autobahn ist bis heute erhalten geblieben: Eine kreuzungsfreie Straße ohne Gegenverkehr. Dies ermöglichte bereits im Jahr 1932 Höchstgeschwindigkeiten von 120 Stundenkilometern.

Wie schnell darf man auf Autobahn und Kraftfahrstraße fahren? Auf deutschen Autobahnen gibt es auf vielen Strecken oft keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Seit 1978 gilt in Deutschland jedoch auf einer Autobahn eine sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunden. Es gibt jedoch auch Stellen, an denen auch auf freien Autobahnen die Geschwindigkeit geregelt wird: Ausfahrten und Auffahrten.

Die Richtgeschwindigkeit gilt auch für Kraftfahrstraßen, wenn diese nicht durch Beschilderung begrenzt sind. Etwa die Hälfte der deutschen Autobahnabschnitte sind unbegrenzt freigegeben. Auf einem Drittel der Autobahnen ist die Geschwindigkeit dauerhaft begrenzt und der Rest verfügt über ein je nach Verkehr und Wetterlage wechselndes Geschwindigkeitslimit, das mittlerweile vor allem durch elektronische Anzeigen gesteuert wird.

Beschilderung von Autobahn und Kraftfahrstraße

autobahn
ende-autobahn
kraftfahrstrasse
ende-kraftfahrstrasse
Autobahn beginnt
Autobahn endet
Kraftfahrstraße beginnt
Kraftfahrstraße endet
Überhöhte Geschwindigkeit auf der Autobahn ist eine der häufigsten Unfallursachen.
Überhöhte Geschwindigkeit auf der Autobahn ist eine der häufigsten Unfallursachen.

In Baustellen gilt häufig eine Begrenzung von 80 km/h und weniger. Hinzukommt hier, auch durch die verengten Fahrstreifen, ein striktes Überholverbot. Besonders in solchen Abschnitten ist die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ein häufig vorkommendes Verkehrsvergehen.

Auf der Autobahn geblitzt wird deshalb häufig auch in Baustellenbereichen und in besonders gefährdeten, – auch staugefährdeten – , Zonen mit erhöhter Unfallgefahr. Geblitzt wird auf der Autobahn aber auch oft bei Abstandsvergehen. Verstöße gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Vordermann sind ebenfalls häufige Unfallursache.

Ist auf der Autobahn keine Geschwindigkeit als Begrenzung genannt, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Unter der Richtgeschwindigkeit können sich jedoch so manche Autofahrer nicht viel vorstellen. Gerade Fahranfänger denken oft nur daran, dass Empfehlung nicht gleich Vorschrift ist – und Richtgeschwindigkeit damit nicht gleich Tempolimit.

Zu schnell fahren auf der freien Autobahn ist nach Rechtslage in der Regel nicht zu ahnden bzw. nicht definiert. Doch ein verkehrsgefährdendes Verhalten durch überhöhte Geschwindigkeit kann auch hier geahndet werden.

Und hinzu kommt: Besonders Fahranfänger haben oft noch nicht die nötige Kontrolle über ein Fahrzeug. Insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten reagiert die Steuerung eines Fahrzeuges sehr sensibel. Und auch plötzlicher Seitenwind z. B. auf Autobahnbrücken, kann die Fahrstabilität schnell beeinträchtigen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn ist für Lkw gesondert vorgegeben.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn ist für Lkw gesondert vorgegeben.

Und in der Probezeit kann ein Verstoß auf Autobahnen mit Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerer Verstoß geahndet werden. Diese erhöhte Unfallgefahr, aber auch die höhere Feinstaubbelastung und der höhere Lärmpegel sind Gründe, warum eine Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf deutschen Autobahnen immer wieder ins Zentrum der Diskussion rückt.

Kraftfahrstraßen sind häufig noch gefährlicher im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen: Engere Fahrspuren, Kreuzungsbereiche und teilweise Gegenverkehr sind hohe Sicherheitsrisiken und begründen oft eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Witterungsverhältnisse: Auf allen Straßen, durch ein Tempolimit begrenzt oder nicht, gilt dabei jedoch, dass die Geschwindigkeit an die jeweiligen Witterungsverhältnisse anzupassen ist. Hierfür gibt es weitere Vorschriften zum Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen (z. B. Nebel oder Starkregen) oder schlechter Fahrbahnbeschaffenheit (z. B. Eisglätte, Nässe).

Die Höchstgeschwingkeit von einem Lkw auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße wird bestimmt durch Bauart und Ladung. Auf dem Heck sind daher oftmals die Höchstgeschwindigkeiten angegeben, die ein Lkw auf der Autobahn fahren darf (bis zu drei verschiedene Angaben): ohne Anhänger (100 km/h), mit Anhänger aber unbeladen (90 km/h), mit Anhänger und beladen (80 km/h). Je nach Fahrzeugtyp können sich diese Angaben aber auch ändern. Ähnliche Angaben finden sich etwa bei Fernbussen (120 km/h und 100 km/h).

Rechtsfahrgebot: Auf der Autobahn gilt das sogenannte Rechtsfahrgebot. Das heißt, wenn die rechte Fahrspur frei ist und nicht überholt werden muss bzw. kann, sollte sich jeder Fahrer auf der Spur rechts außen einordnen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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